04.09.2017

ICOs: Die Rechtslage von Initial Coin Offerings in Österreich

Krypto-Hintergrund. Die Anwälte Arthur Stadler und Oliver Völkel haben sich auf die rechtlichen Bedingungen von Krypto-Währungen in Österreich spezialisiert. Sie haben auch das Wiener Startup Herosphere bei den Vorbereitungen des ersten ICO nach österreichischem Recht am 14. September unterstützt.
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Screenshot: Der Brutkasten-Livestream

Sie gelten vielerorts als die Zukunft der Unternehmensfinanzierung: Initial Coin Offerings (ICOs). Der Vorgang, bei dem Unternehmen einen eigenen Coin oder Token ausgeben und damit innerhalb weniger Minuten riesige Summen an Krypto-Geld aufstellen, wurde innerhalb weniger Monate zum Hype. Dabei mehren sich auch Betrugsfälle und damit immer lauter werdende Kritik. Erst kürzlich hat der Tiroler Julian Hosp in einem Gastbeitrag für den Brutkasten vor sogenannten „Kreis-Systemen“ gewarnt. Er selbst hatte im Juni mit seinem Unternehmen TenX bei einem ICO Krypto-Geld im Wert von 80 Millionen Dollar aufgestellt.

+++ Julian Hosp von TenX: “Zu viele Fälle, wo Token Sales missbraucht werden” +++

Erster österreichischer ICO

Noch weiter ging nun China, das ICOs überhaupt verbot. Ganze 400 Millionen US-Dollar waren dort umgerechnet dieses Jahr bereits bei ICOs investiert worden. Damit war das Reich der Mitte bislang die ICO-Nation Nummer 1. In Österreich sieht es anders aus. Das erste Initial Coin Offering nach hiesigem Recht findet am 14. September statt. Betreiber ist das Wiener Startup Herosphere, das seinen Token HEROCoin als Zahlungsmittel innerhalb der eigenen und später auch anderer Plattformen nutzen will. Eine besondere Herausforderung stellte dabei die Abklärung der Rechtslage dar. Dejan Jovicevic sprach im Brutkasten-Livestream mit den Anwälten Oliver Völkel und Arthur Stadler, die das übernommen haben. (Anm.: Im Livestream ging es noch um weitere Themen)

Der komplette Livestream:

„Investition in die Zukunft eines Unternehmens“

„Die ICOs die sinnvoll sind, bieten einen Mehrwert für die Community. Die lösen ein Problem“, sagt Völkel. Er nennt als Besipiel den Herosphere-ICO, den die Kanzlei der beiden Anwälte betreut. Das eingenommene (Krypto-)Geld werde in das Produkt, in diesem Fall die Plattform, investiert. Das führe zu einer Wertsteigerung, die sich auch im Wert des Coin widerspiegle. Es ginge also um eine Invstition in die Zukunft des Unternehmens, ergänzt Arthur Stadler. Ist es also alles eine Sache von Glauben an das und Vertrauen in das Geschäftsmodell des Unternehmens, das den ICO betreibt?

Weder Eigen- noch Fremdkapitalfinanzierung

„So einfach ist es nicht. In der Juristerei gibt es da eine ganze Menge an Informationspflichten“, erklärt Stadler. Man brauche etwa Beschreibungen des Geschäftsmodells und der konkreten Zukunftspläne. Andernfalls könnten nach österreichischem Recht Rücktrittsrechte geltend gemacht werden, ergänzt Völkel. Die rechtliche Situation sei keineswegs einfach, da es sich um eine komplett neue Form der Unternehmensfinanzierung handle, die nicht in die klassischen Schemata eingeordnet werden könne. „Es ist keine Eigenkapitalfinanzierung, denn man gibt keine Anteile ab. Es ist aber auch keine Fremdkapitalfinanzierung, weil man auch nichts zurückzahlt“, erklärt Völkel.

+++ Bitcoin und Blockchain schlagen im Mainstream auf +++

Kapitalmarktrecht oder E-Commerce-Recht?

