06.09.2023

Independo: So will ein Wiener Startup Menschen mit Behinderung unterstützen

Das Social Startup Independo widmet sich einem non-verbalen Kalender-Tagebuch. Die Anwendung wurde mit den künftigen Nutzer:innen entwickelt.
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Independo-Founder: Michael Höchtl, Julia Kruselburger und Konstantin Strümpf

Herkömmliche Kalender sind nicht barrierefrei gestaltet, da sie die Informationen nur in Schriftform anzeigen. Das Startup Independo möchte mit seiner App für Menschen mit kognitiven Behinderungen oder Lernschwierigkeiten den Zugang erleichtern: Ein non-verbales Kalender-Tagebuch für mehr Selbstbestimmung und Inklusion.

Konkret werden Termine in Form von Piktogrammen und Audio präsentiert. Für die Piktogramme werden Metacom-Symbole verwendet. „Die sind de facto der verbreitete Standard im DACH-Raum“, erklärt Co-Founder Konstantin Strümpf im Gespräch mit brutkasten. „Damit lernen die Kinder von klein auf zu kommunizieren. Die kennen sie schon.“

Foto ©️ Independo – Metacom Symbole ©️ Annette Kitzinger

Das Ziel sei, dass Nutzer:innen ihre Termine eigenständig anlegen und verwalten können, aber auch einen Rückblick erhalten. Bei dem digitalen Kalender-Tagebuch kann man nämlich auch vergangene Termine mithilfe von Emojis bewerten und durch persönliche Videos, Audioaufnahmen oder Texte ergänzen.

Independo-App seit Beginn in Co-Creation entwickelt

Orientierung an die Bedürfnisse der User:innen war seit Beginn zentral. Die Idee zur App entstand aus Gesprächen mit dem Partnerverein „Integration Wien“, anderen Vereinen und Sonderschulen.

„Wir wussten, dass wir so eine Anwendung bauen können und haben nebenbei angefangen“, sagt Strümpf. Das Vorhaben wurde zeitintensiver und dann immer mehr zum Hauptprojekt der drei Co-Founder. „Wir waren viel an Schulen und haben das gleich getestet. Im August haben wir dann gegründet.“ Die enge Zusammenarbeit habe dabei geholfen, die Anforderungen besser zu verstehen und die Applikation entsprechend anzupassen. Auf der internationalen Konferenz „Closing the Gap“ in Minnesota wird Independo kommenden Oktober über den Ansatz des Co-Designs und die App-Entwicklung berichten.

Foto ©️ Independo – Metacom Symbole ©️ Annette Kitzinger

Die Applikation kann mit gängigen Kalendern wie jenen von Google oder Apple synchronisiert werden. Textbasierte Termine werden in Piktogramme umgewandelt. Dies sei besonders in inklusiven Klassen nützlich, da alle Schüler:innen denselben Kalender verwenden können, um Barrieren abzubauen. „Das heißt Lehrer:innen oder Betreuungspersonen spielen die Termine ein und das wird dann im Hintergrund übersetzt“, erklärt Strümpf. Die Übersetzung funktioniert durch Keyword-Matching über Indizes im Backend. „Aktuell brauchen wir keine KI dafür, aber es kann sein, dass wir sie einsetzen werden. Es ist auf jeden Fall noch nicht auf unserer Roadmap.“

Pilotphase startet

Durch den Entwicklungsprozess hat das Jungunternehmen schon drei Partnerschulen gewonnen, wo die App ab Oktober eingesetzt wird. „In der Pilotphase wollen wir dort sehr konkretes Feedback holen, um nochmal zu sehen, wie gut es Day-to-Day funktioniert“, erklärt Strümpf. „Jetzt geht es um den Feinschliff, damit so viele Menschen wie möglich gut mit der App umgehen können.“

Im zweiten Schritt wolle man die Anwendung auch in die Tageseinrichtungen bringen. „Das wird dann wahrscheinlich im Spätherbst passieren, weil die Anforderungen teilweise variieren.“ Per E-Mail oder über ein Formular auf der Webseite des Startups können sich interessierte Schulen oder Vereine für die Nutzung anmelden.

Kommendes Jahr soll die App in Form eines Abo-Modells auch für individuelle Nutzer:innen im App-Store verfügbar sein. Langfristig plane die Firma, die Technologie zur Übersetzung von Text in Piktogramme auch auf andere Nutzungsbereiche auszuweiten, um weitere Online-Services inklusiver zu machen.

Nicht nur auf Förderungen verlassen

Independo konnte für seine Kalender-App auch schon erfolgreich Förderungen beantragen, darunter die aws Preseed Innovative Solutions Förderung. „Damit können wir uns jetzt mal finanzieren. Mittelfristig soll das aber sehr wohl ein Unternehmen werden, dass sich selber trägt“, erklärt Strümpf. Die Förderlandschaft in Österreich sei gerade im Vergleich zu Deutschland „sehr üppig“. Man habe aber mitbekommen, wie bei anderen Projekten Förderungen weggefallen sind und die finanzielle Grundlage wegfiel. „Dann gibt es Software, die nicht mehr gewartet wird. Was wir machen wollen, ist das Ganze als ein Social Enterprise aufzustellen.“ Ob im weiteren Verlauf Angels oder anderen Investor:innen dazu kommen werden, habe man noch nicht festgelegt.

Das Unternehmen, das Teil des i²c-Inkubators der TU Wien ist, genießt zurzeit viel Aufmerksamkeit für sein Vorhaben. Das Wiener Startup steht im diesjährigen Finale des Social Impact Award Austria und des Get Active Social Business Award, der von Coca Cola, der Tageszeitung Standard und dem Kompetenzzentrum für NGOs und Social Entrepreneurship der WU Wien gegründet wurde.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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