22.07.2021

Wien Energie Challenge: Startups für eine klimafreundliche Stadt Wien gesucht

Die Wien Energie Innovation Challenge geht unter dem Motto "Joint Forces" in die sechste Runde - Die Bewerbung läuft bis 20. August.
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Impression vom Innovation Camp der vorigen Innovation Challenge - Neuer VC Smartworks von Wien Energie und Wiener Stadtwerke
(c) Schedl / Wien Energie: Impression vom Innovation Camp einer Innovation Challenge
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Dass ihre Innovation Challenge zu handfesten Business Cases führt, von denen Corporate und Startups profitieren, hat Wien Energie in den vergangenen Jahren mehrfach bewiesen. Kein Wunder also, dass das über die vergangenen Jahre immer weiter verfeinerte Programm nun bereits in die sechste Runde geht. In diesem Jahr stellt sich Wien Energie mit dem Programm noch breiter auf. Erstmals beteiligen sich die beiden Schwester-Unternehmen Wiener Linien und Wiener Lokalbahnen direkt an der Startup-Suche – unter dem Motto „Joint Forces“.

Im Zentrum steht dabei die wohl größte Herausforderung unserer Zeit: Die Bekämpfung der Klimakrise. „Wir tragen Verantwortung für Wien, für alle, die hier leben und die nachfolgenden Generationen“, sagt dazu Wien Energie-Geschäftsführer Michael Strebl. Klimaschutz spiele schon längere Zeit eine große Rolle für das Unternehmen und seine Schwestern im Konzern. Um die Herausforderungen noch besser bewältigen zu können, brauche es aber auch kreative Ideen von außen. „Startups können ihre innovativen Ideen einbringen, um gemeinsam weitere nachhaltige Zukunftslösungen für den Mobilitäts- und Energiesektor für eine klimafreundliche Stadt zu entwickeln“, so Strebl.

Smart Mobility, grüne Gebäude und Energie-Lösungen im Fokus

Konkret gesucht werden Ideen und Konzepte in den Bereichen:

  • „Smart Mobility Solutions“ (insb. Last Mile-Mobility und E-Mobility)
  • „Grüne Gebäude“ (v.a. Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz und neue Begrünungsideen für den urbanen Raum)
  • und „Energie“ (Fokus auf Erschließung neuer Flächen für städtische Photovoltaikkonzepte und Lösungen für eine dekarbonisierte Wärmeversorgung)

Die Bewerbung läuft bereits und dauert bis 20. August. Die überzeugendsten Bewerbungen werden zu Remote-Calls Anfang September eingeladen, wo die Teilnehmer des „Innovation Camp“ im Oktober ausgewählt werden. Dort wiederum werden jene Teams ausgewählt, die dann in der „Acceleration Phase“ bis Februar ihre Konzepte ausarbeiten und dann präsentieren können.

Innovation Challenge: Langfristige Partnerschaften als Ziel

Das Ziel ist dabei, wie schon in den Vorjahren, ganz klar: konkrete Geschäftsmodelle und Services zu erarbeiten und in einer langfristigen Partnerschaft umzusetzen. Dazu werden stets Teams aus Mitarbeitern von Startup und Wien Energie bzw. Wiener Linien und Wiener Lokalbahnen zusammengestellt, die ihre Innen- und Außensicht für optimale Innovationskonzepte nutzen können. Dafür bekommen sie auch ein entsprechendes Proof of Concept-Budget.

Dieses Konzept hat sich bewährt, wie man an den sehr unterschiedlichen Geschäftsmodellen und Projekten sieht, die aus den Challenges der vergangenen Jahre hervorgegangen sind. So entstand etwa der Chatbot „BotTina“ auf der Wien Energie-Homepage in einem der ersten Durchgänge. Seit Jahren werden Wind- und Solar-Kraftwerke der Wien Energie dank dem Challenge-Projekt „Smart Drone Inspection“ automatisiert per Drohne inspiziert. Challenge-Alumnus Sparox betreibt mittlerweile sie größte Online-Plattform für Ersatzteile aus dem Energiesektor im deutschsprachigen Raum. Und auch in den Bereichen interne Logistik, Maintenance, Brennstoffmanagement und Optimierung des Fernwärmenetzes spielen ehemalige Challenge Projekte bei Wien Energie heute eine große Rolle.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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