02.01.2019

ING: „Wir sehen Fintechs als Partner, nicht als Konkurrenz“

Doppelinterview: Im Exklusivgespräch mit dem brutkasten gaben Olivier Guillaumond, Global Head of Fintechs bei ING, und Gerald Resch, Generalsekretär des österreichischen Bankenverbandes, spannende Einblicke in die Zusammenarbeit von Fintechs und Banken.
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ING
(c) ING und (c) Bankenverband/Georg Wilke: v.l.n.r. Olivier Guillaumond, Global Head of Fintechs bei ING, und Gerald Resch, Generalsekretär des österreichischen Bankenverbandes,

Herr Guillaumond, Sie haben einen Doktortitel in Astrophysik und einen MBA in Finance. Wie passt das zusammen?

Guillaumond: Ich wollte mich damals noch nicht entscheiden, denn ich finde beide Themenkomplexe interessant und die Verbindung zwischen beiden Disziplinen ist die Mathematik. Ich mag die Komplexität und die Logik. Die Astrophysik hilft mir heute, einen Schritt zurückzutreten und dadurch den Gesamtzusammenhang eines Problems zu erkennen. Aus dieser übergeordneten Perspektive wird der eigene Standpunkt klarer – auch innerhalb eines großen Teams. Ich habe übrigens noch immer ein Teleskop in meinem Wohnzimmer und beobachte die Sterne.

+++ „FinTechs ergänzen mit ihrer kleinen Dosis Disruption die Banken“ +++

Sie kommen ursprünglich aus Frankreich, haben aber nach Ihrem Studium viele Jahre bei Accenture in den Niederlanden gearbeitet.

Guillaumond: Stimmt, ich war bei Accenture zehn Jahre. Das war nicht geplant und eigentlich bin ich dort eher zufällig gelandet, denn mein erster Kunde kam damals aus Amsterdam. Und was für ein Zufall: Ein weiterer Kunde war die ING. So bin ich dann auch in den Bankenbereich eingestiegen und habe die Branche von der Beraterseite kennengelernt. Es hilft mir heute sehr, beide Perspektiven zu kennen.

Der Übergang war nicht nahtlos. Dazwischen haben Sie ja selbst ein Unternehmen gegründet.

Guillaumond: Ja, ich habe mit französischen Freunden Smile aufgebaut, einen Open Source Integrator. Wir waren zunächst in den Benelux-Ländern aktiv. Er wurde sehr schnell sehr erfolgreich – zu erfolgreich, muss ich gestehen. Wir sind viel schneller gewachsen, als wir es erwartet hatten. Aber ich habe in dieser Zeit viel gelernt, auch über die Fintech-Szene. Wir hatten wahnsinnig viele Klienten zu betreuen und konnten gar nicht so schnell neue Mitarbeiter finden, wie es notwendig gewesen wäre. Heute beschäftigt Smile mehr als 1000 Leute und hat einen Jahresumsatz von rund 100 Millionen Euro.

Seit wann sind Sie bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber?

Guillaumond: Ich bin 2013 zu ING gewechselt. Zunächst war ich für die Umstellung auf die neuen Regularien wie EMIR und MIFID zuständig. Doch mir fehlte der unternehmerische Aspekt in meinem Job. So kam es, dass ich Global Head of Fintechs im Innovation Office von ING wurde.

Was fasziniert Sie so an der Fintech-Szene?

Guillaumond: Alles! Es ist ein sehr positives und dynamisches Umfeld – sehr divers und sehr international. Für mich ist es der richtige Ort, um die Veränderung im Bankenbusiness zu gestalten und einen Impact herzustellen.

Wie sieht ein normaler Arbeitstag als Global Head of Fintechs der ING aus?

Guillaumond: Im Moment reise ich viel und besuche so ziemlich jedes größere Fintech-Event weltweit, denn ich finde es enorm wichtig, die Akteure aus der Fintech-Szene persönlich zu treffen. Konferenzen sind eine hervorragende Möglichkeit, um sich auszutauschen und um ein Gespür für globale Trends zu bekommen. Das ist extrem wertvoll. Ein weiterer Teil meiner Arbeit besteht derzeit auch darin, die besten Mitarbeiter für mein Team zu finden.

Welches Land oder welche Region ist derzeit aus Fintech-Sicht besonders spannend?

