09.11.2023

Innovate 2023: Die Innovationskonferenz im öffentlichen Sektor feiert 100 Jahre Verwaltungsinnovation für eine sichere Zukunft

In Charge und in Change: Seit 100 Jahren arbeitet der öffentliche Sektor an Innovation in der Verwaltung - und gestaltet den Weg für eine sichere Zukunft in Österreich mit. brutkasten hat mit Christian Kemperle, Leiter der Sektion III - Öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovation, über die Innovate 2023 und ihre Bedeutung für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft gesprochen.
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Mag. Christian Kemperle - Leiter der Sektion III - Öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovation im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport. © BMKÖS
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Die Verwaltungsinnovation im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport feiert ihr 100-jähriges Jubiläum: Seit einem Jahrhundert widmet sich der Öffentliche Dienst der Innovation und dem Wohlbefinden der Bürger:innen – für eine sichere, gemeinsame Zukunft Österreichs. Über neueste Entwicklungen informiert die exklusive Community Plattform des BMKÖS.

Am 30. November dieses Jahres holt die Innovate 2023 – die Innovationskonferenz des öffentlichen Sektors – namhafte Expert:innen zum Thema Innovation auf die Bühne. Mit Vertreter:innen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Gesellschaft wird über den anstehenden, wohl bisher größten Paradigmenwechsel in der Geschichte diskutiert.

Im Gespräch mit brutkasten erzählt Mag. Christian Kemperle, Leiter der Sektion III – Öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovation, über die Themen der diesjährigen Innovate und deren Workshops – von Heterarchie, intensiver Datennutzung, modernem Qualitätsmanagement und dem Umbruch durch Künstliche Intelligenz:

Sehr geehrter Herr Kemperle, wir feiern 100 Jahre Verwaltungsinnovation. Was genau ist vor 100 Jahren in der österreichischen Verwaltung passiert?

Kemperle: Vor 100 Jahren wurde im Kanzleramt die Abteilung für Verfassungsreform und Verwaltungsinnovation in die Geschäftsordnung gehoben sowie kurz darauf per Verabschiedung durch den Ministerrat für alle Zentralstellen die Kanzleiordnung 1923 verordnet. Wenn ein Budget die in Zahlen gegossene Politik darstellt, sind Kanzlei- bzw. Büroordnungen die in Artikel und Paragraphen gegossene Vorstellung von ›Verwaltungsinnovation‹.

Welche Challenges haben wir in diesen 100 Jahren bewältigt? Inwiefern haben uns vergangene Challenges für heutige Herausforderungen gestärkt?

Die Verwaltung hat viele Veränderungen durchlebt: von den ersten Automatisierungsschritten mit der Einführung von Maschinenschreiben und Telefonie über die Digitalisierung in den 90ern bis hin zur aktuellen Integration von KI-Technologien. Diese Herausforderungen haben uns eine wertvolle Perspektive gegeben, um heutige und zukünftige Aufgaben zu meistern. Viele Neuerungen, wie z.B. das E-Government, haben zu mehr Effizienz und Transparenz geführt. Heute profitieren alle Sektoren von einem agileren, besser vernetzten und bürger:innenorientierteren Verwaltungssystem.

Die diesjährige Innovate thematisiert den Innovationswandel der Gesellschaft und greift insbesondere die Themen Künstliche Intelligenz, Heterarchie sowie effiziente und zukunftsweisende Datennutzung auf.

Warum sind gerade diese Themen besonders relevant für eine sichere und gemeinschaftliche Zukunft im Sinne der Verwaltungsinnovation?

In einer zunehmend vernetzten Welt sind Themen wie KI, effektive Datennutzung und Entscheidungshierarchien essentiell. Sie sind Schlüssel zu einer reaktionsfähigen und zukunftssicheren Verwaltung.

Wie können und müssen wir das Wissen aus 100 Jahren Verwaltungsinnovation heute umsetzen – vor allem in Anbetracht des Vormarsches von Künstlicher Intelligenz, intensiver Datennutzung und einem Wechsel in Entscheidungs- und Handlungsebenen?

Die Erfahrungen aus einem Jahrhundert müssen mit modernen Technologien und Verfahren kombiniert werden. Wir brauchen ethische Richtlinien für KI, Datenschutz und eine agilere Organisationsstruktur. Genau an diesen Themen arbeiten wir bereits in unserer Sektion.

Im Rahmen der Innovate werden acht Workshops angeboten, die sich mit zentralen Zukunftsthemen in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft sowie Technologie beschäftigen. Auf welche Schwerpunkte in den Workshops dürfen sich die Teilnehmer:innen freuen?

Wie jedes Jahr beschäftigt sich die Innovate mit aktuellen Schwerpunkten in direktem Bezug zur Verwaltungsinnovation, dieses Jahr im Besonderen unter Berücksichtigung des Generalthemas 100 Jahre Verwaltungsinnovation. In den Workshops wird eine große Palette an Themenschwerpunkten aus dem Bereich der Innovation angeboten.

