15.02.2021

incubed IT: US-Gigant Verizon kauft Grazer Roboter-Software-Scaleup

Exit: Das auf Software für autonome Roboter spezialisierte Grazer Unternehmen incubed IT geht für einen nicht näher genannten Betrag an den US-Telekom-Riesen Verizon.
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Das siebenköpfige Gründerteam von incubed IT mit
Das siebenköpfige Gründerteam von incubed IT mit "Samrt Shuttle" | (c) atelierjungwirth.com/prontolux

Das Grazer Scaleup incubed IT hat mehrere Besonderheiten. So hat es etwa ganze sieben Gründer, die sich im „Robocup“ an der TU Graz kennenlernten, und auch zehn Jahre nach der Gründung 2011 immer noch alle operativ an Bord sind. In der gesamten Zeit nahm es nie ein Investment auf. Und nun ist es Teil der Nummer 20 der größten Unternehmen der USA. Denn wie heute offiziell bekanntgegeben wurde, kaufte der US-Telekom-Gigant Verizon das Unternehmen zu 100 Prozent auf.

„Natürlich ist es ein persönliches Zuckerl“

Über den Kaufpreis im mit Unterstützung von i5invest ausgehandelten Deal wurde stillschweigen vereinbart. Co-Founder und Head of Business Development Michael Reip kommentiert im Gespräch mit dem brutkasten: „Wenn es nicht Sinn machen würde, würden wir es nicht machen. Natürlich ist es ein persönliches Zuckerl“. Vergangenes Jahr habe man mit einem Umsatz in einstelliger Millionenhöhe abgeschlossen. Derzeit hat das Unternehmen 32 Mitarbeiter. Und diese Zahl soll sich nun innerhalb kurzer Zeit verdoppeln.

Video-Talk zum Exit mit zwei incubed IT-Gründern

Denn, so Reip über den Exit, „was es tatsächlich spannend macht, ist die Möglichkeit, das Unternehmen auf das nächste Level zu heben und vom Technologieführer auch zum zu werden Marktführer“. incube IT bleibt nämlich auch nach dem Deal als eigenständiges Unternehmen bestehen. Zehentner stellt klar: „Wir bleiben am Standort in Graz und ein eigenständiges Unternehmen. Wir als Gründer bleiben mit an Bord. Es wird alles verstärkt, aber nichts aufgesogen“, so Co-Founder und Head of Product Christoph Zehentner. Verizons Stärke im 5G-Bereich soll nun aber nochmal einen entscheidenden Push für die schon jetzt erfolgreiche Technologie bringen.

incubed IT: Das „Hirn“ autonomer Roboter

Über die erklärt Michael Reip: „Mit unserer Software lassen wir mobile autonome Roboter fahren. Sie ist so etwas wie das Hirn in der Hardware-Hülle, mit dem sich diese etwa in Warenlagern und Produktionsstätten zurechtfinden. Roboter können so die Umgebung wahrnehmen und darauf reagieren. Man muss also nicht eine Halle für Roboter bauen, sondern man kann diese in das bestehende Setup hineinnehmen. Das macht uns aus“. Das sei durchaus mit einem Staubsauger-Roboter vergleichbar, aber „wir machen das ganze groß und industriell.“ Die Rede sei etwa von Robotern mit 1,3 Tonnen Nutzlast.

Nächster Schritt dank Verizons 5G-Stärke

Die Einführung des neuen Mobilfunk-Standards 5G führe nun zu weiteren Vereinfachungen für Kunden. Es sei dadurch bald möglich, Roboter – „wie einen Fernseher“ – auszupacken und sie würden auf Anhieb funktionieren, so Zehentner. Denn mittels 5G könne man ohne weitere Hardware-Infrastruktur die notwendigen Verbindungen herstellen.

Zudem will das Grazer Unternehmen auch die internationale Stärke von Verizon nutzen. Seitens des US-Giganten kommentiert Rima Qureshi, Chief Strategy Officer, in einer Aussendung: „Diese Akquisition unterstreicht das Engagement von Verizon bei der Entwicklung neuer und innovativer Geschäftsfelder und Anwendungsfälle, die die Leistungsfähigkeit von 5G nutzen“. Durch die Integration der autonomen Software von incubed IT mit der 5G-Plattform von Verizon werde man in der Lage sein, Roboterautomatisierung im großen Maßstab zu betreiben.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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