20.03.2026
CYBERCRIME

Iknaio: Wiener Spin-off lieferte Software für gigantischen Schlag gegen Darknet

Der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) im Bayerischen Landeskriminalamt gelang es mit internationaler Kooperation, 373.000 Darknet-Seiten offline zu nehmen. Eine zentrale Rolle spielte dabei auch das Wiener Complexity-Science-Hub Spin-off Iknaio.
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DeFi-Forscher Bernhard Haslhofer
Bernhard Haslhofer | Foto: Anja Böck/Complexity Science Hub

Der Fall ist durchaus verstörend: Über ein Netzwerk aus 373.000 anonymen .onion-Domains im Darknet betrog ein einzelner Täter von China aus im Laufe mehrerer Jahre rund 10.000 Nutzer:innen und holte sich damit etwa 400.000 US-Dollar und 18 Bitcoin (aktuell rund eine Million Euro). Doch viele der Betrogenen sind keineswegs unschuldige Opfer. Auf 32 Plattformen, die über rund 90.000 der genannten Domains abrufbar waren, wurde gewalttätiges kinderpornografisches Material angeboten (das nach Zahlung aber nicht geliefert wurde). Zudem gab es mehrere, ebenfalls betrügerische, „Cybercrime-as-a-Service“-Angebote, etwa Kreditkartendaten und Zugänge in fremde Systeme, die ebenso nicht geliefert wurden.

373.000 Seiten offline genommen, weltweit 440 Tatverdächtige ausfindig gemacht

Nach jahrelangen Ermittlungen unter dem Namen „Operation Alice“ (in Anlehnung an den Namen einer der Kinderporno-Seiten) gelang nun der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) im Bayerischen Landeskriminalamt ein massiver Schlag. Dabei wurden nicht nur die genannten 373.000 Domains abgeschaltet. In internationaler Kooperation wurden Ermittlungen gegen ca. 600 Nutzer der kinderpornographischen Plattformen, die im Zeitraum von Februar 2020 bis Juli 2025 Zahlungen veranlasst hatten, aufgenommen. Weltweit wurden bislang rund 440 Tatverdächtige ausfindig gemacht, wie die bayrische Polizei ausführt.

Das sei trotz versuchter Verschleierung der Identitäten gelungen. „Die akribische Auswertung der Kryptowährungsströme führte zu einem legalen Zahlungsdienstleister. Mithilfe der dort gespeicherten Daten ist es gelungen, die durch die Beschuldigten durchgeführten Zugriffe auf die jeweiligen Plattformen zu belegen und die jeweils zum Kauf beabsichtigten Datenpakete zuzuordnen“, heißt es von der bayrischen Polizei.

„Wir hätten ohne Iknaio dieses Ermittlungsverfahren niemals führen können“

Hierbei spielte das Wiener Unternehmen Iknaio (brutkasten berichtete bereits mehrmals) eine zentrale Rolle. Dabei handelt es sich um ein Spin-off des Wiener Complexity Science Hub (CSH). Co-Founder Bernhard Haslhofer leitet dort die Forschungsgruppe Digital Currency Ecosystems. Mit seinem Team entwickelte er die Krypto-Forensik-Plattform GraphSense, die wiederum mit der Ausgründung Iknaio kommerziell genutzt wird.

Die Software verfolgt den Zahlungsverkehr einzelner Kryptowährungsadressen nach und macht zusammenhängende Netzwerkverbindungen sichtbar, wobei große Mengen an Daten automatisiert ausgewertet werden. „Wir hätten ohne Iknaio dieses Ermittlungsverfahren niemals führen können“, wird der zuständige bayrische Oberstaatsanwalt Stephan Schäl von ORF zitiert.

Iknaio-Gründer Haslhofer wiederum gibt gegenüber ORF einen Einblick in die Arbeit am Fall. Schon früh sei demnach aufgefallen, dass mehrere Plattformen dieselbe Kryptowährungsadresse nutzen. So habe man ein „Universum an illegalen Darknet-Plattformen, die über gemeinsam verwendete Kryptowährungsadressen zusammenhängen“, identifiziert. Entlarvt wurde der Täter – ein mittlerweile namentlich bekannter 35-jähriger chinesischer Staatsbürger in China – schließlich beim Tausch von Krypto- in Fiat-Geld. „An dieser Schnittstelle haben dann die Strafverfolgungsbehörden den Hebel, die Täter auszuforschen“, so Haslhofer gegenüber ORF.

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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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