28.07.2021

Iglo: Warum „Preiserhöhungen ein Gebot der Fairness“ sind

Dass der aktuelle Rohstoffmangel die Hersteller von Produkten in verschiedensten Branchen massiv unter Druck setzt, ist hinlänglich bekannt. Für die Lebensmittelbranche hat sich vor Kurzem Fischstäbchenproduzent iglo zu Wort gemeldet.
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Antje Schubert Nomad Foods/iglo
Antje Schubert, Bereichsvorstand für iglo Western Europe / Nomad Foods
© iglo

Die vergangenen 1,5 Jahre waren für die heimische wie internationale Industrie eine große Herausforderung. Insbesondere im Lebensmittelsektor war der Fokus zu Beginn der Corona-Krise auf die Gewährleistung der Versorgungssicherheit und die Produktion wichtiger Güter gerichtet sowie darauf, notwendige Dienstleistungen und Logistikketten aufrecht zu erhalten. Corona hat aber auch zu einem erfreulichen Umdenken in der Bevölkerung geführt. Regionale sowie Bio-Produkte und nachhaltig hergestellte Artikel erfreuen sich weltweit anhaltend großer Nachfrage.

Klimaschutz gibt’s nicht gratis

Diese wiederum treibt die Kosten bei der Beschaffung und Herstellung in die Höhe, ebenso haben regulatorische Maßnahmen, die Inflation bei den Energiekosten, Verteuerungen bei der Logistik – Stichwort Containerkosten – sowie wetterbedingte Ernteausfälle Auswirkungen auf die Preise in der gesamten Lebensmittelwirtschaft. Was aber nicht heißen soll, dass dieses Umdenken in der Bevölkerung kritisiert wird, wie auch Antje Schubert, Bereichsvorstand bei der Iglo-Mutter Nomad Foods und verantwortlich für iglo Western Europe, klar betont: „Die Wertschätzung der Konsumenten nach verantwortlich hergestellten Lebensmittelprodukten ist sehr erfreulich und unterstützt so die gemeinsamen Anstrengungen für die Klimaziele. Allerdings haben die Bemühungen zum Klimaschutz und für mehr Nachhaltigkeit auch einen Preis, der auf Dauer nicht allein von den Herstellern getragen werden kann. Daher sind Preisanpassungen nicht nur erforderlich, sondern auch ein Gebot der Fairness und Wertschätzung“.

Kostendruck auf vielen Ebenen

Um ein konkretes Beispiel für den zunehmenden Kostendruck zu nennen, macht iglo auf den deutlichen Nachfraganstieg bei nachhaltigen, papierbasierten Verpackungslösungen aufmerksam. Für ein Unternehmen, dessen Anteil an Papierverpackungen bei bis zu 95 Prozent liegen, ist die Beschaffung naturgemäß herausfordernd. Außerdem habe das Fischsegment eine maßgebliche Bedeutung für iglo und den Mutterkonzern Nomad Foods.

Das Unternehmen engagiert sich laut eigenen Aussagen bereits seit mehr als 20 Jahren für einen nachhaltigen Fischfang, fördert jene Fischereigebiete, die sich gemäß der MSC-Kriterien auditieren lassen und bietet selbst nahezu ausschließlich Fisch aus diesen verantwortungsvoll gemanagten Fanggebieten an. Allerdings ist die Alaska-Seelachsfischerei, die einen großen Teil der verarbeiten Rohware liefert, von den Covid 19-Auswirkungen und dem weltweiten Nachfrageanstieg – bei gleichzeitig zwei aufeinanderfolgenden schlechten Fangsaisonen – erheblich betroffen. Und last but not least gebe es auch bei der Beschaffung von pflanzlichen Proteinen, die im Zusammenhang mit dem Boom von Fleischalternativen eine große Rolle spielen, Angebotsengpässe.

Konsumenten und Handel in der Pflicht

Man will also ein Bewusstsein dafür schaffen, dass Kosten für Klimaschutz und Nachhaltigkeit von allen Beteiligten geschultert werden müssen, auch wenn man sich zur Höhe der Steigerungen fürs eigene Unternehmen nicht konkret äußert. „Die Kostensteigerungen beziehen sich wie beleuchtet auf eine ganze Reihe von Faktoren, so dass die gesamte Lebensmittelwirtschaft und gleichsam iglo in der Region Western Europe davon betroffen ist. Daher sind Preisanpassungen notwendig – je nach Lieferkette, Rohstoffeinfluss etc. in unterschiedlichem Maße für die einzelnen Produktkategorien“, betont man auf Nachfrage vom brutkasten.

Eine Alternative dazu gebe es nicht, denn das Schrauben an der Qualität ist für iglo keine Option: „Ob bei veganen, vegetarischen oder traditionellen Produkten – die Qualität der iglo-Produkte wird auch in Zukunft der Maßstab bei den Tiefkühlprodukten bleiben. Trotz der extremen Kostenentwicklung wird es keine qualitativen Abstriche geben“, macht Antje Schubert deutlich.

Das Übernehmen von Verantwortung schließt neben den Konsumenten jedenfalls auch den Handel mit ein, der hierzulande im Kampf um die Marktanteile sehr preisaggressiv agiert und bekanntermaßen die Preishoheit über die Endverbraucherpreise hat (siehe auch BWB Leifaden zur vertikalen Preisbindung). Erst kürzlich hat Staud’s-Geschäftsführer Stefan Schauer diesen im Unternehmergespräch mit dem brutkasten zu mehr Selbstbewusstsein aufgerufen und appelliert, die Qualität der Produkte über den Preis zu stellen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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