05.11.2019

ImmobilienScout24 übernimmt immosuchmaschine.at

Die Scout24-Gruppe hat heute, Dienstag, bekanntgeben, dass sie die österreichische Plattform immosuchmaschine.at übernimmt. Nach der Übernahme der immosuma GmbH durch ImmobilienScout24 im Vorjahr und der operativen Integration fand nun laut dem Unternehmen die "finale Firmenverschmelzung" statt.
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ImmobilienScout24
(c) Mey & Pacher / der brutkasten

ImmobilienScout24 ist seit Jänner 2012 mit dem Marktplatz immobilienscout24.at in Österreich online. Die Plattform gehört zur Scout24-Gruppe, die digitale Marktplätze im Immobilien- und Automobilbereich in Deutschland und anderen europäischen Ländern betreibt. In Österreich arbeiten rund 60 Mitarbeiter für die Plattform. Laut Unternehmensangaben sind über die Plattform pro Monat rund 130.000 Immobilienangebote abrufbar.

+++ Tech & Innovation +++ 

ImmobilienScout24 übernimmt Partner

Heute, Dienstag, hat das Unternehmen bekannt gegeben, dass ImmobilienScout24.at mit immosuchmaschine.at einen langjährigen Partner akquiriert. In einer Aussendung heißt es, dass Nutzer dadurch einen vollständigen Überblick über den Immobilienmarkt bekommen sollen. Der Markenname und die Domain von immosuchmaschine.at soll wie bisher weitergeführt werden.

„Wir möchten den Besuchern unserer Plattform besten Service und ein möglichst breites Angebot bieten. Wir freuen uns mit der Integration von immosuchmaschine.at hierzu einen weiteren, wesentlichen Schritt gesetzt zu haben“, erläutert Andreas Picka, Head of Marketing bei ImmobilienScout24.

Immosuchmaschine 2010 gegründet

immosuchmaschine wurde 2010 in Österreich gegründet und ist seitdem Traffic-Lieferant der Immobilienportale und Kleinanzeigenseiten. 2015 erfolgte der Eintritt am deutschen Markt. Aktuell zählt immosuchmaschine laut Unternehmensangaben in Österreich rund 600.000  Besucher im Monat. In Deutschland sollen es über 1,1 Million Besucher sein.

Der Gründer und CEO von immosuchmaschine.at, Gernot Singer, soll in der Kunden- und Partnerbetreuung an Bord bleiben. In einem ersten Statement kommentiert er die Firmenverschmelzung wie folgt: „Mit der Scout24 Gruppe konnten wir einen unserer langjährigsten und engsten Partner als Käufer gewinnen. Ich bin über diesen Schritt sehr glücklich und gleichzeitig zuversichtlich, immosuchmaschine für die kommenden Jahre in guten Händen zu wissen. Es freut mich, dass immosuchmaschine nun nochmals gestärkt den bisherigen Weg als unabhängige Immobilien Informationsseite in Österreich und Deutschland fortführen wird.“


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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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ImmobilienScout24 übernimmt immosuchmaschine.at

ImmobilienScout24 ist seit Jänner 2012 mit dem Marktplatz immobilienscout24.at in Österreich online. Die Plattform gehört zur Scout24-Gruppe, die digitale Marktplätze im Immobilien- und Automobilbereich in Deutschland und anderen europäischen Ländern betreibt. Heute, Dienstag, hat das Unternehmen bekannt gegeben, dass ImmobilienScout24.at mit immosuchmaschine.at einen langjährigen Partner akquiriert. Der Markenname und die Domain von immosuchmaschine.at soll wie bisher weitergeführt werden. immosuchmaschine wurde 2010 in Österreich gegründet und ist seitdem Traffic-Lieferant der Immobilienportale und Kleinanzeigenseiten. Aktuell zählt immosuchmaschine laut Unternehmensangaben in Österreich rund 600.000  Besucher im Monat.

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