Zum einen beschäftigen wir uns mit dem allgegenwärtigen Thema Künstliche Intelligenz und wie diese in der Verwaltung genutzt werden kann. Des Weiteren haben wir unterschiedliche Workshops, die sich mit der Frage beschäftigen, wie die Verwaltung in Zukunft arbeiten muss und welche Skills benötigt werden, um die Herausforderungen der Zukunft erfolgreich bewältigen zu können. Future Thinking, Agile Kooperation oder Innovationskraft des Bundes seien an dieser Stelle nur beispielhaft genannt.

Das BMKÖS hostet in diesem Jahr einen Workshop zum Thema Communities of Practice. Was können die Teilnehmer:innen hier erwarten?

Im Workshop des BMKÖS “Zukunft der Verwaltung – Wirksame Communities of Practice”, geht es vor allem um den Aufbau eigener Inhouse-Beratungskapazitäten, denn niemand kennt die Verwaltung so gut wie jene, die in ihr tagtäglich ihre Leistung bringen. Communities of Practice entstehen dort, wo engagierte Menschen ihr Wissen teilen und ständig Neues lernen möchten. Sie sind eine unserer Reaktionen auf die immer komplexeren Anforderungen an die öffentliche Verwaltung. Für uns bedeutet das: Mehr interdisziplinärer Austausch, aktivere Einbindung von Stakeholder:innen und vor allem eine offene Diskussionskultur. Die größte Herausforderung und gleichzeitig auch Chance ist hier die Partizipation aller Beteiligten an den Entscheidungsprozessen.

Ein weiteres Thema, welches in diesem Jahr im Zuge der Workshops behandelt wird, ist der Common Assessment Framework (CAF), ein für den öffentlichen Dienst maßgeschneidertes, einfach anwendbares Qualitätsmanagement-Instrument, das Stärken und Schwächen aufzeigt. Welche Bedeutung hat das Thema für Sie?

Das CAF-Modell ermöglicht es, Governance- und New Work-Kriterien zu bewerten und kontinuierlich zu verbessern. Es setzt dabei auf Selbstbewertung und Peer Reviews und fördert so die Eigenverantwortung und das lernende System der Verwaltung. Aktuell ist die Sektion III, die Führungskräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, in einem erneuten CAF-Prozess.

Dazu haben wir gemeinsam Ideen entwickelt und werden nun konkrete Weiterentwicklungsmaßnahmen in die Umsetzung bringen. Ich lade die Teilnehmer:innen der Innovate 2023 sehr herzlich dazu ein, an dem Workshop Nr. 3 um 13:30 Uhr zum CAF teilzunehmen, wo ich auch persönlich von meinen CAF-Erfahrungen berichten werde und für Gespräche gerne zur Verfügung stehe.

Blicken wir abschließend noch 100 Jahre in die Zukunft:

Wo steht die Verwaltung in 100 Jahren? Welche Rolle will, soll oder muss die Verwaltung in 100 Jahren wahrnehmen, um ein nachhaltiges Gemeinschaftswohl sowie Sicherheit, Transparenz und Leistungsfähigkeit gewährleisten zu können?

Die Verwaltung wird vernetzter, bürger:innenzentrierter und technologiegetriebener sein. Sie wird eine zentrale Rolle bei der Gewährleistung von Sicherheit, Transparenz und Gemeinwohl spielen. Einen Teil dessen, was wir genau für die nächsten 100 Jahre benötigen, wollen wir bei der Innovate 2023 partizipativ mit den Teilnehmer:innen erarbeiten. Hierbei nehmen wir uns auch ausreichend Zeit und sehen die Innovate 2023 als Start des partizipativen Prozesses und die Innovate 2024 als den nächsten Zwischenstopp. Denn eines ist klar: die Verwaltung der Zukunft muss eine adaptive, partizipative und vor allem innovative sein.


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Fahnen der Europäischen Union
Fahnen der Europäischen Union | Foto: Adobe Stock

Sie haben sich ordentlich dahingezogen, die Verhandlungen zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten. Der vermeintlich letzte Verhandlungstag begann am Mittwoch um 16 Uhr. Nach einer durchverhandelten Nacht wurden die Gespäche aber am frühen Donnerstagnachmittag unterbrochen. Am Freitag in der Früh ging es weiter – und nach einem weiteren Tag mit intensiven Verhandlungen kam man gegen Mitternach schließlich zu einer vorläufigen Einigung.

“Deal”, schrieb Digitalkommissar Thierry Breton um 23.37 Uhr auf der Plattform X (vormals Twitter) und postete dabei eine Grafik, die die EU als einzigen Kontinent mit KI-Regulierung auswies. Die Einigung sei “historisch”, schreib er in einer weiteren Nachricht. Der AI Act sei “viel mehr als ein Regelwerk – er ist eine Startrampe für EU-Startups und Forscher, um das globale KI-Rennen anzuführen.”

Die Verhandler:innen standen schon unter Zeitdruck: Denn im kommenden Jahr stehen Wahlen zum EU-Parlament an. Und ohne Einigung hätte sich ein Beschluss bis in die nächste Legislaturperiode des Parlaments verzögern.

