06.05.2026
RECHT

incaseof.law: Wiener LegalTech kooperiert mit KI-Finanzautomatisierungsplattform ibana

Die Technologiepartnerschaft zwischen incaseof.law und ibana soll KI-gestützte Finanzautomatisierung in einer Oberfläche ermöglichen.
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© incaseof.law - Maximilian Kindler von incaseof.law und Markus Leimer (r.), Gründer von ibana.

2023 war ein essentielles Jahr für das Wiener LegalTech incaseof-law. Im Rechtsstreit mit dem österreichischen Rechtsanwaltsverein (ÖRAV) konnte sich das Startup damals über drei Instanzen hinweg mehrheitlich gegen die Anschuldigungen des ÖRAV durchsetzen. Und damit quasi eine Legalisierung von Law-Tech etablieren – brutkasten berichtete. Zwei Jahre danach folgte ein sechsstelliges Investment. Nun verkündet das Startup rund um Founder Maximilian Kindler eine KI-Technologiepartnerschaft mit ibana, einem Unternehmen für KI-gestützte Finanzautomatisierung.

incaseof.law: Verbindung zweier FinTech-Welten

Ab Mai 2026 können ibana-Kundinnen und -Kunden somit das gesamte außergerichtliche und gerichtliche Inkasso direkt aus ihrer Plattform heraus beauftragen. Beide Unternehmen verbinden damit „zwei komplementäre FinTech-Welten zu einem durchgängigen Cash-Cycle: von der eingehenden Rechnung über Zahlläufe und Spesenmanagement bis zum gerichtlich durchsetzbaren Forderungstitel“, wie es per Aussendung heißt.

Die Plattform automatisiert tägliche Finanzprozesse durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz und Agents – von der Erfassung der Eingangsrechnung über Zahlläufe und Spesenmanagement bis hin zum Management offener Forderungen.

Finanzprozesse vereinfachen

Mit Anbindungen an Buchhaltungs- und ERP-Systeme wie BMD, DATEV, RZL sowie über 3.000 integrierten Banken – darunter Erste Bank, Sparkasse, Raiffeisen, Volksbank, Barclays und HSBC – ermögliche ibana zudem einen vollständig digitalen Finanzworkflow. Die Plattform ist eigenen Angaben nach DSGVO-konform, hostet ausschließlich in der EU und wird regelmäßig durch unabhängige Sicherheitsprüfungen validiert.

„Unsere Mission ist es, Finanzprozesse durch KI und Agents radikal zu vereinfachen. Mit incaseof.law holen wir den letzten, bislang regulatorisch anspruchsvollsten Schritt des Forderungszyklus in unsere Plattform – ohne dass unsere Kundinnen und Kunden das Tool wechseln müssen. Das ist Finanzautomatisierung zu Ende gedacht“, sagt Markus Leimer, Gründer von ibana.

incaseof.law: außergerichtliches und gerichtliches Forderungsmanagement

Incaseof.law indes automatisiert mit Machine Learning die gesamte Prozesskette – von der ersten Mahnung bis zur Exekutionsführung, inklusive automatisierter Einreichung über den Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) bei österreichischen Gerichten.

„Ibana ist für uns der ideale Technologiepartner: eine moderne, KI-getriebene Finanzplattform mit echter Produkt-DNA und direktem Zugang zu österreichischen und deutschen KMU“, sagt CEO Kindler. „Gemeinsam schaffen wir erstmals einen volldigitalen Cash-Cycle – von der Rechnung bis zur gerichtlichen Durchsetzung.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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