19.01.2023

IKP Wien: Mitarbeiter entwickeln 4-Tage-Woche

Mit einem neuen Arbeitsmodell startete die PR-Agentur ikp an ihrem Wiener Standort ins neue Jahr.
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ikp, 4-Tage-Woche
(c) Bueroludwina - Die ikp Wien-Geschäftsführung von links nach rechts: Peter Hörschinger, Susanne Hudelist, Maria Wedenig.

Ab dem 1. Jänner gilt für alle Vollzeitarbeitenden der ikp Wien eine Reduktion der Wochenarbeitszeit um zehn Prozent auf 36 Stunden – bei vollem Lohnausgleich, mit flexibler Gleitzeit und Option auf 4-Tage-Wochen.

IKP: Mit partizipativem Prozess zu neuem Arbeiten

Teilzeitmitarbeitende konnten entweder ebenfalls reduzieren oder eine aliquote Lohnerhöhung wählen. Als Weihnachtszuckerl gab es neben der Dezember-Sonderzahlung auch die Teuerungsprämie in vollem Ausmaß. Entwickelt wurde das neue Modell von den Mitarbeitenden.

„Neues Jahr, neues Arbeiten – daran haben wir im letzten Herbst intensiv gearbeitet und in Workshops mit allen Mitarbeitenden ein Modell gefunden, das für alle Verbesserungen bringt. Als Premium-Dienstleister haben wir bei jeder Umstellung natürlich auch die Bedürfnisse unserer Kund:innen genau im Auge und daher ordentlich gemeinsam getüftelt“, erklärt Susanne Hudelist, Geschäftsführerin und HR-Verantwortliche von ikp Wien, den partizipativen Prozess, in dem das neue Arbeitsmodell entwickelt wurde.

„Innere Projekte herunterfahren“

Die Arbeitszeitreduktion bedeutet -so die Betonung der Agentur – nicht wie bei vielen anderen Unternehmen weniger Geld in der Tasche, da das Unternehmen vollen Lohnausgleich durchführt. Um der aktuellen Teuerung im täglichen Leben gerecht zu werden, wurde neben der Dezember-Sonderzahlung auch die Möglichkeit einer steuerbegünstigten Teuerungsprämie von bis zu 3.000 Euro für alle Teammitglieder – unabhängig von Position und Funktion – voll ausgeschöpft.

„Die erste Frage unserer Stakeholder ist oft, wie sollen denn die ikp-Berater:innen in weniger Zeit dasselbe leisten? Wir sagen, 100 Prozent Leistung in 90 Prozent Arbeitszeit kann nicht funktionieren und erzeugt nur unnötigen Stress – daher haben wir uns gemeinsam genau angeschaut, welche internen Projekte wir etwas hinunterfahren, um die ‚fehlenden Stunden‘ zu kompensieren. Denn die Kundenarbeit wollen und werden wir in gleicher Qualität und Taktung abwickeln“, sagt Maria Wedenig, Geschäftsführerin von ikp Wien und Client Service-Verantwortliche.

Keine starre 4-Tage-Woche bei der ikp

Um den einzelnen Menschen hinter ikp mit ihren individuellen Lebensmodellen gerecht zu werden, wird bei ikp kein starres 4-Tage-Woche-System über alle gestülpt, sondern die Möglichkeit gegeben, die 36 Stunden mit maximaler Flexibilität und in Absprache innerhalb der Kunden-Teams per Gleitzeit-Modell aufzuteilen – mit „Me-Time-Tagen“ und je nach Bedarf als 4- oder 5-Tage-Woche mit weniger längeren oder mehreren kürzeren Arbeitstagen.

„Wir waren ab unserer Firmengründung recht schnell als beliebter und innovativer Arbeitgeber bekannt, der auf die Bedürfnisse des Teams ganz genau achtet. Mittlerweile liegt beispielsweise der Anteil an Teilzeit-Arbeitenden bei uns bei 50 Prozent. Das vermitteln wir auch in der strategischen Kundenberatung im weiter boomenden Bereich ‚Employer Branding‘ – erfolgreiche Kommunikation überzeugt bestehende und potenzielle Mitarbeitende nur, wenn zuvor Fakten geschaffen wurden“, erklärt ikp-Gründer Peter Hörschinger.

Agentur der Zukunft?

Innovationen, neue Arbeitsmodelle und neue Anreize zu schaffen habe bei ikp Tradition, denn das arbeitsintensive Agentur-Leben solle auch Spaß machen, so das Credo.

„Mitarbeiterbelohnungssysteme sind seit mittlerweile 33 Jahren ein essenzieller Teil unserer Unternehmenskultur“, verrät Hudelist abschließend. „Geldwerte Goodies sind nur ein Aspekt. Hier bieten wir leistungsgerechte Entlohnung deutlich über Kollektivvertrag und ein Weiterbildungsbudget von bis zu einem Monatsgehalt pro Jahr und Teammitglied sowie Essensgutscheine im Wert von acht Euro pro Werktag, zusätzlich zum Gehalt. Ebenso wichtig ist uns, dass unsere Teammitglieder ihre Arbeit so gestalten können, dass sie nicht nur reibungslos läuft, sondern auch Spaß macht. Das fängt beim Arbeitsplatz an: freie Wahl des Diensthandys oder Apple- oder Windowslaptops nach persönlicher Affinität, zeitlich und örtlich unbegrenztes mobile working für alle Mitarbeitenden, oder auch Gestaltung des Arbeitsplatzes in der Agentur nach Wunsch. So sehen wir die Agentur der Zukunft.“

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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