Ob man mit dem neu kreierten Coin in das Kapitalmarktrecht fällt, hänge davon ab, wie man ihn ausgestalte. Ein Token könne etwa rechtlich als Wertpapier gelten, wenn bestimmte Bedingungen zutreffen, man z.B. Zinsen auszahlt. Das könne man als Betreiber des ICOs selber bestimmen. Entscheidet man sich dafür, erlange man damit die Rechte eines Wertpapier-Ausgebers. Dafür habe man nach dem Kapitalmarktgesetz auch größere Offenlegungspflichten und müsse einen Kapitalmarktprospekt erstellen. Ansonsten bewege man sich im E-Commerce-Recht. Auch dort gebe es Informations- und Offenlegungspflichten, die mit denen eines Kapitalmarktprospekts vergleichbar seien.

Erster ICO bereitet Boden auf

Die Vorbereitung des ersten ICO nach österreichischem Recht habe relativ lange gedauert, erzählt Völkel. Man habe dafür alles neu erarbeiten müssen. „Es ist eine Querschnittsmaterie aus Kapitalmarktrecht, E-Commerce-Recht und Steuerrecht“, erzählt Völkel. Und es ginge schließlich darum, eine rechtliche Form zu finden, die dem Sinn der neuen Finanzierungsform entspreche und keine Steuerlawine auslöse. Nun, da der Boden rechtlich aufbereitet sei, sei bei weiteren ICOs in Österreich mit einer kürzeren Vorbereitungszeit zu rechnen. Völkel schätzt: „Unter zwei Monate würde ich nicht dafür einrechnen.“ Dennoch, so ergänzt Stadler: „Alle werden auf diesen ersten ICO schauen und sich daran orientieren.“

+++ Fokus: Blockchain & Kryptoökonomie +++

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Die Österreichische Nationalbank (OeNB) hat Oliver Schütz für den Vorstand der Finanzmarktaufsicht (FMA) nominiert. © FMA / Cati Donner

Die Österreichische Nationalbank (OeNB) leitet die Neubesetzung in der Doppelspitze der Finanzmarktaufsicht (FMA) ein. Nach dem angekündigten Abgang von Helmut Ettl, der als Executive Director zum Internationalen Währungsfonds (IWF) nach Washington wechselt, folgt ihm jetzt Oliver Schütz als neues Vorstandsmitglied. Das OeNB-Direktorium hat das einstimmig beschlossen.

Hearing-Prozess und Bestellung

Dem Beschluss ging ein öffentliches Ausschreibungsverfahren voraus. Von 16 eingegangenen Bewerbungen wurden drei Kandidat:innen zu Hearings eingeladen. Die Nominierung obliegt laut Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz jener Institution, die das ausscheidende Mitglied namhaft gemacht hat. In diesem Fall der Nationalbank.

Wie Der Standard und der ORF übereinstimmend berichten, ist nicht restlos geklärt, inwiefern die Politik bei der Personalentscheidung involviert war. Dem aktuellen Regierungsprogramm zur Postenbesetzung zufolge fällt SPÖ-Vizekanzler Andreas Babler das Nominierungsrecht für die Ettl-Nachfolge zu, nachdem zuvor ÖVP-Kanzler Christian Stocker bei der Bestellung von Kühnel am Zug gewesen war.

Die finale rechtliche Bestellung für die fünfjährige Funktionsperiode beginnend mit dem 1. November 2026 übernimmt letztlich der Bundespräsident auf Vorschlag der Bundesregierung.

Interne Nachbesetzung mit Industrieerfahrung

Mit Schütz rückt ein FMA-Insider an die Behördenspitze auf. Der studierte Jurist ist bereits seit 2015 als Bereichsleiter für Bankenabwicklung in der FMA tätig. Zuvor sammelte er operative Erfahrung auf Bankenseite: Von 2010 bis 2012 fungierte er als Head of Group Regulatory Affairs bei der Erste Group Bank AG, bevor er als Head of Compliance zur UniCredit Bank Austria wechselte.

Fokus auf Fachexpertise

Die OeNB begründet die Wahl mit der reinen Fachkompetenz des Kandidaten. Das Direktorium hält sachlich fest, dass Schütz „umfassende Expertise in der Finanzmarktaufsicht und -regulierung sowie langjährige Führungserfahrung“ mitbringe und die Voraussetzungen für die Funktion erfülle. Schütz wird die Aufsichtsbehörde künftig gemeinsam mit Mariana Kühnel, die bereits seit Juli 2025 im Amt ist, leiten.

Auf das neue Führungsduo warten unter naderem mit der finalen Umsetzung der europäischen Krypto-Verordnung MiCA, sowie der fortschreitenden Regulierung von KI-Anwendungen im Fintech-Sektor wichtige regulatorische Aufgaben für den österreichischen Markt.

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