20.03.2026
CYBERCRIME

Iknaio: Wiener Spin-off lieferte Software für gigantischen Schlag gegen Darknet

Der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) im Bayerischen Landeskriminalamt gelang es mit internationaler Kooperation, 373.000 Darknet-Seiten offline zu nehmen. Eine zentrale Rolle spielte dabei auch das Wiener Complexity-Science-Hub Spin-off Iknaio.
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DeFi-Forscher Bernhard Haslhofer
Bernhard Haslhofer | Foto: Anja Böck/Complexity Science Hub

Der Fall ist durchaus verstörend: Über ein Netzwerk aus 373.000 anonymen .onion-Domains im Darknet betrog ein einzelner Täter von China aus im Laufe mehrerer Jahre rund 10.000 Nutzer:innen und holte sich damit etwa 400.000 US-Dollar und 18 Bitcoin (aktuell rund eine Million Euro). Doch viele der Betrogenen sind keineswegs unschuldige Opfer. Auf 32 Plattformen, die über rund 90.000 der genannten Domains abrufbar waren, wurde gewalttätiges kinderpornografisches Material angeboten (das nach Zahlung aber nicht geliefert wurde). Zudem gab es mehrere, ebenfalls betrügerische, „Cybercrime-as-a-Service“-Angebote, etwa Kreditkartendaten und Zugänge in fremde Systeme, die ebenso nicht geliefert wurden.

373.000 Seiten offline genommen, weltweit 440 Tatverdächtige ausfindig gemacht

Nach jahrelangen Ermittlungen unter dem Namen „Operation Alice“ (in Anlehnung an den Namen einer der Kinderporno-Seiten) gelang nun der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) im Bayerischen Landeskriminalamt ein massiver Schlag. Dabei wurden nicht nur die genannten 373.000 Domains abgeschaltet. In internationaler Kooperation wurden Ermittlungen gegen ca. 600 Nutzer der kinderpornographischen Plattformen, die im Zeitraum von Februar 2020 bis Juli 2025 Zahlungen veranlasst hatten, aufgenommen. Weltweit wurden bislang rund 440 Tatverdächtige ausfindig gemacht, wie die bayrische Polizei ausführt.

Das sei trotz versuchter Verschleierung der Identitäten gelungen. „Die akribische Auswertung der Kryptowährungsströme führte zu einem legalen Zahlungsdienstleister. Mithilfe der dort gespeicherten Daten ist es gelungen, die durch die Beschuldigten durchgeführten Zugriffe auf die jeweiligen Plattformen zu belegen und die jeweils zum Kauf beabsichtigten Datenpakete zuzuordnen“, heißt es von der bayrischen Polizei.

„Wir hätten ohne Iknaio dieses Ermittlungsverfahren niemals führen können“

Hierbei spielte das Wiener Unternehmen Iknaio (brutkasten berichtete bereits mehrmals) eine zentrale Rolle. Dabei handelt es sich um ein Spin-off des Wiener Complexity Science Hub (CSH). Co-Founder Bernhard Haslhofer leitet dort die Forschungsgruppe Digital Currency Ecosystems. Mit seinem Team entwickelte er die Krypto-Forensik-Plattform GraphSense, die wiederum mit der Ausgründung Iknaio kommerziell genutzt wird.

Die Software verfolgt den Zahlungsverkehr einzelner Kryptowährungsadressen nach und macht zusammenhängende Netzwerkverbindungen sichtbar, wobei große Mengen an Daten automatisiert ausgewertet werden. „Wir hätten ohne Iknaio dieses Ermittlungsverfahren niemals führen können“, wird der zuständige bayrische Oberstaatsanwalt Stephan Schäl von ORF zitiert.

Iknaio-Gründer Haslhofer wiederum gibt gegenüber ORF einen Einblick in die Arbeit am Fall. Schon früh sei demnach aufgefallen, dass mehrere Plattformen dieselbe Kryptowährungsadresse nutzen. So habe man ein „Universum an illegalen Darknet-Plattformen, die über gemeinsam verwendete Kryptowährungsadressen zusammenhängen“, identifiziert. Entlarvt wurde der Täter – ein mittlerweile namentlich bekannter 35-jähriger chinesischer Staatsbürger in China – schließlich beim Tausch von Krypto- in Fiat-Geld. „An dieser Schnittstelle haben dann die Strafverfolgungsbehörden den Hebel, die Täter auszuforschen“, so Haslhofer gegenüber ORF.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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