28.01.2026
ZWISCHEN KARIBIK UND EUROPA

Illegales Onlinegeschäft mit der Abnehmspritze: eine Spurensuche

Online-Medizin boomt. Diese brutkasten-Recherche beleuchtet einen Anbieter aus der Karibik, der in Österreich aktiv ist, und stellt ihm andere Modelle gegenüber.
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Das Online-Medizin-Angebot nimmt zu, nicht jedes ist auch seriös. (c) brutkasten / Canva

Der Alltag ist voll, der Druck hoch, die Geduld gering. Wer wenig Zeit hat, sucht nach Abkürzungen und findet sie scheinbar überall. Abnehmspritzen mit GLP-1-Wirkstoffen, Mittel gegen Erektionsprobleme, Medikamente gegen Haarausfall oder Präparate für Herz und Kreislauf werden heute nicht mehr nur in Arztpraxen verschrieben, sondern zwischen Instagram-Stories und Suchanzeigen beworben. Ein paar Klicks sollen reichen, um Probleme zu lösen, für die früher langwierige Arztwege nötig waren.

Gerade in Österreich stößt dieses Geschäftsmodell jedoch an Grenzen. Telemedizin ist erlaubt, aber streng reguliert. Verschreibungspflichtige Medikamente dürfen nicht einfach online verkauft werden, die ärztliche Verantwortung ist klar definiert. 

ein Screenshot einer online Werbung
Werbungen wie diese, werden durch Dokteronline in den sozialen Medien geschaltet.

Von der Karibik nach Österreich

Wer online nach Abnehmspritzen oder Potenzmitteln sucht, stößt schnell auf das Angebot von Dokteronline und dessen Werbung in sozialen Medien. Schon auf der Startseite wird Hilfe bei Übergewicht und anderen Problemen versprochen. Das Informationsangebot ist umfangreich, das Präparat lässt sich selbst auswählen, vom Starterset bis zum Sparpaket.

Wir wählen ein Produkt und füllen den Fragebogen aus. Alles verstanden, gesund, bereit für die Veränderung. Wenige Stunden nach der Zahlung stellt eine rumänische Notfallmedizinerin ein Rezept aus. Der Vorgang ist auf der Plattform nachvollziehbar, kurz darauf folgt der Versandlink.

Fünf Tage später liegt das Paket vor der Tür. In einer silbernen Kunststofftasche, zwischen inzwischen warmen Kühlpads, befindet sich eine Abnehmspritze samt Nadeln und Anleitung. Es stellt sich heraus: Das Präparat ist echt, die Apotheke existiert.

Ein persönliches Gespräch mit der Ärztin findet nicht statt. Ein Identitätsnachweis wird nicht verlangt, weiterer Kontakt bleibt aus, abgesehen von der Möglichkeit, sich selbst zu melden. Die Dosierung ergibt sich aus einer Tabelle auf der Website und entspricht der Herstellerempfehlung.

Nach wenigen Tagen folgt bereits eine Erinnerung zur Nachbestellung, inklusive Rabatt. Dazwischen treffen Empfehlungen und weitere Werbung ein.

Screenshot eines Webshops mit Abnehmspritzen
Auswahl an Abnehmpräparaten im Dokteronline Webshop.

Wer ist dieser ominöse Online-Doktor?

Das Impressum der Website führt auf die karibische Insel Curaçao, Teil des Königreichs der Niederlande, die als Offshore-Finanzplatz gilt und im Zusammenhang mit den Panama Papers internationale Erwähnung fand. Auf gängigen Kartendiensten lässt sich tatsächlich ein kleines Büro der „eMedvertise N.V.“ ausfindig machen. Als vertretungsberechtigte Person sowie als Mitglied des medizinischen Beirats wird Herr M. (Name der Redaktion bekannt), ein Hausarzt, angeführt.

Wer nach Herrn M. sucht, findet wenig. Ein offizielles Foto ist nur über Umwege zu finden, seine medizinische Zulassung lässt sich prüfen. Er scheint zu existieren.

