15.03.2021

Merger statt Exit: Wiener Scaleup will US-Konzernen Stirn bieten

Drei Nischen-Player schließen sich zusammen, um den Weltmarkt im Bereich Touren-Planung und -Optimierung im Außendienst zu erobern.
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Matthias Grünberger hat impactit gegründet © Marius Gresko
Matthias Grünberger hat impactit gegründet © Marius Gresko

Das Wiener Scaleup impactit ist mit einer Software für den Außendienst größerer Unternehmen in 20 Ländern erfolgreich. Für ein weiteres Wachstum in bestehenden und neuen Märkten, geht das Unternehmen nun einen für Startups ungewöhnlichen Weg. Unter der deutschen Holding „Solvares Group“ schließt sich impactit mit zwei weiteren deutschen Nischen-Playern zusammen. Die Holding plant weitere Übernahmen und wird von der Deutschen Beteiligungs AG als Gesellschafter mitgetragen – mit einem „maßgeblichen“ Anteil, wie es in einer Aussendung heißt.

Europäische Qualität in USA gefragt

Durch den Zusammenschluss der impactit GmbH mit den deutschen Jungunternehmen Fast Lean Smart (FSL) und Städtler Logistik soll ein neuer Marktführer in Europa entstehen, erklärt impactit-Gründer Matthias Grünberger im brutkasten-Talk: „Der Markt der Touren-Planung und -Optimierung ist in Europa sehr fragmentiert. Das macht es sehr spannend, etwas Größeres aufzuziehen, das eine große Marktmacht mit sich bringt“. Dadurch haben die drei Unternehmen auch eine größere Schlagkraft für den US-Markt, auf dem auch impactit vornehmlich unterwegs ist: „Unser zweitgrößter Markt für portatour nach Deutschland sind die USA“, sagt Grünberger. „Die europäische Qualität ist dort gefragt“.

Impactit ist bekannt für die Software portatour, die die Touren- und Routenplanung für Außendienst-MitarbeiterInnen optimiert. Die Cloud-Software arbeitet mit einem AI-basierten Algorithmus, der für jeden Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin die umsatzstärkste, kürzeste oder umweltfreundlichste Route berechnen kann. Von dem Zusammenschluss erwartet sich Grünberger auch starke Synergie-Effekte im Marketing und Vertrieb: „Wir haben in den letzten Jahren gemerkt, dass wir in Vertrieb und Marketing immer wieder Leads hineinbekommen, die anfragen, ob wir auch Logistik oder Servicetechnik übernehmen können. Wir wollen uns aber auf Vertriebs-Außendienst konzentrieren. Wir arbeiten deshalb mit Unternehmen zusammen, die eine gute Ergänzung sind, aber einen anderen Aufgabenbereich haben: Wir für Sales-Außendienst, die FLS für Servicetechniker-Außendienst und die Städtler Logistik für Logistik-Außendienst“.

Wiener Standort wird ausgebaut

Als Marken sollen die drei Unternehmen allerdings eigenständig bleiben, betont der impactit-Gründer: „Wir sind alle mit guten Produkten am Markt etabliert“. Dementsprechend will Grünberger auch in Wien bleiben, obwohl die Holding den Sitz in Deutschland hat. Der Standort soll sogar kräftig ausgebaut werden – impactit sucht vor allem Softwareentwickler. „Die Software wird zur Gänze hier in Wien entwickelt“. In den kommenden Monaten und Jahren will impactit in dem neuen Setting weiterhin kontinuierlich in die Produktentwicklung investieren und Kundenwünsche umsetzen – das sei immer die Stärke von portatour gewesen.

Als Gruppe stärker am Weltmarkt

Ein Merger als Alternative zu einem Exit? „Das Spannende ist, dass das Unternehmen, das man selbst geschaffen hat, die Identität nicht verliert. Das ist ja bei Exits oft das Problem: Die eigentliche Kraft, die das Unternehmen groß gemacht hat, geht verloren“, erklärt der Unternehmer. Die Solvares Group plant bereits weitere Übernahmen – Details dazu kann Grünberger noch keine verraten, aber: „Das Ziel ist es, wirklich ein europäische Powerhouse für Tourenplanung und mobile Ressourcenoptimierung zu schaffen“. Europäische IT-Unternehmen stünden oft im Schatten von US-Konzernen und dem will Grünberger in seinem Bereich mit der neuen Gruppe etwas entgegensetzen.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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