26.04.2018

Schramböck: „Startups von enormer Bedeutung für den Wirtschaftsstandort“

Das aws-Programm JumpStart fördert seit 2015 Inkubatoren und Akzeleratoren und in weiterer Folge auch direkt Startups. Nun startete die dritte Ausschreibungsrunde begleitet von einer Willensbekundung von Ministerin Schramböck.
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JumpStart
(c) A1/APA-Fotoservice/Juhasz

Mit dem aws-Programm JumpStart werden primär Inkubatoren, Akzeleratoren und Gründerzentren gefördert – in weiterer Folge auch direkt Startups. Wie andere öffentliche Programme ist auch JumpStart auf die Verlängerung durch politische Gremien angewiesen. Diese erfolgte nun. Das Programm startete vor wenigen Tagen seine bislang dritte Ausschreibungsrunde. Begleitet wurde das von einer Willensbekundung durch Wirtschaftsministerin Schramböck. Im Rahmen des dritten Calls können fünf Inkubatoren eine Förderung in der Höhe von jeweils bis zu 150.000 Euro erhalten.

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Schramböck: „Startups von enormer Bedeutung“

„Mit JumpStart treiben wir den Ausbau einer international wettbewerbsfähigen Gründerlandschaft weiter voran. Über die gezielte Förderung ausgewählter Gründerzentren stellen wir Startups optimale Infrastruktur und Dienstleistungen zur Seite. So setzen wir einen wichtigen Impuls, um den Standort Österreich noch attraktiver für junge Unternehmen zu gestalten“, erklärt Schramböck in einer Aussendung. „Startups sind gerade in Zeiten der digitalen Transformation entscheidende Innovationstreiber und somit von enormer Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Österreich. Aus diesem Grund setzen wir in der aktuellen Ausschreibungsrunde auch einen besonderen Schwerpunkt zum Thema Digitalisierung“, lässt sie weiter wissen.

JumpStart: Zwei Module für Förderung

Das Programm arbeitet mit zwei Modulen. Im Modul 1 werden „geeignete“ Inkubatoren und Akzeleratoren ausgewählt, „deren innovative Konzepte zu einem schnelleren und qualitativ höherwertigen Heranreifen von Startups beitragen“, heißt es vom aws. Dabei richte sich die Initiative an Inkubatoren mit einem leistungsfähigen Geschäftsmodell, die den Startups ein Angebot von gebündelten Dienstleistungen wie zum Beispiel Beratung in Wirtschafts-, Finanzierungs- und Rechtsfragen, Netzwerkangebote, Mentoring/Coaching etc. bieten würden. In den seit mindestens zwölf Monaten bestehenden Inkubatoren müssen mindestens drei Unternehmen angesiedelt sein. Gefördert werden Personal-, Sach- und Ausbildungskosten.

Byrd, My Esel und myAbility wurden gefördert

Das Modul 2 richtet sich zeitversetzt direkt an Startups: Bis zu fünf der Unternehmen, die in einem geförderten JumpStart Inkubator betreut werden, werden für eine Förderung ausgewählt. Pro ausgewähltem Startup ist eine maximale Förderung von 22.500 Euro vorgesehen. JumpStart wurde zu Beginn 2015 mit drei Millionen Euro durch das Wirtschaftsministerium finanziert. In der Phase I von aws JumpStart 2015 bis 2017 wurden zehn Inkubatoren/Akzeleratoren und 43 inkubierte Startups gefördert. Darunter waren etwa Byrd (TU Wien i²ncubator), My Esel (startup 300) oder myAbility (Ashoka). (PA/red)

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Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

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