31.01.2024

Idea Competition: Science Park Graz vergibt 12.000 Euro an die besten Gründer-Ideen

Kreative, unternehmerische Köpfe können bei der Idea Competition des Science Park Graz noch bis zum 28.02. ihre Ideen einreichen. Vergeben werden Preisgelder in Höhe von 12.000 Euro.
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Foto: Adobe Stock / AboutLife
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Jedes Jahr veranstaltet der Science Park Graz und dessen Space Solution Center Austria der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) die Start-up Idea Competition. Innovator:innen aus allen Altersgruppen und unterschiedlichen Branchen können im Rahmen der Competition ihre Business-Ideen in insgesamt sechs Kategorien einreichen. Pro Kategorie wird ein Preis von 2.000 Euro verliehen.

Die besten eingereichten Ideen jeder Kategorie kommen in die engere Auswahl. Die entsprechende Shortlist wird im März 2024 vom Science Park Graz verkündet. Die Finalist:innen können ihre Idee in einem dreiminütigen Pitch vor einer Fachjury in Graz vortragen. Nur wenige Stunden nach dem Pitch werden die Gewinner:innen im Rahmen einer Abendveranstaltung gekürt. Die finalen Pitch-Sessions sowie die darauffolgende feierliche Abend-Zeremonie finden am 11. April im Science Park Graz statt.

Unternehmerische Kreativität gefragt

Die einzureichenden Ideen müssen nicht aus dem technischen Bereich kommen. Die Start-up Idea Competition des Science Park Graz sucht nach Innovation aus allen Feldern und Branchen. Der unternehmerischen Kreativität der Teilnehmenden sind somit keine Grenzen gesetzt.

Interessierte können ihre Geschäftsidee in den folgenden Kategorien einreichen:

  • Energy & Environment
  • Mobility
  • Health
  • Special Societal Impact
  • Digital Economy & ICT
  • Space

Keine Start-up-Gründung zur Teilnahme nötig

Die eingereichten Ideen müssen nicht bereits umgesetzt sein. Ein Prototyp ist zwar willkommen und eine Start-up-Gründung möglich, beides sei aber kein Kriterium für die Teilnahme am Wettbewerb, heißt es vom Science Park Graz.

Gleichfalls sind auch Einreichungen möglich, selbst wenn das Innovationsteam bereits ein Unternehmen gegründet hat. Teilnehmende können sich auch mit mehreren Ideen bewerben und diese in unterschiedlichen Kategorien einreichen.

Geistiges Eigentum bleibt bei Innovator:innen

Der Grazer Science Park betont indes die hohe Priorität der Sicherung des geistigen Eigentums der Teilnehmenden. Jede eingereichte Idee sei daher durch eine Geheimhaltungsvereinbarung (non-disclosure agreement, kurz NDA) geschützt. Alle Jurymitglieder und Mitarbeitenden des Grazer Science Parks unterliegen dieser.

Der Science Park Graz hebt indes hervor, dass eingereichte Ideen weiterhin als geistiges Eigentum ihrer Urheber gelten und keinerlei Rechte verloren gehen. Alle Teilnehmenden können individuell entscheiden, wie viel Information sie preisgeben wollen. Um sich vorab
rund um den Schutz des geistigen Eigentums abzusichern, empfiehlt der Science Park Graz eine Konsultation des Österreichischen Patentamtes.

Vertraulichkeit an oberster Stelle

Gemäß der verpflichtenden Vertraulichkeitsvereinbarung des Wettbewerbs werden keine Informationen der Ideen ungefragt veröffentlicht. Im Rahmen der Preisverleihung und der daraus folgenden Berichterstattung werden lediglich all jene Informationen der eingereichten Ideen kommuniziert, die vorab von den jeweiligen Urheber:innen genehmigt wurden. Mehr Informationen zum Schutz des geistigen Eigentums und dem regulatorischen Ablauf der Start-up Idea Competition 2024 gibt es hier.

Sei dabei und reiche deine Idee ein!

Der Science Park Graz appelliert an Innovator:innen aus allen Altersklassen, ihre Ideen und Visionen im Rahmen der diesjährigen Start-up Idea Competition unter Beweis zu stellen. Alle weiteren Informationen finden sich hier. Einreichungen sind noch bis zum 28.02.2024 online möglich.

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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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