04.10.2018

INiTS: Der Weg zum besten Uni-Inkubator in der DACH-Region

Seit seiner Gründung im Jahre 2002 hat sich INiTS als einer der weltweit führenden akademischen Startup-Inkubatoren etabliert. Die schwedische Forschungsinitiative “UBI Global” reiht INiTS in ihrem globalen Ranking mittlerweile auf Platz sechs der bedeutendsten Inkubatoren mit universitärem Hintergrund – in der DACH-Region sogar auf Platz eins. Bis dato haben rund 223 Startups das Inkubationsprogramm erfolgreich absolviert.
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INiTS CEO
(c) INiTS
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Die Nummer 1 in der DACH-Region, die Nummer 6 weltweit. Das ist die aktuelle Platzierung von INiTS in einem globalen Ranking von Uni-Inkubator-Programmen, das alle zwei Jahre von der schwedischen Forschungsinitiative “UBI Global” herausgegeben wird. Hinter dieser Platzierung steht viel Arbeit, ein langer Weg und vor allem: Viele überdurchschnittlich erfolgreiche Startups.

+++ Irene Fialka: “Mehr als nur ein Hype” +++

Es war im Oktober 2002. Der Begriff “Startup” war damals hierzulande noch kaum bekannt. Doch bei TU Wien, Universität Wien und der Wirtschaftsagentur Wien erkannte man frühzeitig die Zeichen der Zeit. INiTS wurde als erster Inkubator in Wien für Startups mit universitärem Background gegründet. Anfangs mit individueller Beratung, dann mit Workshops und Trainings und schließlich mit dem sogenannten “Collaborative Business Modelling”- Ansatz sollte das Programm von Beginn an maßgeschneiderte
Inkubationsleistungen für Startups im akademischen Umfeld bieten. INiTS verfügt dabei über ein dicht gesponnenes Partnernetzwerk, das über die Jahre aufgebaut wurde und auf das Startups zurückgreifen können und ist darüber hinaus Teil des AplusB-Netzwerkes.

Bereits 223 Startups haben Inkubationsprogramm absolviert

16 Jahre nach der Gründung haben insgesamt bereits 223 Startups das Inkubatorprogramm erfolgreich absolviert. Für die Vorauswahl wurden dafür mehr als 2000 Businesspläne gescreent. Die teilnehmenden Startups kommen dabei aus den unterschiedlichsten Branchen. Am stärksten sind die Bereiche “Informations- und Kommunikationstechnologie” und “Biowissenschaften” vertreten. Im Inkubationsprogramm finden sich jedoch auch Startups aus den Sektoren “Greentech”, “Mechatronik” oder “Materialwissenschaften” wieder. 

INiTS Startup-Sektoren
(c) INiTS

Startups haben rund 468 Millionen Euro an Finanzierungen aufgestellt

Wie Irene Fialka, CEO von INiTS, gegenüber dem Brutkasten betont, weisen die teilnehmenden Startups eine überdurchschnittlich hohe Erfolgsrate auf. “Nach fünf Jahren existieren noch 87 Prozent der von uns unterstützten Startups”, so Fialka. Im Österreich-Schnitt würden 67 Prozent die ersten fünf Jahre überleben. Ein durchschnittlicher Jahresumsatz von 615.000 Euro nach fünf Jahren bei INiTS-Startups, steht einem Durchschnittswert von 434.000 Euro gegenüber. Und bei der Exportrate (43 zu 16 Prozent) und der durchschnittlichen Zahl geschaffener Arbeitsplätze (8,9 zu 4,5) ist der Unterschied besonders markant. Auch bei der Finanzierung ging es Startups nach Durchlaufen des Programms überdurchschnittlich gut. Rund 468 Millionen Euro Kapital stellten INiTS-Alumni bislang auf. Ein Spitzenwert auch im internationalen Vergleich.

Strenges Auswahlverfahren soll Qualität sichern

Der Erfolg ist auch einem strengen Auswahlverfahren geschuldet. Nur zehn Prozent der Startups, die sich bewerben, schaffen es schlussendlich auch ins “Startup Camp”. Dabei handelt es sich um das Herzstück des Inkubationsprogramms. Zuvor müssen sich Gründer in einer “Pre-Inkubations-Phase” und “Roasting Sessions” bewähren. Wichtige Auswahlkriterien für INiTS sind dabei – wie im Startup-Bereich üblich – das Team, das Produkt und das skalierbare Geschäftsmodell. Dazu kommt, dass als Incubees nur sogenannte FTI (forschungs-, technologie- und innovationsbasierte) Startups in Frage kommen.

