24.05.2017

In der Digitalisierung gilt: Mut zum Ausprobieren

Innovationsprozesse verlaufen in der digitalen Welt viel schneller als bisher. Das kann Geschäftsmodelle von herkömmlichen Unternehmen gefährden. Wie man im Wettlauf die Nase vorne behält verrät Stefan Groß-Selbeck, Chef von BCG Digital Ventures.
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Die digitale Revolution sorgt bei vielen Unternehmen für Verunsicherung. Denn immer öfter bedrohen innovative Wettbewerber das herkömmliche Geschäftsmodell. Im Bereich Consumer Internet hat Europa laut Stefan Groß-Selbeck, Chef von Digital Ventures der Unternehmensberatung Boston Consulting Group (BCG), den Zug schon verpasst. Die großen globalen Plattformen kommen zu drei Viertel aus den USA und rund ein Viertel aus China.

„Innovation findet vor allem in Netzwerken statt, in Ökosystemen.“

Weniger Risiko in Europa

„Die Herausforderung ist es, dass uns das beim industriellen Internet nicht auch noch passiert.“ Der ehemalige Deutschland-Chef von eBay und spätere Vorstandsvorsitzende von Xing kennt die Probleme gut. Der Aufholprozess sei schwierig, weil das Silicon Valley 60 Jahre Vorsprung habe. Es gebe mittlerweile gute Erkenntnisse darüber, wie Innovation passiert und was es dafür braucht. „Innovation findet vor allem in Netzwerken statt, in Ökosystemen. Dafür braucht es Universitäten, etablierte Technologieunternehmen, Investoren und natürlich junge, hungrige Leute“, so Groß-Selbeck. Es sei auch eine Frage der Risikobereitschaft: In Europa sei man weniger bereit, Risiken einzugehen, als in den USA, insbesondere junge Leute. Und nicht zuletzt fehle es in Europa auch an ausreichendem Risikokapital.

Redaktionstipps

Optimierung

(c) Elke Mayr

Für die Unternehmen selbst ist jedoch das Problem, dass sie es im digitalen Umfeld mit einer neuartigen Form von Innovation zu tun haben. Denn es war noch nie so einfach und so billig, ein digitales Service oder einen Dienst einfach auszuprobieren. „Ich bringe einmal ein Produkt in den Markt, das noch gar nicht perfekt ist, um es auszuprobieren und Feedback zu sammeln. Auf dieser Basis optimiere ich es dann. Diese
Art, Innovation zu machen, unterscheidet sich grundlegend von der Art, wie es industrielle Unternehmen gewohnt sind, zu machen: nämlich lange Zyklen versus kurze Zyklen“, argumentiert Groß-Selbeck. In vielen Fällen steigen diese digitalen Angreifer gar nicht in die Hardware ein, sondern schieben sich zwischen Hardware und Nutzer. „Ein gutes Beispiel dafür ist das Thema Connected Home und der Anbieter Google Nest als Plattform, der dem Verbraucher ermöglicht, alles im Haus über diese Plattform zu steuern“, nennt Groß-Selbeck ein Beispiel. Der herkömmliche Anbieter, beispielsweise von Wärme, werde damit zur Commodity und austauschbar.

Vertikale Innovation

Aber wie können Unternehmen nun selbst den Innovationsprozess und die Digitalisierung vorantreiben? „Das Wichtigste ist, dass sich ein CEO oder Firmenchef überlegt, wie stark die Digitalisierung das Unternehmen betrifft, wie hoch das Risiko ist. Daraus ergibt sich, wie aggressiv an das Thema herangegangen werden muss“, rät Groß-Selbeck. Grundsätzlich müsse ein Unternehmen immer seine Prozesse optimieren und in der Wertschöpfungskette die digitalen Technologien nutzen. „Darüber hinaus muss ich mir die Frage stellen, inwieweit ich gezwungen bin, durch disruptive Innovationen – wir nennen das vertikale Innovation – etwas Neues zu machen, weil es sonst jemand anderer tun wird.“ Um vertikale Innovation zu ermöglichen, mit oder ohne externe Hilfe, müsse man das Umfeld dafür schaffen. Es ist nicht überraschend, dass in letzter Zeit viele Innovationslabs auch bei Konzernen entstanden sind. Denn für Innovation müsse man Raum schaffen, eine getrennte organisatorische Struktur mit einer Mischung von internen und externen Mitarbeitern, betont der BCG-Partner. Die BCG-Tochter mache genau das. Sie fokussiere sich auf innovative, digitale Geschäftsmodelle, entwickle diese und setze sie um. „Wir bauen für die Unternehmen Startups.“

Wie sehen das die Kunden

Typischerweise werde ein Portfolio an „Investable Ideas“ entwickelt, also an Konzepten, in die man investieren könne. Der nächste Schritt sei
es, möglichst schnell einen Prototypen zu bauen, zu testen und schließlich umzusetzen. „Die wesentlichste Komponente in so einem Prozess ist, sich die Kundenperspektive anzusehen. Dann schauen wir uns um, ob es schon Startups in dem Bereich gibt, und entweder investieren wir dann in ein schon bestehendes Startup oder bringen die richtigen Leute zusammen für einen Kreativprozess“, sagt Groß-Selbeck. Nicht selten wüssten die Unternehmen sehr genau, in welchem Bereich sie innovativ sein wollen, hätten aber Schwierigkeiten, aus eigener Kraft eine Innovation auf den Boden zu bringen. Das gehe sogar manchmal so weit, dass Unternehmen ein genaues Konzept vor Augen hätten. Wesentlich sei jedenfalls, nicht abzuwarten, sondern aktiv zu werden, um sich so einen Vorsprung zu verschaffen. Mut zum Ausprobieren ist wohl das beste Rezept, um im digitalen Wandel am Ball zu bleiben.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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