Guillaumond: Man kann Fintech nicht mehr lokal, sondern nur noch global sehen. Wenn wir jedoch eine geografische Zuordnung treffen wollen, dann können wir uns die Volumina der Venture Capital Investments der letzten Zeit anschauen. Bei VC-Investments hat Europa die Nase vorne. Sie ist die am schnellsten wachsende Region. In den USA tut sich da zwar weniger, allerdings sind die Volumina dort deutlich höher. Und Asien expandiert mit seinen BigTech-Firmen – zum Beispiel Tencent – derzeit stark nach Europa. Sie steigen hier massiv in den Fintech-Markt ein.

Es gibt einen Grundsatz im Fintech-Bereich: „Neue Probleme brauchen neue Lösungen.“ Gibt es bei den zu lösenden Problemen Unterschiede zwischen Europa und den USA oder Asien?

Guillaumond: Durchaus! In Europa haben wir es mit einem Markt zu tun, in welchem vorrangig Bargeld und Karten als Zahlungsmittel eingesetzt werden. Deshalb konzentrieren sich Anwenderlösungen in Europa eher darauf, wie man Karten bzw. das Bargeld aufs Smartphone bringt. In Asien ist mehr die Form des Zugangs zum Zahlungssystem ein Thema. Da setzt man zum Beispiel auf Lösungen mittels Gesichts- oder Stimmerkennung und Fingerprint.

Was heißt das für die hiesige Fintech-Szene?

Guillaumond: Tatsächlich müssen hiesige Fintechs wachsam bleiben, denn eines kann man derzeit gut beobachten: Die großen Non-Banking BigTechs aus Asien gehen interessante Kooperationen mit anderen großen technologiegetriebenen Unternehmen, darunter auch Fintechs, ein. Gemeinsam entwickeln sie Innovationen, die auch für den europäischen Markt relevant werden können. Dennoch stellen die europäischen Regularien derzeit noch eine große Barriere für sie da.

Was bedeutet das konkret für ING?

Guillaumond: Wir arbeiten weiterhin an unserer Plattformstrategie, um den Kunden das beste Angebot und die besten Services anzubieten. Wir sind davon überzeugt, dass sich unsere Kunden künftig noch viel stärker als heute auf Plattformen im Netz treffen werden: bei Amazon, Facebook oder Zalando – oder auf einer unserer eigenen Plattformen. Und genau die wollen wir schaffen.

Wohin geht die Reise? Müssen Banken stärker als bisher mit Fintechs kooperieren und wie geht die ING das Thema strategisch an?

Guillaumond: Wir sehen Fintechs nicht als Konkurrenz, sondern als Partner. Ich denke, es gibt mehr Konkurrenz zwischen den Fintechs untereinander als zwischen ihnen und den Banken. Wir verfolgen einen dreigeteilten Ansatz: Wir gründen selbst Fintechs, wenn wir das Gefühl haben, dass es noch nichts Vergleichbares auf dem Markt gibt. Als zweite Möglichkeit gehen wir strategische Partnerschaften ein. Im Bereich der Vermögensverwaltung haben wir das zum Beispiel mit Scalable Capital gemacht. Und drittens haben wir einen mit rund 300 Millionen Euro dotierten VC-Fonds, der im Moment zur Hälfte investiert ist.

Herr Resch, aus Ihrer Sicht als Generalsekretär des Bankenverbandes: Was bringt es, als Bank ein Fintech zu gründen?

Resch: Einer der wesentlichen Vorteile ist, dass man selbst über alle Daten verfügt. Bei Partnerschaften ist das schon schwieriger. Da gibt es datenschutzrechtliche und technologische Einschränkungen bzw. Herausforderungen.

Welchen Vorteil hat die strategische Partnerschaft gegenüber der Eigenkreation?

Resch: Wenn Banken eigene Lösungen entwickeln und als Bank anbieten, dann unterliegen sie allen strengen Regularien des Bankensektors und müssen die für Banken vorgeschriebenen Reporting-Anforderungen erfüllen. Das kann mühsam werden. Nützt die Bank allerdings ein Fintech als Service Provider, wird es für alle Beteiligten – inklusive den Kunden – einfacher. Fintechs unterliegen nicht – oder noch nicht – denselben Regeln wie Banken.

Die Forderungen nach Regulierung werden immer lauter. Die europäischen Vorgaben sind im globalen Vergleich streng. Ist das gut oder bremsen diese die Innovationen der europäischen Fintechs im internationalen Vergleich künftig aus?

Resch: Wir sind absolut für eine faire und gute Regulierung. Aber die Regeln müssen klar sein und für alle verbindlich sein. Bislang sind die Vorgaben nicht einheitlich, was auch daran liegt, dass der Umgang bzw. das Verständnis von Themen wie Daten- oder Konsumentenschutz in den Ländern völlig unterschiedlich ist. Darüber wird zu reden sein.

