23.01.2020

IKT Konvent: Wo die Digital-Elite sich trifft, um Ergebnisse zu liefern

Am Montag geht in Wien der IKT Konvent über die Bühne. Beim seit 2008 regelmäßig stattfindenden Event, hinter dem die Internetoffensive Österreich steht, treffen ganz große Namen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik aufeinander, mit dem Ziel, konkrete Projekte zu starten.
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Internetoffensive Österreich: Impression vom IKT Konvent 2018
(c) Philipp Lipiarski / Internetoffensive Österreich: Impression vom IKT Konvent 2018
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Es gibt in Österreich einen Verband, in dessen Vorstand unter anderem die CEOs von A1, Magenta und Drei sitzen – seine Präsidentin ist die Generaldirektorin von IBM Österreich. Die Rede ist von der „Internetoffensive Österreich“, die sich als Interessenvertretung aller Stakeholder im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) im Land versteht. An der Zusammensetzung des Vorstands zeigt sich schon, was Initiator und Verbandsleiter Gregor Schönstein im Gespräch mit dem brutkasten als Grundgedanke des Verbands ausgibt: „Das wichtigste Erfolgskriterium in der Digitalisierung ist Zusammenarbeit“. Genau um die geht es auch beim jährlich stattfindenden IKT Konvent, der am Montag wieder in Wien über die Bühne geht.

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Start mit Commitment von Kanzler und Vizekanzler

Schon die Entstehungsgeschichte des Konvents gibt Aufschluss über seine Wirkkraft in Sachen Kollaboration. „Es hat 2008 mit einem Gespräch begonnen, das ich mit dem damaligen Bundeskanzler Alfred Gusenbauer (Anm. SPÖ) und dem Vizekanzler Willi Molterer (Anm. ÖVP) geführt habe. Damals war das Thema Digitalisierung in der Öffentlichkeit noch unterbelichtet. Uns war aber klar, dass es notwendig ist, gemeinsam Maßnahmen zu setzen“, erzählt Schönstein. Das habe zum Aufsetzen der „Internet-Deklaration“ noch im selben Jahr geführt – einem Papier, von dem der Initiator retrospektiv meint: „Alles darin hat sich als richtig herausgestellt“.

Output statt Input beim IKT Konvent

Seitdem seien beim regelmäßigen Flagship-Event IKT Konvent zahlreiche konkrete Projekte in Kollaboration von Wirtschaft, Wissenschaft und Politik entstanden. „Im Gegensatz zu Kongressen, wo Input geliefert wird, geht es beim Konvent um Output. Der ist dann auch das Arbeitsprogramm der Internetoffensive für das nächste Jahr“, erklärt Schönstein. Ein Grundsatz sei dabei wichtig: „Wir sehen den Digitalstandort nicht durch die IKT-Brille, sondern aus Sicht der Gesellschaft. Daher haben wir auch nicht Großthemen wie ‚Blockchain‘ oder ‚AI‘, sondern etwa ‚länger gesund Leben‘ oder ‚Bildung und Wissenschaft stärken‘, für die es digitale Lösungen zu finden gilt“.

Arbeitsgruppen leisten Vorarbeit

Bereits vier Monate vor dem IKT Konvent beginnt dazu die Vorbereitung in vier Arbeitsgruppen zu den jeweiligen gesellschaftlichen Themen. Diese sammeln zunächst Ideen und erarbeiten dann im Austausch mit Stakeholdern, wie etwa Unternehmen oder Ministerien, ein Konzept. „Die Ergebnisse werden dann am Konvent vorgestellt und mit weiteren Expertenmeinungen angereichert. Schon am nächsten Tag liefern wir einen daraus erarbeiteten Output, mit konkreten Maßnahmen zur Umsetzung, zu denen es auch ein unmittelbares Commitment von Industrie und Politik gibt“, erklärt der Initiator.

Eliten aus Wirtschaft und Politik am IKT Konvent

Auch dieses Jahr sind die personellen Voraussetzungen für das von Schönstein ausgegebene Ziel am IKT Konvent gegeben. So kommen etwa neben den Internetoffensive-Vorständen, darunter CEOs und Top-Manager der größten Tech-Unternehmen des Landes, auch die Bundesministerinnen Leonore Gewessler und Margarete Schramböck mit weiteren Vertretern der Ministerien. Unter den hinzugezogenen Experten sind etwa Boris Nemšić, Valentin Stalf und Ulrike Huemer.

⇒ Internetoffensive Österreich

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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