19.01.2023

IKP Wien: Mitarbeiter entwickeln 4-Tage-Woche

Mit einem neuen Arbeitsmodell startete die PR-Agentur ikp an ihrem Wiener Standort ins neue Jahr.
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ikp, 4-Tage-Woche
(c) Bueroludwina - Die ikp Wien-Geschäftsführung von links nach rechts: Peter Hörschinger, Susanne Hudelist, Maria Wedenig.

Ab dem 1. Jänner gilt für alle Vollzeitarbeitenden der ikp Wien eine Reduktion der Wochenarbeitszeit um zehn Prozent auf 36 Stunden – bei vollem Lohnausgleich, mit flexibler Gleitzeit und Option auf 4-Tage-Wochen.

IKP: Mit partizipativem Prozess zu neuem Arbeiten

Teilzeitmitarbeitende konnten entweder ebenfalls reduzieren oder eine aliquote Lohnerhöhung wählen. Als Weihnachtszuckerl gab es neben der Dezember-Sonderzahlung auch die Teuerungsprämie in vollem Ausmaß. Entwickelt wurde das neue Modell von den Mitarbeitenden.

„Neues Jahr, neues Arbeiten – daran haben wir im letzten Herbst intensiv gearbeitet und in Workshops mit allen Mitarbeitenden ein Modell gefunden, das für alle Verbesserungen bringt. Als Premium-Dienstleister haben wir bei jeder Umstellung natürlich auch die Bedürfnisse unserer Kund:innen genau im Auge und daher ordentlich gemeinsam getüftelt“, erklärt Susanne Hudelist, Geschäftsführerin und HR-Verantwortliche von ikp Wien, den partizipativen Prozess, in dem das neue Arbeitsmodell entwickelt wurde.

„Innere Projekte herunterfahren“

Die Arbeitszeitreduktion bedeutet -so die Betonung der Agentur – nicht wie bei vielen anderen Unternehmen weniger Geld in der Tasche, da das Unternehmen vollen Lohnausgleich durchführt. Um der aktuellen Teuerung im täglichen Leben gerecht zu werden, wurde neben der Dezember-Sonderzahlung auch die Möglichkeit einer steuerbegünstigten Teuerungsprämie von bis zu 3.000 Euro für alle Teammitglieder – unabhängig von Position und Funktion – voll ausgeschöpft.

„Die erste Frage unserer Stakeholder ist oft, wie sollen denn die ikp-Berater:innen in weniger Zeit dasselbe leisten? Wir sagen, 100 Prozent Leistung in 90 Prozent Arbeitszeit kann nicht funktionieren und erzeugt nur unnötigen Stress – daher haben wir uns gemeinsam genau angeschaut, welche internen Projekte wir etwas hinunterfahren, um die ‚fehlenden Stunden‘ zu kompensieren. Denn die Kundenarbeit wollen und werden wir in gleicher Qualität und Taktung abwickeln“, sagt Maria Wedenig, Geschäftsführerin von ikp Wien und Client Service-Verantwortliche.

Keine starre 4-Tage-Woche bei der ikp

Um den einzelnen Menschen hinter ikp mit ihren individuellen Lebensmodellen gerecht zu werden, wird bei ikp kein starres 4-Tage-Woche-System über alle gestülpt, sondern die Möglichkeit gegeben, die 36 Stunden mit maximaler Flexibilität und in Absprache innerhalb der Kunden-Teams per Gleitzeit-Modell aufzuteilen – mit „Me-Time-Tagen“ und je nach Bedarf als 4- oder 5-Tage-Woche mit weniger längeren oder mehreren kürzeren Arbeitstagen.

„Wir waren ab unserer Firmengründung recht schnell als beliebter und innovativer Arbeitgeber bekannt, der auf die Bedürfnisse des Teams ganz genau achtet. Mittlerweile liegt beispielsweise der Anteil an Teilzeit-Arbeitenden bei uns bei 50 Prozent. Das vermitteln wir auch in der strategischen Kundenberatung im weiter boomenden Bereich ‚Employer Branding‘ – erfolgreiche Kommunikation überzeugt bestehende und potenzielle Mitarbeitende nur, wenn zuvor Fakten geschaffen wurden“, erklärt ikp-Gründer Peter Hörschinger.

Agentur der Zukunft?

Innovationen, neue Arbeitsmodelle und neue Anreize zu schaffen habe bei ikp Tradition, denn das arbeitsintensive Agentur-Leben solle auch Spaß machen, so das Credo.

„Mitarbeiterbelohnungssysteme sind seit mittlerweile 33 Jahren ein essenzieller Teil unserer Unternehmenskultur“, verrät Hudelist abschließend. „Geldwerte Goodies sind nur ein Aspekt. Hier bieten wir leistungsgerechte Entlohnung deutlich über Kollektivvertrag und ein Weiterbildungsbudget von bis zu einem Monatsgehalt pro Jahr und Teammitglied sowie Essensgutscheine im Wert von acht Euro pro Werktag, zusätzlich zum Gehalt. Ebenso wichtig ist uns, dass unsere Teammitglieder ihre Arbeit so gestalten können, dass sie nicht nur reibungslos läuft, sondern auch Spaß macht. Das fängt beim Arbeitsplatz an: freie Wahl des Diensthandys oder Apple- oder Windowslaptops nach persönlicher Affinität, zeitlich und örtlich unbegrenztes mobile working für alle Mitarbeitenden, oder auch Gestaltung des Arbeitsplatzes in der Agentur nach Wunsch. So sehen wir die Agentur der Zukunft.“

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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