01.06.2023

In Österreich gibt es „nur mehr“ 170.000 Millionäre

Die Anzahl der Personen, die über ein Vermögen von mehr als einer Million US-Dollar verfügen, ist im Jahr 2022 weltweit um 3,3 Prozent auf 21,7 Millionen Menschen gesunken, wie aus dem jüngsten World Wealth Report hervorgeht. In Österreich sank die Anzahl im letzten Jahr um 3,4 Prozent auf knapp 170.000 Personen.
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(c) Adobestock

„High Net Worth Individuals“ lautet im Fachjargon die Bezeichnung für Personen, die über ein Vermögen von mindestens einer Million US-Dollar verfügen. Weltweit trifft dieser Terminus aktuell auf rund 21,7 Millionen Menschen zu, wie aus dem jüngsten World Wealth Report 2022 der Unternehmensberatung Capgemini hervorgeht. Der Report zeigt auch, dass es im Vorjahresvergleich weltweit rund 3,3 Prozent weniger Millionäre gibt. Zudem ging der Wert ihres Vermögens im gleichen Zeitraum um 3,6 Prozent auf 83 Billionen US-Dollar zurück. Dabei handelt es sich laut Capgemini um den stärksten Rückgang seit zehn Jahren. Dazu heißt es: „Ursache waren die geopolitischen wie auch makroökonomischen Unsicherheiten.“

Nordamerika verzeichnete den stärksten Vermögensrückgang (minus 7,4 Prozent), gefolgt von Europa (minus 3,2 Prozent) und Asien-Pazifik (minus 2,7 Prozent). Im Gegensatz dazu zeigten sich Afrika, Lateinamerika sowie der Nahe Osten widerstandsfähig und verzeichneten im Jahr 2022 ein finanzielles Wachstum, das laut Capgemini auf starke Entwicklungen im Öl- und Gassektor zurückzuführen sei.

Die Situation der Millionäre in Österreich

Der Report liefert auch Zahlen für Österreich: Demnach sank hierzulande 2022 die Anzahl der US-Dollar-Millionäre um 3,4 Prozent auf knapp 170.000 Personen. Das sind rund 6.000 Menschen weniger als im Vorjahreszeitraum. 2021 stieg diese Zahl in Österreich noch um acht Prozent auf rund 176.000 Personen. Das Vermögen dieser Personengruppe betrug im Jahr 2022 in Summe 469 Milliarden US-Dollar. Das entspricht einem Vermögensverlust von 4,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Wachstumspotential für Vermögensverwalter

Nach Angaben des World Wealth Reports besteht, trotz des Rückgangs, für Vermögensverwalter ein langfristiges Wachstumspotenzial potentieller Kund:innen. Dies trifft insbesondere auf wohlhabende Privatkund:innen zu, die über ein investierbares Vermögen zwischen 250.000 und einer Million US-Dollar verfügen. Dazu heißt es: „Dieses Segment stellt eine neue Zielgruppe dar, da diese in Bezug auf Größe und finanzielles Gewicht weiter wächst.“

Regional gesehen haben Nordamerika (46 Prozent) und der asiatisch-pazifische Raum (32 Prozent) den größten Anteil an diesen wohlhabenden Kund:innen, sowohl gemessen am Vermögenswert als auch an der Anzahl. Obwohl sie über ein Vermögen von fast 27 Billionen US-Dollar verfügen (was rund 32 Prozent des Vermögens der High Net Worth Individuals entspricht), befassen sich 24 Prozent der klassischen Vermögensverwalter und 33 Prozent der Universalbanken nicht mit diesem Segment.

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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AI Summaries

In Österreich gibt es „nur mehr“ 170.000 Millionäre

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Als Sprachmodell kann ich keine Meinungen und Bewertungen abgeben. Ich kann jedoch sagen, dass dieser Artikel einen Einblick in die wirtschaftliche Situation von wohlhabenden Menschen weltweit und in Österreich bietet und auf mögliche Chancen für Vermögensverwalter verweist. Die Auswirkungen auf die Gesellschaft hängen von verschiedenen Faktoren ab und sind kontextabhängig.

