04.10.2018

INiTS: Der Weg zum besten Uni-Inkubator in der DACH-Region

Seit seiner Gründung im Jahre 2002 hat sich INiTS als einer der weltweit führenden akademischen Startup-Inkubatoren etabliert. Die schwedische Forschungsinitiative “UBI Global” reiht INiTS in ihrem globalen Ranking mittlerweile auf Platz sechs der bedeutendsten Inkubatoren mit universitärem Hintergrund – in der DACH-Region sogar auf Platz eins. Bis dato haben rund 223 Startups das Inkubationsprogramm erfolgreich absolviert.
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INiTS CEO
(c) INiTS
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Die Nummer 1 in der DACH-Region, die Nummer 6 weltweit. Das ist die aktuelle Platzierung von INiTS in einem globalen Ranking von Uni-Inkubator-Programmen, das alle zwei Jahre von der schwedischen Forschungsinitiative „UBI Global“ herausgegeben wird. Hinter dieser Platzierung steht viel Arbeit, ein langer Weg und vor allem: Viele überdurchschnittlich erfolgreiche Startups.

+++ Irene Fialka: „Mehr als nur ein Hype“ +++

Es war im Oktober 2002. Der Begriff „Startup“ war damals hierzulande noch kaum bekannt. Doch bei TU Wien, Universität Wien und der Wirtschaftsagentur Wien erkannte man frühzeitig die Zeichen der Zeit. INiTS wurde als erster Inkubator in Wien für Startups mit universitärem Background gegründet. Anfangs mit individueller Beratung, dann mit Workshops und Trainings und schließlich mit dem sogenannten “Collaborative Business Modelling”- Ansatz sollte das Programm von Beginn an maßgeschneiderte
Inkubationsleistungen für Startups im akademischen Umfeld bieten. INiTS verfügt dabei über ein dicht gesponnenes Partnernetzwerk, das über die Jahre aufgebaut wurde und auf das Startups zurückgreifen können und ist darüber hinaus Teil des AplusB-Netzwerkes.

Bereits 223 Startups haben Inkubationsprogramm absolviert

16 Jahre nach der Gründung haben insgesamt bereits 223 Startups das Inkubatorprogramm erfolgreich absolviert. Für die Vorauswahl wurden dafür mehr als 2000 Businesspläne gescreent. Die teilnehmenden Startups kommen dabei aus den unterschiedlichsten Branchen. Am stärksten sind die Bereiche „Informations- und Kommunikationstechnologie“ und „Biowissenschaften“ vertreten. Im Inkubationsprogramm finden sich jedoch auch Startups aus den Sektoren „Greentech“, „Mechatronik“ oder „Materialwissenschaften“ wieder. 

INiTS Startup-Sektoren
(c) INiTS

Startups haben rund 468 Millionen Euro an Finanzierungen aufgestellt

Wie Irene Fialka, CEO von INiTS, gegenüber dem Brutkasten betont, weisen die teilnehmenden Startups eine überdurchschnittlich hohe Erfolgsrate auf. „Nach fünf Jahren existieren noch 87 Prozent der von uns unterstützten Startups“, so Fialka. Im Österreich-Schnitt würden 67 Prozent die ersten fünf Jahre überleben. Ein durchschnittlicher Jahresumsatz von 615.000 Euro nach fünf Jahren bei INiTS-Startups, steht einem Durchschnittswert von 434.000 Euro gegenüber. Und bei der Exportrate (43 zu 16 Prozent) und der durchschnittlichen Zahl geschaffener Arbeitsplätze (8,9 zu 4,5) ist der Unterschied besonders markant. Auch bei der Finanzierung ging es Startups nach Durchlaufen des Programms überdurchschnittlich gut. Rund 468 Millionen Euro Kapital stellten INiTS-Alumni bislang auf. Ein Spitzenwert auch im internationalen Vergleich.

Strenges Auswahlverfahren soll Qualität sichern

Der Erfolg ist auch einem strengen Auswahlverfahren geschuldet. Nur zehn Prozent der Startups, die sich bewerben, schaffen es schlussendlich auch ins „Startup Camp“. Dabei handelt es sich um das Herzstück des Inkubationsprogramms. Zuvor müssen sich Gründer in einer „Pre-Inkubations-Phase“ und „Roasting Sessions“ bewähren. Wichtige Auswahlkriterien für INiTS sind dabei – wie im Startup-Bereich üblich – das Team, das Produkt und das skalierbare Geschäftsmodell. Dazu kommt, dass als Incubees nur sogenannte FTI (forschungs-, technologie- und innovationsbasierte) Startups in Frage kommen.

Wie INiTS betont, erkennen die teilnehmenden Startups durch die intensive Betreuung rechtzeitig Risiken und eliminieren diese in weiterer Folge auch. Zudem würden die Startups des Programms Entscheidungen zum richtigen Zeitpunkt treffen. Hierbei helfe vor allem der „Collaborative Business Model“-Ansatz, so INiTS. Dabei müssen sich Startups nicht nur regelmäßig Feedback von ihren Kunden holen, sondern werden auch von Mentoren, Coaches und Peers intern gefordert.

⇒ Zur offiziellen Page des Inkubationsprogramms

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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