25.07.2018

Wiener Startup influence.vision erhält Google-„Förderung“

Der Google DNI Fund (Digital News Initiative) fördert vier österreichische Medienprojekte mit insgesamt 440.000 Euro. Mit influence.vision hat es auch ein Wiener Startup ins Programm geschafft.
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influence.vision - das Team vlnr.: Petra Höllerl, Florian Bösenkopf, Branko Markovic, Darko Stojanovic
(c) influence.vision - das Kernteam vlnr.: Petra Höllerl, Florian Bösenkopf, Branko Markovic, Darko Stojanovic

Mit 150 Millionen Euro ist der 2015 von Google ins Leben gerufene Google DNI Fund (Digital News Initiative) dotiert. Seitdem wurden in fünf Runden „Förderungen“ für Medienprojekte vergeben. Es sind Kapitalspritzen ohne Gegenleistung, deren Ziel die Förderung des Qualitätsjournalismus ist. In der aktuellen Runde 5 flossen 21 Millionen Euro für 98 Projekte in 28 europäischen Ländern. Vier österreichische Projekte werden mit insgesamt 440.000 Euro gefördert. Darunter ist auch „New(s) Influencers“ des Wiener Startups influence.vision.

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influence.vision: Plattform für nicht bezahlten Content von Influencern

Das Unternehmen betreibt – der Name legt es nahe – eine Influencer-Plattform. Dabei soll es aber nicht bleiben. „Die Influencer sind Experten und richtige Enthusiasten auf verschiedensten Gebieten. Sie schaffen qualitativ hochwertigen Content – auch nicht bezahlten. Mit einem Media Hub wollen wir diese Themen an einer zentralen Stelle verbinden“, erklärt Co-Founder Branko Markovic im Gespräch mit dem Brutkasten. Auf der Plattform sollen Influencer auf ihre journalistische Integrität hin gescreent werden und diese (gegebenenfalls) verifiziert werden. Denn: „Wir wollen den Influencern damit auch eine Plattform für ihren nicht bezahlten Content geben. Ein Setting mit ausschließlich bezahlten Beiträgen ist für die User schließlich nicht optimal“, sagt Markovic.

Wie hoch die Google DNI-„Förderung“ für „New(s) Influencers“ konkret ist, darf der influence.vision-Co-Founder nicht preisgeben. „Wir gehen jedenfalls davon aus, dass wir das Projekt damit durchfinanzieren können“, sagt er. Nun gehe es an die Umsetzung.

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Zwei Medien-Projekte setzen auf die Blockchain

Mit Google DNI-Geldern werden, wie erwähnt noch drei weitere österreichische Medienprojekte finanziert. Zwei davon fallen, so wie jenes von influence.vision in die Kategorie „Prototype“. Der Journalist und Podcaster Sebastian Krause will mit „VoiceAd“ das Produzieren und Veröffentlichen von Audio-Werbespots erleichtern. Die Styria Digital Services (Teil der Styria Gruppe, zu der u.a. die Tageszeitungen Die Presse und Kleine Zeitung gehören), baut ein „Styria Blockchain News System“. Das soll unter anderem im Kampf gegen Fake News eingesetzt werden.

Ebenfalls auf die Blockchain setzt das einzige der vier Projekte, das in die Kategorie „Medium Projects“ fällt, also bereits etwas fortgeschritten ist. Russmedia Digital will die Technologie mit einem Gamification-Ansatz verbinden. Teil des Vorhabens ist eine eigene „Journalism Currency“, mit der User noch besser erreicht werden sollen.

Disclaimer: Russmedia ist mit 15 % am Brutkasten beteiligt.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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