18.07.2022

Indien: Zentralbank will Bitcoin-Verbot durchsetzen

Die indische Zentralbank fordert offen ein Verbot von Kryptowährungen. Es wäre der nächste Schritt in einem bereits länger dauernden Kampf gegen Bitcoin und Co.
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Abstimmung über De-Facto-EU-Bitcoin-Verbot abgesetzt
(c) Adobe Stock - Teerasak

Indien ist der zweitgrößte Internet-Markt der Welt und doch hat die große US-Kryptobörse Coinbase kürzlich dort ihre Aktivitäten gestoppt. Der Grund sei „informeller Druck“ durch die indische Zentralbank (Reserve Bank of India, RBI) sagte Coinbase CEO Brian Armstrong dazu. Den bekamen in den vergangenen Monaten viele zu spüren – vor allem auch lokale Unternehmen und Banken, die in Indien ihre Fühler in den Krypto-Bereich ausstrecken wollten. Auch die Krypto-Handelsvolumina gingen durch strenge Steuerregelungen in Indien zuletzt noch deutlich stärker hinunter, als sie das andernorts wegen des Krypto-Crashs ohnehin schon taten. Nun will die indische Zentralbank endgültig ernst machen und ein Bitcoin-Verbot umsetzen.

Zentralbank: „destabilisierende Wirkung von Kryptowährungen“

Das teilte die Regierung heute dem Parlament mit. Die Reserve Bank of India habe Bedenken über die „destabilisierende Wirkung von Kryptowährungen auf die monetäre und fiskalische Stabilität des Landes“ geäußert und empfohlen, „eine Gesetzgebung für diesen Sektor zu erarbeiten“, sagt Finanzministerin Nirmala Sitharaman. „Die RBI ist der Ansicht, dass Kryptowährungen verboten werden sollten“.

Ministerin: Bitcoin-Verbot nur mit „signifikanter internationaler Zusammenarbeit“

Die Ministerin räumt dabei allerdings ein, dass die Sache mit dem Bitcoin-Verbot nicht so einfach ist. Ein solches würde eine „signifikante internationale Zusammenarbeit“ erfordern, meint sie. Denn Kryptowährungen seien „per Definition grenzenlos“ und es gelte, ein Ausnutzen regulatorischer Unterschiede zu verhindern. „Daher kann jede Gesetzgebung zur Regulierung oder zum Verbot nur nach einem umfassenden internationalen Prozess zur Bewertung der Risiken und Vorteile und nach der Entwicklung einer gemeinsamen Taxonomie und gemeinsamer Standards wirksam sein“, so die Ministerin.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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