16.12.2022

ImageBiopsy Lab: US-Studie bestätigt KI-Tool von Wiener Startup

Das Wiener Startup ImageBiopsy Lab setzt künstliche Intelligenz zur radiologischen Bildanalyse von Hüftgelenken ein. Einer neuen Studie der University of Texas Southwestern zufolge kann dies zu einer Zeitersparnis von 90 Prozent im Vergleich zu menschlichen Diagnosen führen.
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Die ImageBiopsy-Lab-Gründer v.l.: Christoph Götz, Philip Meier, Richard Ljuhar.
Die ImageBiopsy-Lab-Gründer v.l.: Christoph Götz, Philip Meier, Richard Ljuhar | Foto: ImageBiopsy Lab

Künstliche Intelligenz (KI) in der Medizin – für die einen ein Zukunftsfeld mit riesigem Potenzial, für andere noch immer ein bisschen unheimlich. Können KI-Modelle wirklich so zuverlässig sein, dass sie von Ärztinnen und Ärzten beim Diagnostizieren von Krankheiten eingesetzt werden können? Das Wiener Startup ImageBiopsy Lab ist davon überzeugt. Eine neue Studie des Medical Centers der University of Texas Southwestern (UTSW) attestiert dem von dem Unternehmen entwickelten Software-Tool „Hippo“ nun, dass dieses Zeit und Kosten sparen kann ohne die Zuverlässigkeit der Diagnose zu beeinträchtigen.

Konkret geht es dabei um die Diagnose von Hüftdysplasien – einer Entwicklungsstörung, bei der die Knochen des Hüftgelenks nicht richtig ausgerichtet sind. Davon betroffen sind etwa fünf bis zehn Prozent der Bevölkerung. Um zu beurteilen, wie stark die Anomalie des Gelenks ist, werden radiologische Messungen durchgeführt.

Sind diese Messungen aber nicht genormt und werden sie zudem von unterschiedlichen Personen ausgewertet, weichen die Hüftdiagnosen untereinander mitunter deutlich ab. Dies wiederum kann zu einer unzureichenden Behandlung führen. Hier kommt „Hippo“ ins Spiel: Denn eine KI-basierten Bildanalyse-Software könnte zu standardisierten und reproduzierbaren Messungen beitragen, wie ImageBiopsy Lab in einer Aussendung schreibt. Zumindest, wenn diese ebenso genaue Ergebnisse bringt wie die Diagnose durch Menschen.

ImageBiopsy Lab sieht großes Einsparungspotenzial

Ob dies der Fall ist, hat nun ein Team des UTSW Medical Center untersucht. Dazu verwendete es Bilder von 256 Hüften und nahm dazu jeweils Messungen auf sechs verschiedene Arten vor. Diese Bilder wurden dann entweder durch die Software „Hippo“ oder eben von Expert:innen ausgewertet. Das Ergebnis: Die Ergebnisse korrelierten mit Werten zwischen 0,60 und 0,98, wobei 1,00 für völlig übereinstimmende Ergebnisse stehen würde. Bei den beiden am häufigsten eingesetzten Mess-Ansätzen waren die Werte sogar noch etwas höher.

„Hippo“ ist allerdings deutlich schneller als seine menschlichen Gegenspieler. Die drei geschulten Personen in der Studie benötigten zwischen 131 und 734 Sekunden für die Beurteilung eines Bildes. „Hippo“ lieferte im Schnitt (Median) nach 41 Sekunden ein Ergebnis. Dies entspricht einer Zeitersparnis von 70 bis 90 Prozent.

In weiterer Folge könnte mit „Hippo“ nicht nur Zeit, sondern auch Geld gespart werden: Ausgehend von den durchschnittlichen Gehältern für orthopädische Chirurg:innen oder Radiolog:innen errechnete ImageBiopsy Lab ein Einsparungspotenzial von 85 Prozent.

Analysemodule auch für andere medizinische Probleme

Bei ImageBiopsy Lab sieht man sich sich durch die Studie jedenfalls bestärkt: „Zusammenfassend bestätigt die Studie, dass die KI-basierte Methode für die überwiegende Mehrheit der analysierten Bilder im Wesentlichen zu den gleichen Messwerten kommt wie geschulte Experten – nur viel schneller und damit deutlich kostengünstiger“, kommentierte Mitgründer und CEO Richard Ljuhar die Ergebnisse.

Neben „Hippo“ für Hüftanomalien bietet ImageBiopsy Lab auch weitere Analysemodule an – darunter „Panda“ für die Beurteilung des Knochenalters, „Flamingo“ für die Erkennung und Quantifizierung von stillen Wirbelbrüchen in der Wirbelsäule und „Squirrel“ für Wirbelsäulenerkrankungen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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