Wie müsste eine faire Regulierung für Banken und Fintechs aussehen?

Resch: Wir wünschen uns eine Fit-to-Purpose-Regelung – also mit Maß und Ziel. Man soll dabei auch diskutieren dürfen, ob die eigenhändige, analoge Unterschrift in einer digitalisierten Welt noch zeitgemäß ist.

Es gelten in Österreich sehr spezielle Regelungen für die Gründung von Fintechs. Warum gehen viele österreichische Fintech-Unternehmer lieber nach Deutschland? Ist Gründen in Österreich zu mühsam?

Resch: Im Vergleich zu London, Zürich oder Berlin ist die Fintech-Szene in Österreich erst spät erwacht. Aber wir beobachten, dass sich nun auch in Österreich eine aktive Community bildet. Derzeit gibt es etwa 105 Fintech-Startups hierzulande. Aber es stimmt: Viele sind nach Deutschland gegangen, um zunächst dort zu gründen. N26 ist das beste Beispiel hierfür. Ausschlaggebend ist die Marktgröße. Deutschland hat wesentlich mehr Potenzial als der österreichische Markt. Gerade Geschäftsmodelle, die von ihrer Skalierbarkeit leben, haben in größeren Märkten einfach mehr Chancen.

Welche Vorteile bietet Österreich?

Resch: Für Österreich spricht zunehmend die Anzahl gut ausgebildeter Leute und die Nähe zu den CEE-Märkten. Wir sind hier nicht untätig, um den Standort Österreich zu stärken, um Talente zurückzuholen oder sie für die Gründung zu begeistern. Nicht umsonst hat in Wien die FinTechWeek Vienna als Treffpunkt der Fintech- und Startup-Szene für Zentraleuropa an mehreren Standorten stattgefunden. Es gab 15 verschiedene Veranstaltungen, die alle ausverkauft waren, die internationale Beteiligung war hoch.

Zurück zu Ihnen, Herr Guillaumond: Die ING hat sich in Österreich einem Rebranding unterzogen, weitere Länder werden folgen. Was war der Grund hierfür und welche Bedeutung hat Österreich für die ING Group?

Gauillaumond: ING ist eine der weltweit stärksten Bankenmarken mit Präsenz in über 40 Ländern. Sie steht für internationalen Erfolg und Digitalisierung. Mit dem Rebranding – der Anpassung an die ING Marke – sollen noch mehr Klarheit, Stärke und Zugehörigkeit zu den Kolleginnen und Kollegen weltweit zum Ausdruck gebracht werden. Wir können damit noch stärker am österreichischen Markt auftreten.

Österreich ist für uns ein hervorragender Testmarkt, um Neues zu entwickeln. Wir haben ja hier kein Filialnetz wie in anderen Ländern, sondern sind vor allem als Online-Bank präsent. Das gibt uns die Möglichkeit, Dinge relativ rasch und unkompliziert auszuprobieren. Zudem sind wir der Meinung, dass sich Österreich derzeit aus vielerlei Gründen zu einem sehr interessanten Fintech-Markt entwickelt. Daher wollen wir präsent sein und den Markt unterstützen.

Dennoch haben Sie sich nicht für Wien entschieden, als Sie in Berlin, London oder Singapur die ING-Labs eröffneten …

Gauillaumond: Das stimmt, aber der Aufbau der Labs folgt einer bestimmten Idee. Vor einigen Jahren starteten wir mit einem Accelerator in Amsterdam, jetzt folgt die Eröffnung der Labs. Wir bauen dort Teams aus Branchenexperten, Gründern oder Bankern auf. Wir testen hier verschiedene Modelle aus und es ist herausfordernd, dass gleich in vier Städten auf verschiedenen Kontinenten parallel zu begleiten.

Noch eine letzte Frage: Wie sieht die Zukunft von Bitcoin und Blockchain aus?

Guillaoumond: Bitcoin ist derzeit noch ein sehr spekulatives Thema. Solange Kryptoassets nicht reguliert sind, wird es nicht möglich sein, einen entsprechenden Anlegerschutz aufzubauen. Bezüglich Blockchain denke ich, dass die Technologie im Moment deutlich überbewertet ist, langfristig aber unterschätzt wird. Damit Blockchain gut funktioniert, braucht es entsprechende Datenvolumina und Rechenkapazitäten, Geschwindigkeit auf der Seite der Infrastruktur und technologische Sicherheit. Das gilt insbesondere im Retail-Bereich.


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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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