18.06.2020

innovate4nature-Finalisten: Räucherlachs aus Karotten und Diversity-Sense

Die sechs Finalisten der diesjährigen Ausgabe des Wettbewerbs innovate4nature stehen fest. Wie immer wurden Projekte und Startups gesucht, die die Artenvielfalt fördern - diesmal mit Fokus auf Insekten.
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Keine Mærchen - einer der innovate4nature-Finalisten
(c) Keine Mærchen; So sieht der Räucherlachs aus Karotten aus
kooperation

67 Einreichungen Einreichungen hat es gegeben. Nun stehen die sechs Finalisten der innovate4nature insects edition fest. Die aus Biodiversitäts- und Startup-Fachleuten zusammengesetzte Jury bestand aus Christa Maier (Erste Group – George Labs) für den Bereich Finanzierung, Julia Weber (ÖBB Immobilien – Mein.Bahnhof) und Markus Haas (WKO, Nachhaltigkeit in der Wirtschaft) für den Bereich Innovation, Gründung und Team sowie Thomas Frank (BOKU – Institut für Zoologie) für Biodiversität und Insekten.

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6 innovate4nature-Finalisten kämpfen für den Artenschutz

„Der Verlust der Artenvielfalt hat gravierende Konsequenzen für uns alle. Daher müssen wir nicht nur den Schutz der Biodiversität verbessern, sondern auch neue Lösungen für ein naturverträgliches Wirtschaften finden“, sagt Elisa Gramlich von der Umweltschutzorganisation WWF Österreich, die den Wettbewerb gemeinsam mit dem Impact Hub Vienna veranstaltet. Gesucht wurden bei dieser Ausgabe von innovate4nature sowohl Startups als auch Non-Profit-Projekte, die einen Beitrag zum Insektenschutz leisten. Die sechs Finalisten haben sehr unterschiedliche Lösungen:

  • Artenhof (OÖ) arbeitet an einem Vorzeigebetrieb für eine krisensichere Bio-Landwirtschaft.
  • diversifyr (Wien, Tirol) arbeitet am Design einer Sense als „urban gardening tool“ für ein insekten- und bodenschonendes Mähen.
  • Keine Mærchen (OÖ) verwandelt überschüssige Bio-Karotten in eine leckere Alternative zu Räucherlachs.
  • Network for Nature (NÖ, Wien) arbeitet an einem regionalen Netzwerk von Menschen, die sich gemeinsam in ihrer Umgebung für den Erhalt und Ausbau von Biodiversitätsflächen einsetzen.
  • Regionales Wiesensaatgut für die Vielfalt (Burgenland) entwickelt Methoden zur Gewinnung von artenreichem und regionalen Wiesensaatgut für neue Blumenwiesen.
  • Tagfaltermonitoring Österreich (Wien) will ein standardisiertes und flächendeckendes Monitoring für einen Überblick über den Zustand und die Entwicklung der Tagfalter in Österreich einführen.

Coaching, Mentoring und Preisgeld

Gemeinsam mit erfahrenen Fachleuten werden die ausgewählten Teams in den nächsten Monaten im Rahmen von Coachings und Workshops im Impact Hub Vienna an ihren Business-Modellen feilen, bevor im November das große Finale stattfindet. Die Finalisten erhalten zudem ein erstes Preisgeld von jeweils 1500 Euro. Dem Gewinner-Team winkt ein Preisgeld von weiteren 5000 Euro sowie eine Mitgliedschaft im Impact Hub Vienna und gezielte Unterstützung bei der Vorbereitung zum erfolgreichen Start des Unternehmens.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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AI Summaries

innovate4nature-Finalisten: Räucherlachs aus Karotten und Diversity-Sense

  • 67 Einreichungen Einreichungen hat es gegeben.
  • Nun stehen die sechs Finalisten der innovate4nature insects edition fest.
  • Gemeinsam mit erfahrenen Fachleuten werden die ausgewählten Teams in den nächsten Monaten im Rahmen von Coachings und Workshops im Impact Hub Vienna an ihren Business-Modellen feilen, bevor im November das große Finale stattfindet.
  • Die Finalisten erhalten zudem ein erstes Preisgeld von jeweils 1500 Euro.
  • Dem Gewinner-Team winkt ein Preisgeld von weiteren 5000 Euro sowie eine Mitgliedschaft im Impact Hub Vienna und gezielte Unterstützung bei der Vorbereitung zum erfolgreichen Start des Unternehmens.

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