09.12.2024
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Infineon Austria Challenge als Sprungbrett zum Erfolg für das AgriTech-Startup Granevo

Mehr als 13 Tech-Startups aus Europa stellten sich heuer der Infineon Austria Challenge und präsentierten in Villach ihre innovativen Lösungen. Am Ende überzeugte das slowenische Startup Granevo mit seiner KI-gesteuerten Plattform „Egg Alert“. Matjaž Gobec von Granevo erläutert gegenüber bruktasten, wie die Infineon Startup-Challenge seinem Team half, technologische Hürden zu meistern und ihr Geschäftsmodell zu schärfen.
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Das Team von Graveno | (c) Graveno

Die Infineon Austria Challenge 2024 setzte in diesem Jahr neue Maßstäbe: Aus 45 Bewerbungen, sechsmal mehr als im Vorjahr, kämpften 13 Tech-Startups aus ganz Europa um den Sieg. Dafür präsentierten sie im Herbst in Villach ihre Lösungen rund um Künstliche Intelligenz, das Internet der Dinge und Sensortechnik. Schlussendlich konnte sich das slowenische Startup Granevo als Sieger durchsetzen (brutkasten berichtete).

Ausgangspunkt: Ein Team, eine Vision

Granevo wurde von einer Gruppe junger Ingenieure gegründet, die ihre Idee während des Studiums an der Universität entwickelten. Das Unternehmen hat ein KI-gesteuertes, automatisiertes Brutüberwachungssystem entwickelt, das optimale Überlebensbedingungen für Küken sicherstellen soll. Die Sensorplattform „Egg Alert“ ermöglicht eine präzise Temperatur- und Feuchtigkeitskontrolle und senkt so die Sterblichkeit von Küken um bis zu zehn Prozent – ein entscheidender Vorteil insbesondere für größere Betriebe, in denen jährlich bis zu einer Million Küken ausgebrütet werden, da bereits eine Reduktion der Sterblichkeit um zehn Prozent erhebliche wirtschaftliche und ökologische Vorteile bringt

Die Motivation an der Infineon Austria Challenge teilzunehmen lag laut Mitgründer und Elektrotechnik-Spezialist. Matjaž Gobec in mehreren Faktoren: Zum einen wollten sie praktische Erfahrung im Bereich Entrepreneurship sammeln und Kontakte zu Industriepartnern wie Infineon knüpfen. Zum anderen sahen sie die Challenge als eine Möglichkeit, ihre technologischen Fähigkeiten unter Beweis zu stellen.

Bereits vor der Challenge hatte das Team einen Proof of Concept (PoC) für ihre Anwendung entwickelt. Doch die eingesetzte Hardware erwies sich schnell als unzureichend für ihre Anforderungen. „Wir suchten nach einer Plattform, die es uns ermöglichen würde, leistungsstarke Machine-Learning-Modelle auf einem Mikrocontroller auszuführen“, erklärt Gobec. Das Infineon-AI-Kit mit integrierten Sensoren und einer optimierten Microcontroller-Architektur zum Ausführen von edgeAI-Modellen bot hierfür eine geeignete Basis.

Neben Technologie stand auch Geschäftsmodell im Fokus

Die Teilnahme an der Infineon Austria Challenge stellte das Team vor mehrere Herausforderungen, die gemeistert werden mussten. Einerseits mussten sie sich mit neuer Hardware und Software vertraut machen, andererseits galt es, die strengen Zeitpläne der Challenge einzuhalten. „Niemand von uns hatte vorher mit Infineon-Produkten gearbeitet, daher begannen wir von Grund auf“, sagt Gobec.

Austausch mit anderen Teams

Ein zentraler Aspekt der Challenge war die Möglichkeit zur Zusammenarbeit mit Infineon und anderen Teilnehmern. Gobec hebt hervor, wie hilfreich der regelmäßige Austausch mit den Mitarbeiter:innen von Infineon war. „Die Infineon-Mitarbeiter waren stets erreichbar und unterstützten uns bei der Bewältigung technischer Probleme.“ Zusätzlich nutzten die Teams soziale Medien, um sich über ihre Fortschritte auszutauschen, was dem Wettbewerb auch eine interaktive Dimension verlieh.