Dass jemand mit angeblich internationalem Apothekennetzwerk online nahezu unsichtbar bleibt, wirkt dennoch irritierend. Recherchen zeigen ihn bei Golfaufenthalten in der Dominikanischen Republik und auf Curaçao. Zwar taucht das offizielle Foto auf Websites früherer medizinischer Kongresse auf, die Einbindung dürfte jedoch erst nachträglich erfolgt sein. Naheliegend ist daher, dass die inzwischen übernommenen Domains später missbräuchlich genutzt wurden, um Seriosität vorzutäuschen.

Regelmäßige Besuche europäischer Partnerapotheken erscheinen vor diesem Hintergrund unwahrscheinlich. Wir suchen daher nach seinem Team.

Die Apotheken

Laut Website von Dokteronline arbeitet das Unternehmen mit zugelassenen Apotheken in der gesamten EU sowie in Großbritannien zusammen. Die Redaktion von brutkasten hat sich auf die Suche nach diesen Partnerapotheken gemacht und mit Eigentümer:innen gesprochen. In einem Chat sichert Dokteronline uns zu, dass der Versand der Präparate durch die Apotheken nach Österreich legal sei.

Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) in Österreich teilt diese Auffassung nicht. Auf Anfrage von brutkasten erklärt die Behörde: „Ausländischen Onlineapotheken ist es nur gestattet, in Österreich zugelassene Arzneimittel zu versenden. Grundsätzlich bieten legale Onlineapotheken rezeptfreie Arzneimittel an. Der Verkauf von rezeptpflichtigen Arzneimitteln ist in Österreich für Versandapotheken nicht erlaubt. Legale Versandapotheken müssen auch Beratung anbieten.“

Zudem weist das BASG auf das Erkennungszeichen seriöser Onlineapotheken hin, ein grün-weißes Logo mit der jeweiligen EU-Landesflagge. (Nähere Informationen

Das grüne Sicherheitslogo steht für legale Onlineapotheken. (c)BASG

Die Argumentation, Dokteronline fungiere lediglich als Vermittler und hafte daher nicht für die rechtlichen Beschränkungen, die für Apotheken gelten, sieht das Bundesamt kritisch. Auch die von uns befragten Partnerapotheken zeigen sich irritiert, zumal sie nach eigenen Angaben im Vorfeld nie über diese rechtliche Einschätzung informiert worden seien.

In weiten Teilen der EU ist der Onlinehandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten unter strengen gesetzlichen Auflagen zulässig. Österreich nimmt hier jedoch eine Sonderstellung ein und gehört zu den wenigen Mitgliedstaaten, die den Versand sowie den Import rezeptpflichtiger Arzneimittel aus dem Ausland an Privatpersonen grundsätzlich verbieten. Eine ähnlich restriktive Regelung besteht etwa in Spanien. Jüngere Entscheidungen der EU-Rechtsprechung stellen diese nationale Sonderrolle zwar zunehmend infrage, vorerst bleibt das österreichische Verbot jedoch aufrecht.

Der größte Betreiber von Onlineapotheken innerhalb der EU, Redcare Pharmacy N.V. (“Shop Apotheke”), betont, man verstehe sich als wichtiges Zusatzangebot zu etablierten Apotheken und wolle bestehende Versorgungslücken schließen. Auf Anfrage von brutkasten erklärt Martina Egger, Director Country Management Österreich: „Wir respektieren die aktuelle Rechtslage in Österreich, halten das generelle Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Medikamenten aber für nicht mehr zeitgemäß. Wir sprechen uns klar für eine kontrollierte Liberalisierung aus, mit strengen Qualitäts- und Sicherheitsauflagen, verpflichtender pharmazeutischer Beratung, E-Rezept-Integration und behördlicher Aufsicht.“

Der Betreiber einer Dokteronline-Partnerapotheke zeigt sich nach der Konfrontation durch brutkasten mit der Gesetzeslage betroffen und erzählt von einer schwierigen Zusammenarbeit. Man habe Aufträge ordnungsgemäß abgearbeitet und sei davon ausgegangen, dass das EU-Recht auch für Österreich gelte, zumal Dokteronline dies zugesichert habe. Zudem berichtet die Apotheke von fehlender Transparenz bei den notwendigen Patient:inneninformationen.