Nun gibt es eine vorläufige politische Einigung, die die Eckpunkte absteckt. Viele technische Details müssen erst noch ausgearbeitet werden. “Es könnte Wochen dauern, um den Text zu konsolidieren”, erwartet der Journalist Luca Bertuzzi, der die Verhandlungen für das Portal Euractiv intensiv verfolgte. Wirksam werden soll der AI Act in rund zwei Jahren, bestimmte Teile der Regulierung sollen bereits früher schlagend werden.

“Foundation Models” wie GPT-4 nicht vom AI Act ausgenommen

Die konktete Ausgestaltung des AI Acts ist schon länger äußerst umstritten. Kontroverse Punkte gab es dabei einige. In den vergangenen Wochen war etwa der Umgang mit “Foundation Models” ein Streitpunkt. Dabei handelt es sich um KI-Modelle, die die Grundlage für andere Anwendungen liefern, wie etwa die GPT-Modelle von OpenAI. Die Sprachmodelle GPT-3.5 und GPT-4 sind die “Foundation Models” hinter ChatGPT.

Deutschland, Frankreich und Italien hatten hier vorgeschlagen, solche Basismodelle aus dem AI Act auszunehmen. Stattdessen sollte eine Selbstverpflichtung der Anbeiter umgesetzt werden. Das EU-Parlament war strikt dagegen – und setzte sich weitgehend durch. Bestimmte Transparenzvorschriften werden für alle KI-Modelle gelten. Große KI-Modelle, die als “systemische Risiken” aufweisen, bekommen zusätzliche Verpflichtungen.

Neue KI-Behörde in Kommission geplant

Für Open-Source-Modelle wiederum sind Ausnahmen vorgesehen: Werden sie nicht als Modelle mit systemtischen Risiko eingestuft, beschränken sich die verpflichtenden Angaben auf Informationen zu Trainingsdaten und Testverfahren.

Zur Regulierung dieser Basismodelle wird innerhalb der Europäischen Kommission eine KI-Behörde etabliert. Grundsätzlich werden KI-Modelle von den zuständigen Behörden auf Ebene der Mitgliedsstaaten überwacht. Diese stimmen sich dazu im Europäischen Ausschuss für künstliche Intelligenz ab.

Der AI Act ermöglicht Strafen von bis 6,5 Prozent des globalen Umsatzes eines Unternehmen oder bis zu 35 Mio. Euro – dies gilt für die schwersten Vorgehen bei verbotenen Anwendungsfällen. System- und Modellanbietern können Strafen von 3 Prozent des Umsatzes oder 15 Mio. Euro drohen, wenn sie ihren Verpflichungen nicht nachkommen. Strafen von 1,5 Prozent des Umsatzes oder 500.000 Euro können fällig werden, wenn falsche Informationen angegeben werden.

Biometrische Identifizierung von Personen nicht vollständig verboten

Intensiv diskutiert wurden auch bestimmte Anwendungsfälle von KI – etwa im Bereich biometrischer Anwendungen. Das EU-Parlament wollte biometrische Identifizierung von Personen im öffentlichen Raum völlig verbieten. Damit konnte es sich nicht durchsetzen. Die biometrische Identifizierung von Personen ist nach dem AI unter bestimmten Voraussetzungen zulässig – und zwar bei der gezielten Suche nach konkreten Personen, wenn es um die Gefahr eines Terroranschlags oder um andere schwere Straftaten geht.

Lange kontroverse Diskussionen über AI Act

Über die konkrete Ausgestaltung des AI Acts war inbesondere in den vegangenen Monaten kontrovers diskutiert worden – auch Startups befürchteten Nachteile. Im Oktober hatte beispielsweise das französische KI-Jungunternehmen Mistral AI gewarnt, dass der AI Act, so wie er geplant sei, den weiteren Betrieb des Startups verunmöglichen könnte (brutkasten berichtete). Der AI Act klassifiziert KI-Anwendungen in unterschiedliche Risikokategorieren – mit denen dann verschiedene Pflichten und Haftungen einhergehen.

Auch ein im Sommer an der Hochschule St. Gallen durchgeführter “Praxis-Stresstest” zum AI lieferte mehrere kritische Punkte (brutkasten berichtete). Bei der von Europarechts-Professor Thomas Burri durchgeführten Challenge wurden reale KI-Anwendungen von Unternehmen wie der Deutschen Telekom oder Mercedes Benz auf ihre Kompatibilität mit dem AI Act abgeklopft. “Mit dem AI Act sähen wir Unsicherheit bei genau den Leuten, auf die wir unsere Zukunft bauen wollen”, schlussfolgerte Burri damals.

Die EU beschäftigt sich seit über zwei Jahren mit einem Rahmenwerk für künstliche Intelligenz. Seither hat sich in dem Bereich allerdings auch einiges verändert – man denke nur an das Erscheinen von ChatGTP Ende November 2022, das die Fortschritte bei künstlicher Intelligenz ins Bewusstsein der Öffentlichkeit holte. “Die schnellen Entwicklungen im AI-Bereich haben die Aufgabe nicht leichter gemacht”, sagte der italienische EU-Parlamentarier Brando Benifel bei einem Pressebriefing zum AI Act im Juni, an dem brutkasten teilgenommen hatte.

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