28.07.2016

innovate4nature: WWF sucht Businessideen für die Artenvielfalt

Bis 2. Oktober kann man beim WWF Österreich Businessideen einbringen, die dem Biodiversitätsschutz dienen. Gemeinsam mit Experten aus verschiedenen Bereichen wird dann ein Startup auf Schiene gebracht - mit bis zu 15.000 Euro Startkapital.
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(c) fotolia.com - Jenny Sturm: Das Ziesel ist in Österreich auf der roten Liste. Der WWF sucht jetzt Startups, die beim Schutz der Artenvielfalt helfen.

Wenn es um den Schutz der Artenvielfalt geht, kommt man am World Wide Fund For Nature (WWF) weltweit kaum vorbei. Mit Business assoziiert man die gemeinnützige Organisation dagegen eher nicht – zumindest nicht als Unterstützer. Für Patrick Würschl vom WWF besteht zwischen Naturschutz und unternehmerischem Denken jedoch kein Widerspruch. Im Gegenteil: „Die biologische Artenvielfalt ist eine Grundlage für die Wettbewerbsfähigkeit und den Wohlstand Österreichs“, sagt er. Denn mehrere Wirtschaftssektoren seien auf funktionierende Ökosysteme angewiesen.

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Artenschutz soll von Innovations-„Melting Pot“ profitieren

Mit dieser Prämisse im Hintergrund will der WWF innovativen Menschen etwas ermöglichen, was bislang nicht vielen gelungen ist: Für den Naturschutz erfolgreich gewinnorientiert arbeiten. Als ersten Schritt in diese Richtung startete vor kurzem der Startup-Wettbewerb „innovate4nature“. Für die Einreichung, die noch bis zum 2. Oktober läuft, reicht eine Business-Idee. Wichtig ist dabei, dass das Konzept direkt dem Schutz der Biodiversität dient. „Die Startup-Szene ist ein ‚Melting Pot‘ für Innovationen. Davon kann und soll auch der Artenschutz profitieren“, sagt Würschl dazu.

„Ganz anderer Fokus“ als Greenstart

(c) bright light photography: Patrick Würschl
(c) bright light photography: Patrick Würschl

Welche Ideen eingereicht werden können, wurde in fünf „Challenges“ definiert. Die Themen sind Ernährung, Tourismus, Infrastruktur, Energie und invasive Arten. Würschl sieht sie jedoch nur als Anregungen: „Das sind bei weitem nicht alle Bereiche, in denen etwas für den Artenschutz gemacht werden kann, aber fünf mit denen jeder etwas anfangen kann.“ Durch die Themen unterscheidet sich der Wettbewerb auch von jenem anderen, der einem bei der Thematik sofort in den Sinn kommt: Greenstart. Als Konkurrenz sieht Würschl diesen aber keineswegs: „Wir haben einen regen Austausch mit Greenstart. Und wir ergänzen einander gut, denn sie haben einen stärkeren Fokus auf Klimaschutz und wir auf Biodiversität.“

„Spenden fließen natürlich keine in den Wettbewerb“

15.000 Euro Startkapital für den Sieger

Konkurrenz wäre hier wohl auch wirklich fehl am Platz – schließlich haben innovate4nature und Greenstart mit dem Lebensministerium und dem Impact Hub Vienna zwei Institutionen im Hintergrund gemeinsam. Über das Ministerium kommt übrigens auch das Geld für die Kampagne – Bund und EU teilen sich die Kosten auf. „Spenden fließen natürlich keine in den Wettbewerb“, erklärt Würschl. Geld, das sich die Startups bei dem Wettbewerb teilweise holen können: Für die drei besten Ideen gibt es im Oktober jeweils 5000 Euro Preisgeld und weitere Coachings und Workshops. Drei Monate später erhält der Finalist mit dem besten Fortschritt weitere 10.000 Euro.

Uni-Professor, erfolgreicher Founder und Marketing-Expertin in der Jury

Ausgewählt werden die Finalisten und Sieger von einer fünfköpfigen Jury aus verschiedenen Bereichen: Thomas Wrbka, Professor von der Uni Wien, als wissenschaftlicher Experte, Johannes Höfler, Heliovis-Founder und Gründer der Patent & Founder Factory, Marketing-Expertin Saskia Wallner, Finanz-Expertin Christa Maier und Wolfram Krendlesberger, CFO bei Heliovis. So soll sichergestellt werden, dass die Sieger-Ideen sowohl im Bereich Artenschutz, als auch was Gewinnaussicht und Skalierbarkeit angeht, top sind.

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Wer nur „den Panda will“, wird an der Hand genommen

Doch besteht bei so einem Wettbewerb nicht die Gefahr, dass jemand mit dem WWF als Unterstützer „Greenwashing“ betreiben will, also das bekannte Label nur zu seinen eigenen Zwecken missbrauchen will? Würschl hat darauf eine pragmatische Antwort: „Wenn wirklich jemand kommt, der nur unseren Panda auf seinem Produkt haben will, sehen wir uns die Idee trotzdem an. Wenn sie der Biodiversität nützt, können wir den Bewerber in den Workshops noch immer an der Hand nehmen und zu einem konkreten Engagement für mehr Natur- und Klimaschutz ermutigen.“

⇒ Hier geht’s zur offiziellen Website von innovate4nature

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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