23.02.2017

Traditionelle Industrie und Startups: Gegenseitiges Beschnuppern in NÖ

Was haben Westgriechenland, die spanische Extremadura und Niederösterreich gemeinsam? Nun, angeblich verfolgen alle drei dieselbe zukunftsorientierte politische Strategie zur Förderung von KMUs und des Unternehmertums im allgemeinen.
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Zur „Industry-Start-Up-Lounge“ luden das RIZ, Niederösterreichs Gründeragentur, und die Industriellenvereinigung Niederösterreich. © Andi Bruckner:

Dieses gemeinsame Ziel bewegte den Europäischen Ausschuss der Regionen (AdR) dazu, diese Gebiete zu küren. Niederösterreich ist damit amtierende „Europäische Unternehmerregion“ 2017. Darauf verweist Petra Patzelt, Geschäftsführerin der Niederösterreichischen Gründeragentur RIZ bei der Industry-Start-Up-Lounge unter dem Motto “Von A wie Accelerator bis Z wie Zukunftsbranchen!” – eine Veranstaltung, die das RIZ schon seit zwei Jahren gemeinsam mit der Industriellenvereinigung ausrichtet.

Raumfahrt in Wiener Neustadt

Als positives Beispiel erwähnt Patzelt den Deal der Technopol Wiener Neustadt – mittlerweile ein international anerkanntes Zentrum für die Raumfahrt – mit der European Space Agency. Da kooperieren Forschungseinrichtungen und Unternehmen wie RUAG Space Austria mit der NASA.

„Es ist leichter Ideen zum Fliegen zu bringen, wenn sowohl Investor als auch Gründer realistisch bleiben.”

Im Fokus des Abends und der gesamten Veranstaltungsreihe steht aber ganz klar das Zusammenbringen von Startups mit der österreichischen Industrie. „Laut einer deutschen Studie mit 2000 befragten Großunternehmen, kooperiert jeder dritte Konzern schon mit einem Startup“, sagt Thomas Salzer, Präsident der IV Niederösterreich. Er rät, bodenständig zu bleiben: „Es ist leichter Ideen zum Fliegen zu bringen, wenn sowohl Investor als auch Gründer realistisch bleiben.” Um beide erst einmal zusammenzubringen, veranstalten RIZ und IV ein neunmonatiges Mentoring-Programm mit mindestens zwei empfohlenen persönlichen Treffen, vor allem aber dem Austausch von Kontakten und Erfahrungswerten.

Redaktionstipps

Seit 1997 auf der Suche nach Startups

Als Vertreter der traditionellen Industrie spricht zum Beispiel Norbert Zimmermann von der Berndorf AG: „Wir sind im Jahr 1997 zu Startups gekommen aus seiner Sorge, dass wir aus dem Eisen schleifen, biegen und bohren nicht herauskommen.“ Einer Runde Österreicher, darunter auch Cornelius Grupp, seien damals bei einem Kongress in Nizza die Augen geöffnet worden. Von 500 Unternehmen war die Hälfte ein IT-Startup. Die erste Erfahrung im Laufe der Jahre sei also gewesen: „Wir können im Jahr 2010 keine reine Eisen-Manufaktur mehr sein. Wir müssen uns neu erfinden.“ Damit man sich nicht den Mund verbrennt, wird nie so heiß gegessen wie gekocht. Von 100 Projekten mit Startups habe Berndorf damals neun verwirklicht. „Drei davon waren großartig, eines wurde einverleibt und die Hälfte ist eingegangen mit spektakulären Einzelgeschichten“, schildert Zimmermann.

„Das Besteck betreiben wir heute als Hobby und als eine Verpflichtung zur Tradition Berndorf.“

Eine wichtige zweite Erfahrung habe gezeigt: „Wir bleiben beim Stahlverarbeiten und werden keine IT-Firma werden.“ Es sei jedoch immer wieder ein spannender Ausflug, um eines auszutesten: „Inwiefern können wir uns als Industrie neu erfinden? Das Besteck betreiben wir heute als Hobby und als eine Verpflichtung der Tradition Berndorf.“

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Robotik, Lasertechnologie, neue Materialen

Wo also bekommt Berndorf seine Projekte her? – Zimmermann erzählt vom Hype am Anfang. Und da blickt er immerhin 20 Jahre zurück. „1997 gab es so gut wie keine Businessangels, wir waren früh dran.“ Er selbst bezeichnet sich auch gar nicht als solcher. „Ich bin Aufsichtsrat in einem Industriebetrieb.“ Berndorf bemüht sich über die Startups die eigene Industrie zu erweitern. Da geht es um Robotik, Lasertechnologie und neue Materialen. „Bei allem technischen Know-how und den Gesprächen was die Märkte und den Vertrieb angeht“, meint Hubert Schuhleitner „das mag seltsam klingen, aber ich schau mir ganz besonders die Menschen dahinter an.“

„Im Unterschied liegt die Chance.“

Schuhleitner ist relativ neu als Businessangel aktiv. Zuvor war er beim Autoscheinwerfer-Hersteller ZKW in Wieselburg, hat den Umsatz verdreifacht und acht Werke im Ausland aufgebaut. Jetzt unterstützt er Jungunternehmer dabei zu wachsen. „Ich will meinen Erfahrungsschatz nutzbringend verwerten“, sagt Schuhleitner über seine neue Tätigkeit. Die Gesetzmäßigkeiten in einem Unternehmen mit 7000 Mitarbeitern und einem Startup seien zwar sehr unterschiedlich. Aber wahrscheinlich liegt gerade darin die Chance.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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