03.05.2024
INSOLVENZ

Immobilien-Crowdinvesting Plattform Rendite Boutique insolvent

Das niederösterreichische Jungunternehmen ist zahlungsunfähig. Seit Oktober 2021 versprach es hohe Zinsen bei geringer Investmentsumme.
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Die beiden Co-Founder Dominic und Lisa Lorenz von Rendite Boutique
Die Co-Founder Dominic und Lisa Lorenz | Foto: Rendite Boutique

Im September 2021 lancierten Dominic und Lisa Lorenz eine neue Crowdinvesting-Plattform für Immobilien in Österreich. Ihr Ziel war ähnlich wie jenes weiterer Crowdinvesting-Plattformen wie Brickwise aus Graz oder Rendity aus Wien: Immo-Investments schon ab einer geringen Summe zu ermöglichen. Der Schwerpunkt von Rendite Boutique lag auf exklusiven und hochwertigen sowie auf ökologisch nachhaltigen Projekten. Dass dabei die Planung scheinbar nicht aufging, zeigte sich gestern:

Ursache wird geprüft

Weniger als drei Jahre später ging am gestrigen Donnerstag ein Konkursantrag des Unternehmens ein. Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) sowie der KSV1870 berichten, dass die Rendite Boutique Crowdinvestment GmbH zahlungsunfähig ist. Laut KSV1870 handelt es sich um einen Eigenantrag, laut AKV jedoch um einen Gläubigerantrag – die Angaben der Verbände sind also aktuell widersprüchlich.

Laut AKV wurde vom zuständigen Landesgericht Wiener Neustadt ein Konkursverfahren eröffnet. Ursachen der Insolvenz sowie die aktuellen Vermögensverhältnisse müssen im Zuge des Verfahrens noch überprüft werden. Aktuell werde das vorhandene Vermögen inventarisiert und geschätzt. Erst nach den laufenden Ermittlungen soll „eine Stellungnahme zu den Befriedigungsaussichten der Gläubiger möglich sein“, heißt es vonseiten des AKV. Eine Statement-Anfrage von brutkasten beim Unternehmen blieb bislang unbeantwortet.

Ambitionierter Start im Oktober 2021

Wie brutkasten berichtete, startete Rendite Boutique im niederösterreichischen Brunn am Gebirge mit der Ambition, Crowdinvestments in Immobilien ab 50 Euro zu ermöglichen. Damals stellte das Unternehmen Renditen von sechs bis acht Prozent in Aussicht. Möglich sei dies in erster Linie aufgrund einer eigenkapitalähnlichen Verzinsung. Wie die meisten heimischen Crowdinvesting-Plattformen setzte Rendite Boutique auf Mezzaninkapital, das im Bereich zwischen Eigenkapital- und Fremdkapital liegt. Für den Bauträger schaffe dies zusätzliche Liquidität und habe deshalb einen höheren Wert als Fremdkapital, erklärte Co-Founderin Lorenz dem brutkasten damals.

Bevorzugt sollten kurze Laufzeiten zwischen zwölf und 36 Monaten angeboten werden – mit dem Ziel, dass das investierte Kapital zuzüglich Zinsen rasch wieder an Anleger:innen zurückfließt. Auch in puncto Sicherheitsstandards wurden hohe Versprechen abgegeben: So sollen alle Projekte ein mehrstufiges Verfahren durchlaufen haben. Zudem sollen nur Projekte „mit einer positiven Finanzierungszusage einer österreichischen oder deutschen Bank in das Prüfverfahren von Rendite Boutique aufgenommen“ worden sein, sagte Mitgründern Lisa Lorenz brutkasten im Gründungsjahr.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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