13.11.2019

DIA ermöglicht fünf Startups kostenlos am Ignite Sweden Day teilzunehmen

Im Rahmen eines durch die EU Kommission geförderten Kooperationsprojekts zwischen der Digitalisierungsagentur (DIA) in Österreich und Tillväxtverket in Schweden wird es fünf österreichischen B2B-Startups in den Bereichen Mobility und Artificial Intelligence (AI) ermöglicht, am Ignite Sweden Day am 4. Dezember in Stockholm kostenlos teilzunehmen.
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Ignite Sweden Day
(c) Adobe Stock / by-studio

Ignite Sweden ist eine nationale Initiative, die schwedische Startups unterstützt. Sie soll Kollaborationen zwischen Startups und größeren Unternehmen sowie Playern aus dem öffentlichen Sektor fördern.

Teil der Initiative ist unter anderem der sogenannte Ignite Sweden Day. Dieser bringt jährlich Startups, etablierte Unternehmen und Inkubatoren zu einem eintägigen Event zusammen und wird dieses Jahr am 4. Dezember in Stockholm stattfinden.

Im Zentrum stehen Vorträgen, Workshops und Ausstellungen an denen sich die Teilnehmer weiterbilden können. Ein Fokus des diesjährigen Ignite Sweden Days liegt auf Mobility und AI.

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Österreichische Startups können teilnehmen

Der Ignite Sweden Day bleibt allerdings nicht nur schwedischen Startup-Gründern vorbehalten. Durch eine Kooperation zwischen der Digitalisierungsagentur (DIA) mit Tillväxtverket wird es auch fünf österreichischen B2B-Startups ermöglicht, am Ignite Sweden Day teilzunehmen. Das Besondere daran: Die Teilnahme ist für die ausgewählten Startups kostenlos. Sie müssen sich lediglich über die DIA bewerben.

Wie können sich die Startups bewerben?

Interessierte B2B-Startups, deren Fokus auf Mobility und/oder AI liegt, können sich bis Sonntag, 17. November 2019, per E-Mail an [email protected] bewerben. Im Mail sollten laut der FFG die Key-Informationen zum Startup (inkl. Fokus des Startups, bisherige Milestones und Status Quo) sowie die Verbindung des Startups zu den Themen Mobility und/oder AI dargestellt werden. Sofern die Bewerbung erfolgreich ist, bekommen die teilnehmenden Startups je ein Ticket für den Ignite Sweden Day (für eine Person). Außerdem werden die Kosten für den Flug von Österreich nach Stockholm sowie eine Übernachtung (4. auf 5. Dezember) im Hotel übernommen.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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