20.03.2026
CYBERCRIME

Iknaio: Wiener Spin-off lieferte Software für gigantischen Schlag gegen Darknet

Der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) im Bayerischen Landeskriminalamt gelang es mit internationaler Kooperation, 373.000 Darknet-Seiten offline zu nehmen. Eine zentrale Rolle spielte dabei auch das Wiener Complexity-Science-Hub Spin-off Iknaio.
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DeFi-Forscher Bernhard Haslhofer
Bernhard Haslhofer | Foto: Anja Böck/Complexity Science Hub

Der Fall ist durchaus verstörend: Über ein Netzwerk aus 373.000 anonymen .onion-Domains im Darknet betrog ein einzelner Täter von China aus im Laufe mehrerer Jahre rund 10.000 Nutzer:innen und holte sich damit etwa 400.000 US-Dollar und 18 Bitcoin (aktuell rund eine Million Euro). Doch viele der Betrogenen sind keineswegs unschuldige Opfer. Auf 32 Plattformen, die über rund 90.000 der genannten Domains abrufbar waren, wurde gewalttätiges kinderpornografisches Material angeboten (das nach Zahlung aber nicht geliefert wurde). Zudem gab es mehrere, ebenfalls betrügerische, „Cybercrime-as-a-Service“-Angebote, etwa Kreditkartendaten und Zugänge in fremde Systeme, die ebenso nicht geliefert wurden.

373.000 Seiten offline genommen, weltweit 440 Tatverdächtige ausfindig gemacht

Nach jahrelangen Ermittlungen unter dem Namen „Operation Alice“ (in Anlehnung an den Namen einer der Kinderporno-Seiten) gelang nun der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) im Bayerischen Landeskriminalamt ein massiver Schlag. Dabei wurden nicht nur die genannten 373.000 Domains abgeschaltet. In internationaler Kooperation wurden Ermittlungen gegen ca. 600 Nutzer der kinderpornographischen Plattformen, die im Zeitraum von Februar 2020 bis Juli 2025 Zahlungen veranlasst hatten, aufgenommen. Weltweit wurden bislang rund 440 Tatverdächtige ausfindig gemacht, wie die bayrische Polizei ausführt.

Das sei trotz versuchter Verschleierung der Identitäten gelungen. „Die akribische Auswertung der Kryptowährungsströme führte zu einem legalen Zahlungsdienstleister. Mithilfe der dort gespeicherten Daten ist es gelungen, die durch die Beschuldigten durchgeführten Zugriffe auf die jeweiligen Plattformen zu belegen und die jeweils zum Kauf beabsichtigten Datenpakete zuzuordnen“, heißt es von der bayrischen Polizei.

„Wir hätten ohne Iknaio dieses Ermittlungsverfahren niemals führen können“

Hierbei spielte das Wiener Unternehmen Iknaio (brutkasten berichtete bereits mehrmals) eine zentrale Rolle. Dabei handelt es sich um ein Spin-off des Wiener Complexity Science Hub (CSH). Co-Founder Bernhard Haslhofer leitet dort die Forschungsgruppe Digital Currency Ecosystems. Mit seinem Team entwickelte er die Krypto-Forensik-Plattform GraphSense, die wiederum mit der Ausgründung Iknaio kommerziell genutzt wird.

Die Software verfolgt den Zahlungsverkehr einzelner Kryptowährungsadressen nach und macht zusammenhängende Netzwerkverbindungen sichtbar, wobei große Mengen an Daten automatisiert ausgewertet werden. „Wir hätten ohne Iknaio dieses Ermittlungsverfahren niemals führen können“, wird der zuständige bayrische Oberstaatsanwalt Stephan Schäl von ORF zitiert.

Iknaio-Gründer Haslhofer wiederum gibt gegenüber ORF einen Einblick in die Arbeit am Fall. Schon früh sei demnach aufgefallen, dass mehrere Plattformen dieselbe Kryptowährungsadresse nutzen. So habe man ein „Universum an illegalen Darknet-Plattformen, die über gemeinsam verwendete Kryptowährungsadressen zusammenhängen“, identifiziert. Entlarvt wurde der Täter – ein mittlerweile namentlich bekannter 35-jähriger chinesischer Staatsbürger in China – schließlich beim Tausch von Krypto- in Fiat-Geld. „An dieser Schnittstelle haben dann die Strafverfolgungsbehörden den Hebel, die Täter auszuforschen“, so Haslhofer gegenüber ORF.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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