Wie INiTS betont, erkennen die teilnehmenden Startups durch die intensive Betreuung rechtzeitig Risiken und eliminieren diese in weiterer Folge auch. Zudem würden die Startups des Programms Entscheidungen zum richtigen Zeitpunkt treffen. Hierbei helfe vor allem der “Collaborative Business Model”-Ansatz, so INiTS. Dabei müssen sich Startups nicht nur regelmäßig Feedback von ihren Kunden holen, sondern werden auch von Mentoren, Coaches und Peers intern gefordert.

⇒ Zur offiziellen Page des Inkubationsprogramms

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Christoph Puchner und David Gloser von Ecovis Austria (c) Ecovis / AdobeStock

Neben Mitarbeiterbeteiligungsprogramme mit echten Anteilen besteht auch die Möglichkeit virtuelle Anteile (sogenannte “Phantom Shares”) zu gewähren. Für echte Anteile wurde mit dem ab 2024 umgesetzten Startup-Paket eine neue steuerliche Begünstigung in § 67a Einkommensteuergesetz geschaffen, die eine Mischrechnung für die Besteuerung erst im Exit-Fall vorsieht: 75 Prozent des Exitgewinnes sind mit 27,5 Prozent (ohne Lohnnebenkosten) und 25 Prozent des Exitgewinnes mit voller Lohnsteuer und Abgaben zu rechnen (woraus in Summe eine Steuerbelastung von rund 35 Prozent resultiert).

Im Gegensatz dazu blieben virtuelle Anteile jedoch bisher unangetastet. Sobald es bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu einer exitbedingten Auszahlung kommt, sind diese mit dem progressivem Einkommensteuertarif steuerpflichtig (in der Regel bis 50 Prozent) und unterliegen auch der Sozialversicherungspflicht sowie den Lohnnebenkosten.

Um diesen nachteiligen Steuereffekt bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu beseitigen, wurde vor kurzem der Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2024 veröffentlicht.

Neue Begünstigung durch Umstellung von virtuellen Beteiligungsprogrammen

Die neue steuerliche Begünstigung ist dahingehend ausgestaltet, dass bestehende virtuelle Anteile im Zeitraum 1.1.2024 bis 31.12.2025 unter gewissen Voraussetzungen steuerneutral in das bestehende Regime für echte Mitarbeiterbeteiligungen überführt werden können, ohne dass es zu einer Bewertung und Versteuerung des geldwerten Vorteils kommen muss. Eine Besteuerung findet dann erst im Exit-Zeitpunkt statt (insgesamt mit einer Steuerbelastung von rund 35 Prozent).

Wenn nun Mitarbeiter mit virtuellen Anteilen von Startups diese neue Regelung in Anspruch nehmen wollen und aus diesem Grund statt der virtuellen Anteile unter § 67a Einkommensteuergesetz fallende Kapitalanteile (etwa GmbH-Anteile, Aktien, Unternehmenswertanteile, Substanzgenussrechte) erhalten, müssen jedoch sämtliche Voraussetzungen für eine Startup-Mitarbeiterbeteiligung vorliegen, zum Beispiel:

⦁ Das Startup darf über nicht mehr als 100 Arbeitnehmer verfügen
⦁ Die Umsetzerlöse des Startups dürfen nicht mehr als EUR 40 Mio. betragen
⦁ Das Startup darf nicht vollständig in einen Konzernabschluss einbezogen sein (abgesehen davon dürfen die Anteile am Startup nicht zu mehr als 25 Prozent durch Unternehmen gehalten werden, die in einen Konzernabschluss einzubeziehen sind)
⦁ Startup-Mitarbeiterbeteiligung kann nur an “echte”“” Dienstnehmer gewährt werden
⦁ Der Mitarbeiter hat zuvor bzw. im Zeitpunkt der Anteilsgewährung nicht mehr als 10 Prozent der Anteile am Startup gehalten
⦁ Die Anteilsgewährung erfolgt innerhalb von 10 Jahren seit Unternehmensgründung
⦁ Vinkulierung der Mitarbeiterbeteiligung erforderlich
⦁ Schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers bzgl. der Inanspruchnahme der neuen Startup-Mitarbeiterbeteiligung (samt Aufnahme der Beteiligung in das Lohnkonto)

Ausblick

Vor diesem Hintergrund sollten Startups ihre bestehenden virtuellen Beteiligungsprogramme einer Analyse unterziehen, inwiefern eine Umwandlung der virtuellen Anteile in eine “echte” Startup-Mitarbeiterbeteiligung iSd § 67a Einkommensteuergesetz in Frage kommt. Aufgrund des temporären Zeitfensters ist diese Möglichkeit einer Umstellung jedoch begrenzt. Da das Abgabenänderungsgesetz derzeit noch im Entwurf vorliegt, bleibt die finale Umsetzung auch noch abzuwarten.


Über die Autoren:

Der Artikel wurde von David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria verfasst. ECOVIS Austria ist eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Österreich im Startup-Bereich.

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