05.06.2018

INiTS $tartkapital: Gründerservice kauft bis zu 10 Prozent „Phantom Shares“

Das universitäre Gründerservice INiTS von Uni Wien, TU Wien und Wirtschaftsagentur Wien will mit dem neuen Beteiligungsmodell INiTS $tartkapital die Finanzierungssituation für Startups in der Anfangsphase verbessern.
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INiTS $tartkapital
(c) INiTS: INiTS CEO Irene Fialka und Printstones-Gründer Herwig Hengl

„Frühphasige, forschungs- und technologieintensive Startups, sind naturgemäß hohen Risiken ausgesetzt – mit ein Grund dafür, dass Investoren davor zurückschrecken, sich zeitig an Hightech-Startups zu beteiligen. Dieses Kapital fehlt dem Startup aber zur Entwicklung von Prototypen, die den Investor überzeugen könnten. Ein klassisches Marktversagen also“, sagt Irene Fialka, CEO des universitären Gründerservice INiTS. Diese Problemlage will man mit dem neuen Finanzierungsmodell INiTS $tartkapital ausgleichen.

+++ INiTS weltweit auf Platz 6 unter 259 Inkubatoren +++ 

„Phantom Shares“ ohne Stimmrechte

Der Clou des Modells: Der Inkubator beteiligt sich mittels virtueller Anteile, den sogenannten „Phantom Shares“, am Unternehmen. Anders als bei herkömmlichen Beteiligungsmodellen erwirbt INiTS keine Stimmrechte, sondern ausschließlich Substanzgenussrechte. Der Gründer behält die volle Kontrolle über sein Unternehmen. Die Beteiligung ist mit maximal zehn Prozent, bei einer Investmentsumme von bis zu 100.000 Euro, gedeckelt. Bei Folgefinanzierungen werden die virtuellen Anteile vom Startup wieder zurückgekauft, die Beteiligung vom INiTS am Startup sinkt damit kontinuierlich.

„Manpower, die finanziert werden muss“

„Alle daraus erzielten Rückflüsse werden wieder in Startups investiert und somit auch das Ökosystem gefördert“, heißt es von INiTS. Und die ersten 250.000 Euro wurden, noch vor dem öffentlichen Programm-Launch, bereits auf diesem Wege investiert. Sechs Wiener Startups bekamen Kapital, darunter das TU-Spinoff Printstones, das einen 3D-Drucker für Beton-Elemente am Bau entwickelt hat. „Wir müssen schon in der Anfangsphase enorm viel in Forschung und Entwicklung investieren. Dafür benötigen wir hochmotivierte, gut ausgebildete Spezialisten als Mitarbeiter u.a. aus den Bereichen Robotik, Artificial Intelligence und Materialwissenschaften, also Manpower, die finanziert werden muss. Der normale Weg als Gründer wäre es, sich fremde Kapitalgeber, samt den damit verbunden Risiken, ins Unternehmen zu holen. Mit INiTS $tartkapital komme ich nun an frisches Kapital, ohne mein Mitspracherecht zu schwächen“, sagt Printstones-Gründer Herwig Hengl.

Weitere 250.000 Euro INiTS $tartkapital

Außerdem floss bereits Kapital an die Ultraschallfalle „Soniccatch“, das Drohnentaxi „Volare“, das Listentool „Naboto“, das Biotechunternehmen „Vacthera“ und das medizinische Softwareunternehmen „Toxphacts“. Und die nächsten 250.000 Euro Kapital stehen schon bereit. An welche INiTS-Incubees sie fließen, soll bereits am 7. Juni ausgelotet werden. Dann findet nämlich der INiTS Demo Day statt, wo sich die Startups des aktuellen Startup Camps Investoren präsentieren. Danach werde ein unabhängiger Finanzierungsbeirat entscheiden, von welchen Unternehmen weitere „Phantom Shares“ erworben werden.

⇒ Infos zum Demo Day am 7. Juni

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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