12.06.2019

Influencer-Recht: Warum Cathy Hummels Werbung nicht kennzeichnen muss

Wann Social Media-Influencer Beiträge als Werbung kennzeichnen müssen und wann nicht, ist nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick scheinen mag. Die Wiener Kanzlei Stadler Völkel lädt dazu am 18. Juni zum Rooftop Talk zum Influencer-Recht.
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Cathy Hummels - Influencer-Recht, Kennzeichnung
Cathy Hummels - (c) Wikimedia Commons / 9EkieraM1 - https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Cathy_Hummels_-_QVC_schwanger.jpg
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Wann Werbung in Social Media-Beiträgen von Influencern gekennzeichnet werden muss und wann nicht, ist rechtlich offensichtlich eine durchaus komplexe Frage. Das zeigte zuletzt eine ganze Reihe von Gerichtsentscheiden in Deutschland. Im Zentrum des jüngsten dieser Urteile im Influencer-Recht stand die Fernseh-Moderatorin, Fußballer-Gattin und rund 485.000 Follower-starke Influencerin Cathy Hummels.

+++ Rooftop Talks: Die Rechtslage im Influencer-Marketing +++

„Wettbewerbswidrige Schleichwerbung“?

Sie war vom deutschen „Verband Sozialer Wettbewerb“ wegen „wettbewerbswidriger Schleichwerbung“ geklagt worden, weil sie drei Posts nicht als Werbung gekennzeichnet hatte, in denen Unternehmen getagged waren. Hatte im Jahr 2018 das Landgericht Berlin noch geurteilt, dass sämtliche Influencer-Beiträge mit Produkt-Links als Werbung zu kennzeichnen sind (das Urteil wurde in der Berufung entschärft), kam das im Fall Hummels zuständige Landgericht München zu einer grundlegend anderen Entscheidung.

Keine Kennzeichnungspflicht in Hummels‘ Profil

Zwar unterstützte man die Auffassung des „Verbands Sozialer Wettbewerb“, dass auch die besagten drei Posts kommerziellen Zwecken dienten – Hummels‘ Anwälte hatten ins Treffen geführt, dass in diesen konkreten Fällen kein Geld geflossen war. Weil das aber ohnehin für sämtliche Aktivitäten auf Hummels‘ Profilen gelte und diese damit offensichtlich nicht private, sondern kommerzielle Accounts seien, bestünde nicht die Gefahr, dass Follower in die Irre geführt werden könnten. Sprich: Die Werblichkeit des Inhalts ist so klar ersichtlich, dass sie nicht noch extra ausgewiesen werden muss.

Gamechanger für reichweitenstarke Influencer?

Das würde bedeuten, dass besonders reichweitenstarke Influencer mit kommerziellen Profilen (in Deutschland) Posts auch dann nicht kennzeichnen müssen, wenn sie dafür eine Gegenleistung erhalten, schlussfolgern Max Königseder und Jacqueline Bichler von der Wiener Kanzlei Stadler Völkel in einer ausführlichen Analyse des Falls. Als generelles Ende der Kennzeichnungspflicht für besonders bekannte Influencer im Nachbarland sei das Urteil dennoch nicht zu verstehen.

Influencer-Recht in Österreich

In Österreich sei die Rechtslage prinzipiell vergleichbar, schreiben Königseder und Bichler. Ähnliche Gerichtsentscheide im Influencer-Recht wären also möglich. Da das junge Rechtsgebiet aber von Unsicherheit geprägt sei, müsse man bei Parallelen zur deutschen Rechtsprechung vorsichtig sein, räumen die Juristen von Stadler Völkel ein.


Wie es hierzulande im Influencer-Recht weitergehen kann, ist Gegenstand der ersten Ausgabe des neuen Formats Rooftop Talks von brutkasten und Stadler Völkel am 18. Juni um 15:00 Uhr. Der brutkasten überträgt das Gespräch live. Vorab kann die Community unter dieser Adresse bereits Rechtsfragen rund um Influencer-Marketing stellen. ⇒ Mehr Infos zum Talk

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Rendering der geplanten AI Heat Factory in Helsinki | (c) OnZero
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Mit seinem Konzept, die Abwärme von Servern zum Heizen zu nutzen, ist das Wiener Unternehmen OnZero auch innerhalb Österreichs nicht alleine – brutkasten berichtete etwa über die beiden Tiroler Startups Serwas, das ebenfalls KI-Abwärme nutzt, und 21energy, das Bitcoin-Mining-Heizschwammerl für den Privatgebrauch anbietet. Das Projekt, mit dem OnZero nun an die Öffentlichkeit ging, hat aber eine andere Größenordnung.

AI Heat Factory in Finnland geplant

Die Rede ist von einer „AI Heat Factory“ in der finnischen Hauptstadt Helsinki mit einer jährlichen Wärmeproduktion von rund 525.000 Megawattstunden. Damit sollen nicht weniger als 70.000 Haushalte per Fernwärme beheizt werden. Gleichzeitig soll damit der große Bedarf an Rechenleistung für KI besser gedeckt werden. „Wir haben OnZero mit dem klaren Ziel gegründet, die Kosten für KI zu senken, indem wir eine leistungsstarke KI-Infrastruktur mit der effizienten Rückgewinnung und produktiven Nutzung von Serverwärme kombinieren“, erklärt Ali Siddiqui, CEO von OnZero.

Finnischer Partner Helen nutzt Server-Abwärme schon seit 2010

Das Wiener Unternehmen kooperiert für das Projekt, dessen Start für kommendes Jahr geplant ist, mit dem finnischen Energieunternehmen Helen. Dieses bringt Erfahrungswerte mit: Bereits seit 2010 nutzt man die Abwärme von Serverzentren für die Fernwärme. Im neuen Projekt will man gemeinsam bis zu 99 Prozent der Server-Abwärme durch ein wasserbasiertes System einfangen und nutzen, heißt es in einer Aussendung. „Unser Ziel ist es, die Energieerzeugung durch Verbrennung bis 2040 auslaufen zu lassen, und die Nutzung von Abwärme spielt eine wichtige Rolle dabei“, kommentiert Tuukka Toivonen, COO für Strategie und M&A bei Helen.

Investor und ehemaliger pakistanischer Botschafter in den USA als CEO

OnZero geht auf das von Alexander Dietrich und Vlado Stanic gegründete Wiener Startup Blockbase zurück, das auf Krypto-Mining aufbaute. Die beiden sind nach wie vor als Geschäftsführer des Unternehmens eingetragen. Dieses befindet sich aber mittlerweile über eine Holding überwiegend im Besitz ausländischer Investoren, die das C-Level stellen. CEO Ali Siddiqui hält über seine Gesellschaft den größten Anteil. Der Investor war unter anderem pakistanischer Botschafter in den USA. CFO ist der frühere Steyr-Motors-CFO Christoph Cerar, COO ist der internationale Manager Stephen Smith.

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