18.06.2018

INiTS Startup Camp: 100 Tage Programm und bis zu 100.000 Euro Seed-Kapital

INiTS, die globale Nummer 6 der Uni-Inkubatoren, sucht wieder nach Geschäftsideen. Die Bewerbung für das aktuelle INiTS Startup Camp läuft noch bis 21. Juni.
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INiTS Startup Camp
(c) fotolia.com - nd3000

Einer der bekannteste Alumni ist MySugr. So wie das Unternehmen, dem vor rund einem Jahr der Exit an Roche gelang, zu den Startup-Pionieren im Land zählt, ist der universitäre Inkubator INiTS mit seinem INiTS Startup Camp Pionier in Sachen Startup-Infrastruktur. Bereits 2014, noch bevor der Startup-Hype so richtig in Österreich angekommen war, lief der erste Durchgang. Seitdem kam viel Erfahrung und Know-How dazu. Und INiTS kann sich mit seinem inzwischen sehr vielschichtigen Angebot rühmen, in einem internationalen Ranking als globale Nummer 6 unter den universitären Startup-Programmen gereiht zu sein.

+++ INiTS Gründerservice über den ersten HealthTech Accelerator, das Startup Camp und neue Beteiligungsmodell +++

Hightech-Ideen aus dem universitären Bereich

INiTS, das von Uni Wien, TU Wien und Wirtschaftsagentur Wien gemeinsam als AplusB-Zentrum für den Großraum Wien betrieben wird, bietet mit dem 100-tägigen Startup Camp einen Inkubator im klassischen Sinne. Einreichen kann man mit einer Business-Idee, die Firmengründung muss noch nicht erfolgt sein. Entscheidend ist dabei der akademische Hintergrund der Einreicher. Die Idee selber muss auf wissenschaftlicher bzw. technischer Forschung basieren, also im Hightech-Bereich angesiedelt sein. Und es muss der Plan bestehen, damit in Wien zu gründen. „Gerade in dieser Phase haben wir das Phänomen, dass der Markt nicht einsteigt. Es finden sich keine, oder nur unzureichend Investoren, die in das Risiko gehen, diese Teams zu tragen“, sagt Erwin Hemetsberger, INiTS-Kommunikationschef im Gespräch mit dem Brutkasten.

Erwin Hemetsberger im Brutkasten-Interview:

Finanzielle Unterstützung mit „$tartkapital“

INiTS unterstützt die Teams im Startup Camp daher nicht nur mit einem Programm aus Workshops, Coaching und Mentoring, sowie Arbeitsplätzen im Co-Working Space. Es werden auch Seed-Investments getätigt. Das passiert über das neue Beteiligungsmodell INiTS $tartkapital – der Brutkasten berichtete. Tickets bis zu 100.000 Euro werden dabei in Form von „Phantom Shares“ vergeben. Das heißt, INiTS verzichtet bei diesen Beteiligungen auf das Stimmrecht im Unternehmen und gibt die Anteile später auch Schritt für Schritt wieder ab. „Bei uns lernen die Startups laufen und nachher übergeben wir sozusagen ein gesundes Kind an einen Investor“, sagt Hemetsberger.

Jetzt für das INiTS Startup Camp bewerben

Für die aktuelle Ausgabe des INiTS Startup Camp kann man sich noch bis zum 21. Juni online bewerben. In einem ersten Screening werden Bewerber für die Teilnahme an einem Pre-Inkubator mit ersten Workshops und Review-Sessions ausgewählt. Dort trifft eine Jury dann die entscheidung, wer es ins 100-tägige Startup Camp schafft. Kosten Fallen für die Teilnehmer keine an. „Der Einsatz ist Zeit. Das Programm ist intensiv und kann nicht beiläufig gemacht werden“, sagt Hemetsberger.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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