20.09.2021

Diese 5 Schritte müssen Unternehmen am Weg zur Klimaneutralität beachten

Die Kolumnistinnen und Nachhaltigkeitsexpertinnen Alice Schmidt und Claudia Winkler zeigen in fünf einfachen Schritten, wie Unternehmen und Organisationen vorgehen können, um guten Klima-Vorsätzen wirkungsvolle Taten folgen zu lassen.
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Viele Organisationen wollen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, scheitern aber daran, dass sie nicht wissen, wo sie beginnen sollen. Unsere Kolumnistinnen und Nachhaltigkeitsexpertinnen Alice Schmidt und Claudia Winkler wollen mit ihrer Kolumne “An Optimist’s Guide to a Sustainable Future” Abhilfe schaffen und holen innovative Unternehmen vor den Vorhang, die anderen Organisationen mit Tools und Rat zur Seite stehen, um Klimaschutz endlich anzugehen.

Wo beginnen?

Vor drei Jahren startete die damals 15-Jährige Schwedin Greta Thunberg ihren Schulstreik für das Klima. Daraus ist inzwischen eine globale Bewegung geworden. Am 24. September 2021 ist es wieder soweit: Fridays for Future ruft zum globalen Klimastreik auf.

Spätestens zum Weltklimagipfel (COP 26) in Glasgow Anfang November wird das Klima Thema wieder tagelang den öffentlichen Diskurs prägen. Wenn dann andere politische Realitäten kurz in den Hintergrund treten, werden sich Entscheidungsträger:innen noch stärker als bisher mit der Frage konfrontieren müssen, wie eine sozial und ökologisch nachhaltige Wirtschaft aussehen muss. Manche Unternehmen werden COP 26 zum Anlass nehmen, endlich ernsthafte Schritte in Richtung Klimaneutralität zu setzen. 

© Fridays for Future Deutschland

Schritt 1 | Verstehen

Ein erster, wichtiger Schritt ist, die Relevanz des Themas für die eigene Organisation zu erkennen. Dann gibt es mehrere Gründe aktiv zu werden. Für viele ist das Kostenargument naheliegend und überzeugend:  Wer heute seine Energieeffizienz steigert, kann sofort Kosten sparen.

Aber jetzt aktiv zu werden bedeutet auch, sich besser für die Zukunft zu positionieren. Die heutige Generation der High Potentials sucht nach Arbeitgebern, die nachhaltig denken und handeln. Geschäftspartner beginnen, ihre Lieferkette zu analysieren und bevorzugen CO2 – transparente Unternehmen; so mancher spürt schon wachsenden Druck aus der Wertschöpfungskette. Genauso suchen auch Investoren Unternehmen, die vorausdenken und den Risiken ins Auge blicken. Zuletzt gilt es auch die ständig steigenden regulatorischen Anforderungen zu berücksichtigen.

Langfristig wird es heißen: Kein Klimaschutz? Keine Kunden, keine Kredite, keine coolen Mitarbeiter.

Schritt 2 | Kalkulieren und Transparenz schaffen 

Viele Unternehmen haben keine Ahnung bzw. auch kein Gefühl dafür, wo das Gros ihrer CO2-Emissionen herkommt. Eine genaue Kalkulation ist auch gar nicht so einfach. Aber darum geht es nicht – grundlegend ist ein ungefähres Verständnis davon, wo die meisten Emissionen entstehen. Hier kommen Climate Techs wie planetly, Plan A und das österreichische Unternehmen glacier, oder traditionelle Player wie myclimate ins Spiel. Sie stellen Kalkulations-Tools und Softwarelösungen bereit und bieten Unternehmen die Möglichkeit, ihre Emissions-Daten immer im Blick zu haben und kontrolliert zu reduzieren. 

Im Rahmen der Analyse lernen Unternehmer zu verstehen, welche Emissionen sie direkt beeinflussen können (Scope 1 und 2 – siehe Schaubild) und wo sie die Verantwortung für ihre Lieferkette übernehmen sollten (Scope 3). Denn zwei Drittel oder mehr der verursachten Emissionen entfallen in der Regel auf Emissionen, die durch die Unternehmenstätigkeit verursacht werden, aber vom Unternehmen nicht direkt beeinflussbar sind. Hier helfen Climate Techs Transparenz zu schaffen.

Schritt 3 | Ziele setzen

Wo steht die Organisation und was wollen ihre Stakeholder? Welchen Beitrag will und kann das Unternehmen leisten, und wie schnell? Hier sind mutige Entscheidungen gefragt. Wirklich nachhaltig und fortschrittlich denkende Unternehmen verpflichten sich zu Science Based Targets. Diese Reduktionsziele werden anhand wissenschaftlicher Grundlagen definiert und der nötige Beitrag des jeweiligen Unternehmens zur Erreichung der Pariser Klimaziele (Begrenzung der globalen Erderwärmung deutlich unter zwei Grad, besser 1.5 Grad) wird veröffentlicht und kontinuierlich beobachtet. Plan A, myclimate & Co können dabei helfen.

Wenn Unternehmen die von ihnen geweckten Erwartungen nicht erfüllen, betreiben sie Greenwashing; das trifft auch zu, wenn sie ausschließlich auf CO2-Kompensation anstatt auf Reduktion setzen. 