Parallel zu den technischen Aufgaben bot die Challenge zahlreiche Workshops und Mentoring Sitzungen, die sich auf geschäftliche Aspekte konzentrierten. Themen wie Investorenansprache, Finanzierung und die Erstellung eines Business-Plans standen im Mittelpunkt. Für ein Team, das größtenteils aus Ingenieuren besteht, waren diese Einblicke laut dem Gründer eine wertvolle Ergänzung zu ihrer technischen Expertise. “Die Vorträge und Diskussionen haben uns geholfen, unser Geschäftsmodell zu überdenken und strategisch weiterzuentwickeln“, betont Gobec.

Diese enge Zusammenarbeit zahlte sich aus: Granevo konnte nicht nur technische Fortschritte erzielen, sondern auch Kontakte knüpfen, die potenziell langfristige Partnerschaften ermöglichen. Derzeit führt das Startup Gespräche mit Infineon über eine fortgesetzte Zusammenarbeit und mögliche Pilotprojekte, bei denen Infineons Know-how eine wichtige Rolle spielen könnte.

Sichtbarkeit und Marktposition

Neben den technischen und organisatorischen Vorteilen hat die Challenge auch die Sichtbarkeit von Granevo erheblich erhöht. Laut Gobec ist diese Aufmerksamkeit gerade in der frühen Phase eines Startups von entscheidender Bedeutung. „Eine solche Challenge trägt dazu bei, den Bekanntheitsgrad eines Startups zu steigern und potenzielle Investoren auf uns aufmerksam zu machen.“ Dies zeigte sich auch in der Zusammenarbeit mit dem VC-Fonds Vesna Capital, der an weiteren Entwicklungsschritten des Startups interessiert ist. Erst in diesem Jahr unterzeichnete Infineon Austria einen „Letter of Intent“ mit Vesna Capital.

Andreas Mühlberger von Infineon und Srdja Ivekovic von Vesna Capital | (c) Infineon

Lernen, Weitergeben und Vorbereitungen für die nächste Challenge

Eines der zentralen Ergebnisse der Teilnahme ist für Gobec der Zugewinn an praktischem Wissen. Er betont, dass derartige Programme vor allem in Bereichen hilfreich sind, die an Universitäten oft vernachlässigt werden. „Die Challenge hat uns Einblicke in die unternehmerische Realität gegeben, die über das hinausgehen, was wir in unserem Studium gelernt haben.“ Dazu gehörten nicht nur technische Kenntnisse, sondern auch strategische Überlegungen, wie etwa die Positionierung auf dem Markt und die Gestaltung langfristiger Geschäftsmodelle.

Für Gobec ist die Infineon Austria Challenge deshalb eine klare Empfehlung für andere junge Unternehmen. Neben der Möglichkeit, praktische Kenntnisse zu erwerben, betont er auch die Bedeutung des Netzwerkens. „Es gibt kaum eine bessere Gelegenheit, Menschen aus unterschiedlichen Bereichen zu treffen und voneinander zu lernen.“

Andreas Mühlberger, Strategic Partner Management bei Infineon, hebt abschließend hervor: „Neben Granevo haben wir in der Infineon Startup Challenge noch viele weitere tolle Applikationen und Use Cases gesehen, in denen unsere Technologie eingesetzt wurde. Und es war fantastisch zu sehen, mit welcher Geschwindigkeit und Begeisterung an den Projekten gearbeitet wurde, um am Demo Day eindrucksvolle Ergebnisse zu zeigen. Wir arbeiten weiterhin mit vielen der Startups zusammen und unterstützen sie mit Technologie und unserem Netzwerk. Parallel dazu bereiten wir die Infineon Startup Challenge 2025 vor und freuen uns jetzt schon auf die vielen neuen Teilnehmer und Ideen.“



Kontakt für weitere Informationen

Andreas Mühlberger | Infineon Technologies Austria AG

Strategic Partner Management

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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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