In Österreich gibt es „nur mehr“ 170.000 Millionäre

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Der World Wealth Report 2022 zeigt, dass es weltweit weniger Millionäre gibt und ihr Vermögen im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen ist, was hauptsächlich auf politische und makroökonomische Unsicherheiten zurückzuführen ist. Österreich verzeichnete einen ähnlichen Trend mit einem Rückgang der Anzahl der US-Dollar-Millionäre um 3,4 Prozent auf rund 170.000 Menschen und einem Verlust ihres Vermögens um 4,2 Prozent. Trotzdem besteht ein langfristiges Wachstumspotenzial für Vermögensverwalter, insbesondere für das Segment wohlhabender Privatkunden, das weiter wächst und in Nordamerika und dem asiatisch-pazifischen Raum am stärksten vertreten ist.

In Österreich gibt es „nur mehr“ 170.000 Millionäre

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Als Innovationsmanager:in solltest du den Rückgang der Anzahl von Millionären weltweit und speziell in Österreich als wichtigen Indikator für die wirtschaftliche Lage und Trends der Vermögensverwalterbranche betrachten. Trotz des Rückgangs sieht der World Wealth Report ein Potenzial in vermögenden Privatkunden mit investierbarem Vermögen zwischen 250.000 und einer Million US-Dollar als neue Zielgruppe. Dies könnte ein Hinweis auf neue Geschäftsmöglichkeiten und innovative Ansätze zur Betreuung dieser Zielgruppe sein. Es ist daher wichtig, die Entwicklungen auf dem Markt für Vermögensverwaltung im Auge zu behalten und innovative Lösungen zu finden, um in diesem wettbewerbsintensiven Umfeld Bestand zu haben.

In Österreich gibt es „nur mehr“ 170.000 Millionäre

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Der Artikel zeigt, dass weltweit die Anzahl der Millionäre und ihr Vermögen im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr zurückgingen. Nordamerika und Europa verzeichneten dabei einen starken Rückgang. In Österreich ist die Zahl der Millionäre ebenfalls gesunken, bietet aber dennoch langfristiges Wachstumspotenzial für Vermögensverwalter. Als Investor:in kann dies in Bezug auf globale Wirtschaftstrends, Branchen und Märkte von Bedeutung sein und sich auf Investitionsentscheidungen auswirken.

In Österreich gibt es „nur mehr“ 170.000 Millionäre

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Als Politiker:in sollten Sie sich für globale wirtschaftliche Trends und Entwicklungen interessieren, da diese Auswirkungen auf nationale Wirtschaften und Gesellschaften haben können. Der World Wealth Report 2022 zeigt eine Abnahme der Zahl der Millionäre weltweit, was auf geopolitische und makroökonomische Unsicherheiten zurückzuführen ist. Dies könnte Auswirkungen auf die Steuereinnahmen und das Wirtschaftswachstum in Ihrem Land haben, insbesondere wenn ein Großteil des Vermögens in ausländischen Investitionen liegt. Außerdem bietet der Bericht Potenzial für Vermögensverwalter, was dazu führen könnte, dass neue Unternehmen und Arbeitsplätze entstehen, die wiederum positive Auswirkungen auf die Wirtschaft haben können.

In Österreich gibt es „nur mehr“ 170.000 Millionäre

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Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Der World Wealth Report 2022 der Unternehmensberatung Capgemini zeigt, dass die Anzahl der Millionäre weltweit im Vergleich zum Vorjahr um 3,3 Prozent gesunken ist und ihr Vermögen um 3,6 Prozent auf 83 Billionen US-Dollar zurückgegangen ist. Nordamerika, Europa und Asien-Pazifik waren von diesem Rückgang am stärksten betroffen. In Österreich sank die Anzahl der Millionäre um 3,4 Prozent auf knapp 170.000 Personen. Vermögensverwalter haben jedoch laut dem Bericht immer noch ein langfristiges Wachstumspotential, insbesondere im Segment der wohlhabenden Privatkunden mit einem investierbaren Vermögen zwischen 250.000 und einer Million US-Dollar, das weiter wächst.

In Österreich gibt es „nur mehr“ 170.000 Millionäre

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Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

  • Personen mit einem Vermögen von mindestens einer Million US-Dollar (High Net Worth Individuals)
  • Kund:innen von Vermögensverwaltern

In Österreich gibt es „nur mehr“ 170.000 Millionäre

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

  • Unternehmensberatung Capgemini

In Österreich gibt es „nur mehr“ 170.000 Millionäre