In den vergangenen Monaten seien teilnehmende Apotheken nicht mehr systematisch darüber informiert worden, welche weiteren Medikamente Patient:innen einnehmen, Angaben, die im Rahmen einer Rezeptanforderung üblicherweise verpflichtend gemacht werden müssen. Man habe mittlerweile Sorge um eine verlässliche Arzneimittelüberwachung.

Von der Karibik nach Nordbrabant

Zentraler Ansprechpartner sei durchgehend ein Büro in Breda in den Niederlanden (Provinz Nordbrabant) gewesen, das unter dem Namen “eHealth Ventures Group” firmiere und von CEO Vincent Peeters geleitet werde. Über diesen Standort seien Vereinbarungen, operative Fragen und die laufende Kommunikation abgewickelt worden. Mit Herrn M. habe man hingegen nie Kontakt gehabt, sein Name sei in keinem Dokument aufgeschienen.

Ergänzend habe es fallweise Austausch mit COO Marrit van Distel sowie administrativen E-Mail-Kontakt mit einem Serviceteam in Curaçao gegeben.

Anhand dieser Informationen lässt sich ein Netzwerk von mindestens fünf Unternehmen identifizieren, die unterschiedliche medizinische Beratungs- und Vermittlungsangebote betreiben. Auf den offiziellen Webseiten wird auch „Dokteronline“ als seit 2004 bestehendes Best Practice angeführt, mit mehr als 2,3 Millionen Konsultationen.

Vom ominösen Herrn M. fehlt dabei jede Spur. Stattdessen wird plötzlich ein anderer Name genannt: Maarten Jan Reijnders. Er soll Dokteronline, damals noch „The Online Doctor“, als Hommage an einen an MS (Multiple Sklerose) erkrankten Freund gegründet haben. Mittlerweile scheint Reijnders sich aus dem operativen Geschäft zurückgezogen und dem Immobilienbereich zugewandt zu haben, unter anderem auch in Curaçao.

Dafür tauchen CEO Vincent Peeters und COO Marrit van Distel wiederholt auf. Peeters haben wir im Zuge der Recherche mehrfach kontaktiert, bislang jedoch ohne Antwort.

Unternehmensnetzwerk wie im text

Der Doktor und das Gesetz

Die Unternehmen rund um Dokteronline sind in den Niederlanden seit Jahren Gegenstand behördlicher und gerichtlicher Verfahren. Im Fokus standen Untersuchungen der Gesundheitsaufsicht IGJ zur Bewerbung und Vermittlung verschreibungspflichtiger Medikamente über Online-Plattformen.

Gegen das für dokteronline.com verantwortliche Unternehmen wurden Verwaltungsstrafen verhängt, die der Raad van State bestätigte. Streitpunkte waren unter anderem die Ansprache niederländischer Konsument:innen, die Außendarstellung des Angebots und die arzneimittelrechtliche Einordnung der Plattform.

Zudem kam es 2016 zu einem medienrechtlichen Verfahren. eMedvertise N.V. und eHealth Ventures versuchten per Eilantrag, die Ausstrahlung eines Beitrags der niederländischen TV-Sendung „Rambam“ zu verhindern, der auf verdeckten Recherchen beruhte und das Geschäftsmodell von Dokteronline thematisierte. Das Gericht wies den Antrag ab.

Der Bedarf bleibt

Dass die Nachfrage nach Telemedizin steigt, ist unbestritten. Auch deshalb können unseriöse Anbieter so viele Kund:innen gewinnen. Dass medizinische Onlineberatung aber auch anders organisiert werden kann, zeigt das Wiener Startup Haelsi, bekannt für seine hybriden Gesundheitszentren (brutkasten berichtete). Seit kurzem bietet Haelsi auch ein Online-Abnehmprogramm mit GLP1-Präparaten an.

