29.01.2024

Diese Startups haben sich bei der înno up Challenge 2023 durchgesetzt

Die înno up Challenge bringt Startups und etablierte Unternehmen zusammen. Beim Abschlussevent in der Vorwoche wurden die fünf siegreichen Startups und ihre Lösungen vorgestellt.
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Kambis Kohansal Vajargah beim înno up Abschluss-Even
Kambis Kohansal Vajargah beim înno up Abschluss-Event | Foto: © Nadine Studeny/WKÖ

Mit der înno up Challenge will die Wirtschaftskammer Startups mit KMUs sowie Corporates stärker vernetzen und damit die Innovationskraft der heimischen Unternehmen erhöhen. Etablierte Unternehmen suchen dabei Startups als Kooperationspartner:innen in unterschiedlichen Themenbereichen. Umgesetzt wird die Challenge in Kooperation mit der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG).

2023 ging die Initiative in die dritte Runde. Vergangenen Sommer wurden fünf Challenges präsentiert. Beim einem Pitch Day im Herbst wurden die Sieger ausgewählt. Am vergangenen Mittwoch fand nun das Abschluss-Event der înno up 2023 statt. In der Christoph-Leitl-Lounge der Wirtschaftskammer Österreich wurden die Lösungen der in den fünf Challenges siegreichen Startups vorgestellt.

înno up fördert Austausch zwischen Startups und etablierten Unternehmen

„Als ehemaliger Gründer weiß ich, wie schwierig es ist, Kunden zu gewinnen, wenn man im B2B-Bereich aktiv ist“, sagt Kambis Kohansal Vajargah, Head of Startup Services und Bundesgeschäftsführer-Stellvertreter des Gründerservice bei der Wirtschaftskammer Österreich, im brutkasten-Gespräch. „Wir möchten einfach der Enabler sein. Das heißt, dass Startups diese Brücke bilden zu etablierten Unternehmen, mit denen sie dann zusammenarbeiten können.“

Genau dies ist für Kohansal Vajargah auch der Grund, warum er sich selbst für die înno up Challenge engagiert: „Auf der einen Seite möchte ich zeigen, dass die Wirtschaftskammer dieser Enabler sein kann und ist. Darüber hinaus möchte ich Startups die Möglichkeit geben, eben mit größeren Unternehmen stärker in den Austausch zu kommen. Gleichzeitig möchte ich größeren Unternehmen zeigen, wie innovativ Startups in Österreich – und auch international – sind“.

Denn an den înno up Challenges nehmen nicht nur heimische Jungunternehmen teil. Auch für internationale Startups ist die Teilnahme interessant. Bei den diesjährigen fünf Challengen kommen drei der fünf Gewinner aus dem Ausland.


Digitale Hausverwaltung mit Salzburg Wohnbau: Staymate

Das Startup Staymate hat einen auf künstlicher Intelligenz (KI) basierenden Concierge/Bot entwickelt – ursprünglich eigentlich für das Hotelumfeld. Wie sich aber herausstellte, eignet sich die Lösung auch für das Service von Hausbewohner:innen: Denn der Bot kann regelmäßig gestellte Fragen für verschiedene Objekte und Hausgemeinschaften ohne menschliche Interaktion beantworten kann. So wird der First-Level Support der Salzburg Wohnbau entlastet.

Datenvisualisierung mit der SVC: Finecortex

Die SVC ist ein 100-prozentiges Tochterunternehmen des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger und unter anderem für das E-Card-System zuständig. Für die Visualisierung von Gesundheitsdaten gibt es besondere Erfordernisse, die sich mit Standardlösungen alleine nicht abdecken lassen. Das aus Barcelona stammende Startup Finecortext ist darauf spezialisert, Dashboards für Unternehmen entsprechend ihren Anforderungen zu entwickeln – und setzte sich in dieser Challenge durch.

Künstliche Intelligenz mit der Österreich Werbung: Trip Boutique

Das Ziel dieser Challenge war es, mittels künstlicher Intelligenz, individuelle Reisen vorzuschlagen und auch eine direkte Buchung anzubieten. Das Angebot des schweizerischen Startups Teip Boutique ermöglicht solche individuell zugeschnittenen Reisen – und deckt neben der Hotelbuchung auch Aktivitäten vor Ort bis hin zum Loyality-Programm ab.

Lieferketten-Monitoring & Kreislaufwirtschaft mit der Wirtschaftskammer-Sparte Handel: Loopia

Diese Challenge zielte auf zwei Anwendungsfälle ab: Einerseits auf das Tracking von Lieferketten und andererseits auf Lösungen zur Kreislaufwirtschaft. Durchsetzen konnte sich – wie auch bei der Challenge der Österreich Werbung – ein Startup aus der Schweiz. In diesem Fall war es Loopia. Das Startup bietet eine White-Label-Lösung für Unternehmen in Handel und Industrie, um einen eigenen Second-Hand-Onlineshop umzusetzen.

Frontend Data & Information Visualisierung mit der Außenwirtschaft Austria: Delphi Data Labs

Das Grazer Startup Delphi Data Labs hat den Anspruch, Cleantech-Märkte transparent zu machen. Dazu entwickelt das 2021 gegründete Unternehmen das Delphi Hydrogen Dashboard, eine cloudbasierte Market-Intelligence-Lösung für den Markt für grünen Wasserstoff. Delphi Data setzte sich in der Challenge der Außenwirtschaft Austria durch: Das Ziel dieser war es, bestehende Dashboards zur Visualiserung der Außenhandelsstatistik zu erweitern, indem interaktive Visualisierungen und analytische Funktionen integriert werden.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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