Alice Schmidt und Claudia Winkler

Schritt 4 | Reduzieren 

Letztlich ist aber das Unternehmen selbst gefordert Lösungen zu suchen, um die größten Hebel zur Emissionssenkung zu bedienen. Geeignete Maßnahmen müssen für alle Stakeholder Sinn ergeben: sie müssen sowohl ambitioniert als auch realistisch und umsetzbar sein. Da jedes Unternehmen unterschiedlich ist und die Wertschöpfungsketten und Emissions-Hebel von Sektor zu Sektor stark variieren gibt es keine Einheitslösung; Geheimrezepte gibt es schon gar nicht. Aber der Umstieg auf Grünstrom, die Verbesserung von Energieeffizienz in Gebäuden und in der der Produktion, grüne Wärme bzw. Kühlung und nachhaltige Mobilität sind für viele Organisationen passende Bereiche, in denen sofort Schrauben gedreht werden können. Viele der CO2 Measurement Tools geben hier wertvolle Tipps.

Greenwashing doesn’t pay und es ist extrem hilfreich, einen guten Überblick über den eigenen Fußabdruck zu haben.

Alice Schmidt und Claudia Winkler

Schritt 5 | Kompensieren mit Vorsicht

Unternehmen können ihre Emissionen kaum auf null senken, zumindest nicht kurzfristig. Dort wo nicht weiter reduziert werden kann ist Carbon Offsetting, also das Kompensieren verbleibender Emissionen, möglich. Bei vielen Unternehmen gibt es den Wunsch möglichst schnell klimaneutral zu werden bzw. das von sich behaupten zu können. Für diese gibt es als Übergangslösung die Möglichkeit nicht vermeidbare Emissionen zu kompensieren, indem in Projekte investiert wird, die Emissionen einsparen bzw. CO2 aus der Atmosphäre “saugen”. Es gibt eine breite Palette an solchen Projekten, wodurch sich Möglichkeiten ergeben, um die Kompensationsstrategie mit der Firmenstrategie zu verbinden. Der Preis pro kompensierter Tonne CO2-Äquivalent ist derzeit zwischen zirka zwölf und 25 Euro, je nachdem wo das Projekt geographisch verortet ist.

Kommunizieren ohne #greenwashing

Mit zunehmendem Interesse von Unternehmen an Klimaneutralität & Co wächst auch deren Hang zum Greenwashing. Manche Unternehmen sehen Nachhaltigkeitsversprechen primär als Marketing-Faktor, was oft relativ rasch ans Licht kommt, wenn diese Versprechen einer näheren Betrachtung nicht standhalten. Wenn Unternehmen die von ihnen geweckten Erwartungen nicht erfüllen, betreiben sie Greenwashing; das trifft auch zu, wenn sie ausschließlich auf CO2-Kompensation anstatt auf Reduktion setzen. 

Regierungen haben das Problem erkannt und stellen nun mehr und bessere Regularien auf die Beine, damit gegen den Wildwuchs irreführender Behauptungen auch rechtlich vorgegangen werden kann. Vor wenigen Wochen wurde eine Untersuchung gegen DWS eingeleitet, die Asset Management Tochter der Deutschen Bank. Eine Whistleblowerin hatte darauf aufmerksam gemacht, dass DWS es mit der Definition nachhaltiger Veranlagungen nicht so genau nimmt, was einen Kursrutsch von 15 Prozent zur Folge hatte. Was lernen wir daraus? Greenwashing doesn’t pay und es ist extrem hilfreich, einen guten Überblick über den eigenen Fußabdruck zu haben.

Der nachhaltige Ansatz von Climate Techs im Bereich CO2 Management

In unserem Buch ‘The Sustainability Puzzle’ argumentieren wir, dass Nachhaltigkeit einen ganzheitlichen Ansatz braucht. Das Modell von Climate Techs wie Planetly, glacier, myclimate und Plan A ist holistisch und greift mehrere der Puzzleteile auf, die wir im Buch beschreiben.

? Klimaschutz: Climate Techs die Unternehmen helfen, ihren CO2-Fußabdruck zu verstehen und zu verringern leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.

? Nachhaltige Geschäftspraktiken: Evidenzbasierte Planung und regelmäßige Datenerhebung sind die Basis für nachhaltige Emissionsreduktion.

? Technologie als Enabler: Durch einfach zu handhabende Footprint Calculators und Tracking Platforms werden die Emissionen kosteneffizient im Blick behalten und vergleichbar. Benchmarking und Transparenz sind die Basis für Klimaschutz.

? Verantwortungsvoller Konsum: Konsumenten können die Emissionen der Produkte, die sie nutzen, besser nachvollziehen und vergleichen, und Unternehmen die auf Greenwashing setzen leichter meiden.

? Soziale Gerechtigkeit: Viele der Kompensationsprojekte im Angebot haben auch eine soziale Komponente und können lokal oder im globalen Süden gelegen sein.

Über die Autorinnen

Alice Schmidt und Claudia Winkler sind pragmatische Denkerinnen und Macherinnen im Bereich Nachhaltigkeit.

Alice Schmidt arbeitet mit UNO-Organisationen, NGOs, der Europäischen Union und Unternehmen an Nachhaltigkeit und sozialer Transformation in Entwicklungs- und Schwellenländern. Neben diversen Board-Funktionen ist sie an der Wirtschaftsuniversität Wien Lektorin für “Sustainable Business & Management for Tomorrow”.

Claudia Winkler ist leidenschaftliche soziale Innovatorin und Unternehmerin. Sie ist Gründerin mehrerer Unternehmen unter anderem des nachhaltigen Mobilfunkers goood mobile in Deutschland und Österreich Für ihre Arbeit erhielt sie zahlreiche internationale Auszeichnungen u.a. als eine der „Most impactful global Social Innovators“ am World CSR Day 2019.

Ihre gemeinsamen Erkenntnisse und Erfahrungen aus 20+ Jahren Forschung und Praxis in 40+ Ländern zu Klimaschutz, Circular Economy, Technologie und nachhaltigem Wirtschaften teilen Alice und Claudia in ihrem neuen Buch “The Sustainability Puzzle”

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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