22.02.2024

„Ihr wissts eh, der Flo ist kein Depp“ – Leo Hillinger über Florian Gschwandtner

Der Ex-Juror von "2 Minuten 2 Millionen" Leo Hillinger steht am kommenden Dienstag auf der anderen Seite und pitcht als Gesellschafter für das Fruchtgummi-Startup Yuicy. Auch Runtastic-Founder Florian Gschwandtner ist am deutschen Startup beteiligt.
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Yuicy, Hillinger, Gschwandtner
(c) Wolfgang Prummer Photography/ Puls 4/Gerry Frank - Die ehemalige TV-Juroren Leo Hillinger und Florian Gschwandtner.

Das Berliner Startup Yuicy ist auf der Suche nach einem guten Fruchgummi entstanden. „Wir suchten eine leckere, vegane Alternative zu bestehenden Produkten. Ohne künstliche Geschmacksstoffe und hochdosiert an Vitaminen und Mineralien. Wir fanden aber keines. Uns fiel auf, dass alle Hersteller mit hohen Temperaturen produzieren und wichtige Vitamine dabei beschädigt werden“, schreiben die Founder Nicholas Fechtner und Anna Klinger auf ihrer Website.

Yuicy mit patentierter Methode

Also entwickelten beide eine Rezeptur, die es ermöglicht, die „Gummies“ bei Raumtemperatur herzustellen. Dank dieser patentierten Methode sollen sie besonders saftig schmecken und zugleich wirksam sein. Die Produkte von Yuicy sind unter anderem hochdosiert an Biotin oder Vitamin B12 und sollen bei einer regelmäßigen Einnahme ihre Wirkung entfalten.

Die beiden Founder:innen stellen sich am kommenden Dienstag bei „2 Minuten 2 Millionen“ dem TV-Publikum vor und haben dabei prominente Unterstützung.

Das Traumpaar: Hillinger und Gschwandtner beteiligt

„Ich stehe jetzt da, weil die zwei richtig gut sind“, richtet Star-Winzer Leo Hillinger an die Jury auf der Bühne. Der ehemalige „2 Minuten 2 Millionen“-Investor feiert damit sein Comeback bei der Show; diesmal aber nicht als Business Angel, sondern als Beteiligter des Jungunternehmens.

Da auch Runtastic-Founder Florian Gschwandtner ebenfalls an Yuicy beteiligt ist, findet Leo Hillinger klare Worte zum deutschen Startup. Er sagt: „Ihr wissts eh, der Flo ist kein Depp, und ich hab‘ mir die ganzen Zahlen angeschaut […] Ich stehe vollkommen dahinter.“

Mehr dazu am Dienstagabend bei „2 Minuten 2 Millionen“. Weiters dabei: FAIO, Enna und Brenzian.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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