27.08.2025
HEALTH

Improic: Vater-Sohn-Startup startet Kooperation mit deutschem Hersteller für Zahnimplantate

Das Innsbrucker Startup Improic widmet sich mit einer Lösung der Pflege von Zahnimplantaten. Damit erregte es die Aufmerksamkeit eines deutschen Herstellers für ebenjene und ging mit ihm eine Vertriebspartnerschaft ein.
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Improic, Zahnimplantat
© Improic - Gert Grubwieser (l.), Lukas Grubwieser (GF und Co-Founder) und zweiter Geschäftsführer und Co-Founder Lukas Prenner (r.).

Die Geschichte von Improic begann mit einer Frage, die dem Innsbrucker Kieferchirurgen Gert Grubwieser gestellt wurde. Patient:innen wollten wissen, womit sie am besten ihre Zahnimplantate pflegen könnten. Damals gab es nichts. Der Mediziner wusste, dass 43 Prozent der Menschen mit Zahnimplantaten eine Zahnfleischentzündung bekommen, die sich ausbreiten und bis zum Verlust des Implantates führen kann.

Improic: Kooperation mit bredent medical

Grubwieser startete folglich ein Forschungsprojekt mit der Universität Innsbruck und entwickelte eine Zahnpasta mit Mikrosilber, die Bakterien im Mund signifikant reduzieren und Entzündungen verhindern soll. Sein Sohn Lukas Grubwieser übernahm mit Lukas Prenner die Geschäftsführung, den Verkauf und das Marketing. Seit 2024 ist Improic am Markt erhältlich. Marktführer in Österreich und Deutschland sei man eigenen Angaben nach bereits, der Rest Europas soll folgen.

Laut Global Insights wird die globale Marktgröße für Zahnimplantate von 2024 auf 4,9 Milliarden USD geschätzt. Der Markt wird voraussichtlich von 5,2 Milliarden im Jahr 2025 auf 9,6 Milliarden im Jahr 2034 wachsen.

Das Innsbrucker Startup möchte da mitwachsen, und ein erster Schritt ist eine Kooperation mit bredent medical, einem deutschen Hersteller für Zahnimplantate. Bei einem Treffen auf der internationalen Dentalmesse im März 2025 habe es gleich gefunkt: „Zunächst werden wir eine Vertriebspartnerschaft bilden, bei der bredent auch die Produkte von Improic allen Partner-Zahnärzten in Österreich und Deutschland vorstellen und erklären wird“, sagt Lukas Grubwieser. „Davon werden wir beide profitieren.“

Langfristig suchten die Tiroler einen strategischen Partner, um die weitere Expansion zu finanzieren. Derzeit befinden sich sieben Prozent der Improic Dental GmbH in Streubesitz. Die Bewertung liegt dabei im Millionenbereich.

„Besonders anfällig“

Zudem möchte Improic der großen Konkurrenz in diesem Feld beweisen, dass die Nische der Implantatträger ein relevantes Problem hat, das die Mikrosilber-Rezeptur lösen kann, und damit den hohen Preis (Anm.: Zahnpasta EUR 9,90, Mundgel EUR 13,90 und Mundspülung EUR 14,90) rechtfertigt.

„Wir erwarten, dass die großen Marken erst aufmerksam werden, nachdem wir im großen Stil gezeigt haben, dass unsere Nische ein eigenes Produktsortiment nachfragt, das besser wirkt und profitabel aufgebaut werden kann“, so Grubwieser.

Warum die Träger:innen von Zahnimplantaten besonders anfällig für Entzündungen sind, liegt daran, dass bei den Implantaten – im Gegensatz zu natürlichen Zähnen – der Zahnfleischrand seine Schutzfunktion gegen Bakterien nicht mehr vollständig wahrnehmen kann; die immunologische Barriere ist somit eingeschränkt.

Improic mit Wirkkomplex

Das menschliche Gebiss sei den Foundern nach evolutionär nicht für eine Lebenserwartung von 70-90 Jahren gebaut und hat einen natürlichen Feind: Bakterien, die Entzündungen verursachen und zum Verlust von Zähnen oder Zahnimplantaten führen können. Improic bekämpft die Bakterien, die Entzündungen auslösen, mit einem Wirkkomplex (klinisch getestet), der neben Inhaltsstoffen wie Salbei auch Mikrosilber enthält, das schon die alten Ägypter zur Heilung nutzten. Zwölf Stunden lang gibt das Mikrosilber positiv geladene Ionen-Teilchen ab, die an die Zellmembran von Mikroorganismen wie Bakterien andocken, deren Stoffwechsel stören, die Zellteilung hemmen und sie so unschädlich machen.

Für den Körper sei das unbedenklich: Mit einer Größe von etwa zehn Mikrometern (μm), was einem Zehntel des Durchmessers eines menschlichen Haares entspricht, können die Mikrosilber-Partikel nicht durch die Hautbarriere dringen, heißt es. Im Labor habe es das Wachstum der Zielkeime, die Entzündungen verursachen, gestoppt. Auch bei klinischen Tests mit Patient:innen habe es in 80 Prozent der Fälle einen signifikanten Rückgang der entsprechenden Leitkeime im Mund gegeben.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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