Im Gespräch mit brutkasten beschreibt Co-Founder Felix Faltin das Programm als „wirklich ärztlich geführtes Programm für medizinische Gewichtsreduktion“, mit digitalen Prozessen, aber „mit klarer ärztlicher Verantwortung“. Der entscheidende Unterschied liege nicht im Kanal, sondern in der Verantwortungskette: „Das Problem hier ist nicht, dass Medizin digital oder online umgesetzt wird. Das Problem ist, dass bei unseriösen Alternativen eine ärztliche Verantwortung fehlt.“

Bei Haelsi stehe „immer zuerst die medizinische Entscheidung und nicht das Rezept oder nicht das Medikament“ an erster Stelle. Auf eine ausführliche Online-Anamnese folge ein Arztgespräch, danach eine engmaschige Betreuung samt Verlaufskontrolle und klaren Abbruchkriterien. Selbst nach Fragebogen und Termin könne ein Rezept verweigert werden. Sollte jedoch ein Präparat verschrieben werden, ist dieses selbständig über eine Apotheke zu beziehen.

Die haelsi-Gründer Christopher Pivec und Felix Faltin | (c) haelsi
Die Haelsi-Gründer Christopher Pivec und Felix Faltin | (c) haelsi


Faltin betont dabei, die Verabreichung von GLP 1-Präparaten, sei keine “Lifestyle-Abkürzung”, sondern „ein hochwirksamer medizinischer Eingriff und gehört als solcher auch gescheit begleitet“. Die Spritze allein sei „ein mögliches Werkzeug“, aber „keine Lösung“. Plattformmodelle, die auf tabuisierte, schambesetzte Themen setzen, würden hingegen oft genau diese Abkürzung versprechen. „Das sind Themen, wo die Leute sich vielleicht auch beim Arzt des Vertrauens nicht trauen, das anzusprechen“, sagt Faltin. Daraus folge aber kein Freibrief für rezeptbasierte Schnelllösungen: „Das sind alles Medikamente und die sollten nicht ohne medizinische Begleitung verkauft werden.“

Gleichzeitig schließt Haelsi eine Weiterentwicklung des Modells und Angebots nicht aus. Denkbar sei perspektivisch auch eine Zusammenarbeit mit etablierten, regulierten Zustellern oder Apothekenpartnern, sofern die rechtlichen Rahmenbedingungen dies zulassen und die medizinische Verantwortung gewahrt bleibt.

Ziel sei es, den ärztlich begleiteten Weg für Patient:innen praktikabler zu machen, nicht ihn abzukürzen. Das Online-Angebot verstehe sich dabei ausdrücklich nicht als Konkurrenz zur physischen Versorgung, sondern als Ergänzung zu bestehenden Arztpraxen und Gesundheitszentren, dort, wo Zeitmangel, Scham oder Alltagsrealitäten den Zugang sonst erschweren würden.

Auch preislich kann das seriöse Angebot mithalten. brutkasten Recherchen zeigen, dass Dokteronline den Patient:innen oft teurer kommt, als es etwa über Haelsi der Fall wäre. Dabei wird das Präparat in den Niederlanden mutmaßlich günstiger eingekauft.

Gegenüber brutkasten zeigt sich der Hersteller Novo Nordisk besorgt. Abnehmspritzen seien Medikamente, die „nur über offizielle Vertriebskanäle mit gültigem Rezept“ erworben werden sollten und auch die Gewährleistung der erforderlichen Kühlkette sei nur bei solchen Stellen garantiert. „Das Diabetesmedikament Ozempic, sowie die Adipositasmedikamente Saxenda und Wegovy sind verschreibungspflichtige Medikamente und sollten daher in Österreich nur in Apotheken und bei Ärzt:innen mit Hausapotheke bezogen werden“ heißt es von Herstellerseite.

Medizinischer Hinweis

Dieser Artikel behandelt Fragen rund um Telemedizin und Online-Gesundheitsangebote und ersetzt keine ärztliche Beratung. Bei gesundheitlichen Beschwerden steht in Österreich rund um die Uhr die Gesundheitsnummer 1450 zur Verfügung. In akuten Notfällen wählen Sie bitte den Rettungsnotruf 144 oder den europaweiten Notruf 112.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic

„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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