02.04.2026
TTTECH

„Im Weltall gibt es keinen ÖAMTC“ – Technologie aus Österreich fliegt zum Mond

Bei der ersten Crew-Mission der NASA Richtung Mond seit mehr als 50 Jahren verlässt man sich auch auf Technik aus Österreich. Das Wiener High-Tech-Unternehmen TTTech liefert den Kern des Datennetzwerks der NASA-Orion-Raumkapsel und ihres europäischen Servicemoduls.
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NASA, TTTECH
© NASA/Sam Lott

Heute ist erstmals seit 53 Jahren wieder eine Crew zu einer NASA-Mondmission aufgebrochen. Der zehntägige Flug um den Mond ist ein wichtiger Meilenstein des internationalen Artemis-Programms, denn erstmals nach langjähriger Entwicklung und Erprobung werden die Orion-Raumkapsel und ihr Launch-System für den Serieneinsatz verwendet. Produkte von TTTECH stellen hier die sicherheitskritische Datenkommunikation sämtlicher Lebenserhaltungs- und Steuerungssysteme sicher.

„Ausfallssichere Computersysteme Grundvoraussetzung“

„Artemis ist das Raumfahrtprogramm unserer Generation, das nach über 50 Jahren Menschen zum Mond zurück und später zum Mars bringen wird. Es schafft die Voraussetzung einer kommerziellen Nutzung der Ressourcen des Mondes. Ausfallssichere Computersysteme sind hier eine Grundvoraussetzung für den Erfolg der Mission. Wir sind unglaublich stolz, hier mit anderen Technologieführern aus den USA und Europa einen Beitrag dazu leisten zu können“, sagt Christian Fidi, Leiter des Bereichs Luft- und Raumfahrt bei TTTECH.

Bereits im November 2022 startete die „Artemis I“-Mission erfolgreich ins All. Hier wurden die NASA-Orion-Raumkapsel und ihr europäisches Servicemodul erstmals zusammen eingesetzt und in Vorbereitung des nun stattfindenden ersten bemannten Fluges „auf Herz und Nieren“ geprüft.

Mit Artemis II soll nun der Grundstein für die erste Mondlandung seit der letzten Apollo-Mission im Jahr 1972 gelegt werden, die 2028 mit Artemis IV erfolgen soll. Dann werden erstmals seit mehr als 50 Jahren wieder Menschen den Mond betreten – und das soll erst der Anfang der zukünftigen Forschungs- und Explorationsaktivitäten am Mond sein.

TTTECH unterstützte bereits ESA- und Airbus-Partner

Die NASA Orion Raumkapsel wird vom US-Unternehmen Lockheed Martin gebaut, das Flugsteuerungssystem liefert Honeywell Aerospace. TTTECH und Honeywell Aerospace arbeiten seit Jahrzehnten zusammen. In Europa hat TTTECH jahrelang die Projektpartner der europäischen Raumfahrtagentur ESA und Airbus dabei unterstützt, alle Datenverbindungen im europäischen Servicemodul und zur Orion-Kapsel zu testen. Das österreichische Unternehmen baut dabei auf mehr als 25 Jahre branchenübergreifende Erfahrung in der Luft- und Raumfahrt, der Industrie, Energiewirtschaft und kritischen Infrastruktur, sowie auch bei mobilen Maschinen und dem automatisierten Fahren.

„Im Weltall gibt es keinen ÖAMTC, keine Wartungsmöglichkeiten. Elektronische Systeme müssen so ausgelegt und abgesichert sein, dass sie nicht nur über Jahrzehnte lang einwandfrei funktionieren, sondern auch der Strahlung im Weltraum widerstehen können“, sagt Fidi. „Unsere Lösungen haben wir dank der ESA-Beiträge Österreichs und der Unterstützung der FFG entwickeln und auf den Markt bringen können. Heute werden sie in allen Modulen des Lunar Gateway und weit darüber hinaus eingesetzt – so leistet auch die österreichische Raumfahrtindustrie einen wichtigen Beitrag zur Zukunft der bemannten Raumfahrt.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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