28.07.2016

innovate4nature: WWF sucht Businessideen für die Artenvielfalt

Bis 2. Oktober kann man beim WWF Österreich Businessideen einbringen, die dem Biodiversitätsschutz dienen. Gemeinsam mit Experten aus verschiedenen Bereichen wird dann ein Startup auf Schiene gebracht - mit bis zu 15.000 Euro Startkapital.
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(c) fotolia.com - Jenny Sturm: Das Ziesel ist in Österreich auf der roten Liste. Der WWF sucht jetzt Startups, die beim Schutz der Artenvielfalt helfen.

Wenn es um den Schutz der Artenvielfalt geht, kommt man am World Wide Fund For Nature (WWF) weltweit kaum vorbei. Mit Business assoziiert man die gemeinnützige Organisation dagegen eher nicht – zumindest nicht als Unterstützer. Für Patrick Würschl vom WWF besteht zwischen Naturschutz und unternehmerischem Denken jedoch kein Widerspruch. Im Gegenteil: „Die biologische Artenvielfalt ist eine Grundlage für die Wettbewerbsfähigkeit und den Wohlstand Österreichs“, sagt er. Denn mehrere Wirtschaftssektoren seien auf funktionierende Ökosysteme angewiesen.

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Artenschutz soll von Innovations-„Melting Pot“ profitieren

Mit dieser Prämisse im Hintergrund will der WWF innovativen Menschen etwas ermöglichen, was bislang nicht vielen gelungen ist: Für den Naturschutz erfolgreich gewinnorientiert arbeiten. Als ersten Schritt in diese Richtung startete vor kurzem der Startup-Wettbewerb „innovate4nature“. Für die Einreichung, die noch bis zum 2. Oktober läuft, reicht eine Business-Idee. Wichtig ist dabei, dass das Konzept direkt dem Schutz der Biodiversität dient. „Die Startup-Szene ist ein ‚Melting Pot‘ für Innovationen. Davon kann und soll auch der Artenschutz profitieren“, sagt Würschl dazu.

„Ganz anderer Fokus“ als Greenstart

(c) bright light photography: Patrick Würschl
(c) bright light photography: Patrick Würschl

Welche Ideen eingereicht werden können, wurde in fünf „Challenges“ definiert. Die Themen sind Ernährung, Tourismus, Infrastruktur, Energie und invasive Arten. Würschl sieht sie jedoch nur als Anregungen: „Das sind bei weitem nicht alle Bereiche, in denen etwas für den Artenschutz gemacht werden kann, aber fünf mit denen jeder etwas anfangen kann.“ Durch die Themen unterscheidet sich der Wettbewerb auch von jenem anderen, der einem bei der Thematik sofort in den Sinn kommt: Greenstart. Als Konkurrenz sieht Würschl diesen aber keineswegs: „Wir haben einen regen Austausch mit Greenstart. Und wir ergänzen einander gut, denn sie haben einen stärkeren Fokus auf Klimaschutz und wir auf Biodiversität.“

„Spenden fließen natürlich keine in den Wettbewerb“

15.000 Euro Startkapital für den Sieger

Konkurrenz wäre hier wohl auch wirklich fehl am Platz – schließlich haben innovate4nature und Greenstart mit dem Lebensministerium und dem Impact Hub Vienna zwei Institutionen im Hintergrund gemeinsam. Über das Ministerium kommt übrigens auch das Geld für die Kampagne – Bund und EU teilen sich die Kosten auf. „Spenden fließen natürlich keine in den Wettbewerb“, erklärt Würschl. Geld, das sich die Startups bei dem Wettbewerb teilweise holen können: Für die drei besten Ideen gibt es im Oktober jeweils 5000 Euro Preisgeld und weitere Coachings und Workshops. Drei Monate später erhält der Finalist mit dem besten Fortschritt weitere 10.000 Euro.

Uni-Professor, erfolgreicher Founder und Marketing-Expertin in der Jury

Ausgewählt werden die Finalisten und Sieger von einer fünfköpfigen Jury aus verschiedenen Bereichen: Thomas Wrbka, Professor von der Uni Wien, als wissenschaftlicher Experte, Johannes Höfler, Heliovis-Founder und Gründer der Patent & Founder Factory, Marketing-Expertin Saskia Wallner, Finanz-Expertin Christa Maier und Wolfram Krendlesberger, CFO bei Heliovis. So soll sichergestellt werden, dass die Sieger-Ideen sowohl im Bereich Artenschutz, als auch was Gewinnaussicht und Skalierbarkeit angeht, top sind.

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Wer nur „den Panda will“, wird an der Hand genommen

Doch besteht bei so einem Wettbewerb nicht die Gefahr, dass jemand mit dem WWF als Unterstützer „Greenwashing“ betreiben will, also das bekannte Label nur zu seinen eigenen Zwecken missbrauchen will? Würschl hat darauf eine pragmatische Antwort: „Wenn wirklich jemand kommt, der nur unseren Panda auf seinem Produkt haben will, sehen wir uns die Idee trotzdem an. Wenn sie der Biodiversität nützt, können wir den Bewerber in den Workshops noch immer an der Hand nehmen und zu einem konkreten Engagement für mehr Natur- und Klimaschutz ermutigen.“

⇒ Hier geht’s zur offiziellen Website von innovate4nature

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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