07.09.2017

ICO – the next big thing?

Gastbeitrag. Nicholas Aquilina von Brandl & Talos Rechtsanwälte gibt für den Brutkasten Expertentipps zum Thema Initial Coin Offering (ICO).
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(c) Brandl & Talos: Nicholas Aquilina

Auf der Suche nach dem nächsten großen Trend im Bereich der Kryptowährungen? Wer derzeit nach mehr sucht, als bloß nach einer neuen und alternativen Kryptowährung, und einen Schritt weiter denkt, hat längst bemerkt: Initial Coin Offerings sind „the next big thing“ und haben international das Interesse zahlreicher Startups geweckt. Das führte auch zu mehreren Betrugsfällen und in weiterer Konsequenz zuletzt zu einem Verbot der neuen Form der Unternehmensfinanzierung durch China. Dennoch: Von ICOs ist in nächster Zeit noch einiges zu erwarten.

+++ ICOs: Die Rechtslage von Initial Coin Offerings in Österreich +++

Was ist ein ICO?

Bei einem Initial Coin Offering (ICO) oder Initial Token Offering (ITO) kommt es zur erstmaligen Ausgabe einer Kryptowährung. In den meisten Fällen werden Coins oder Tokens basierend auf der Blockchain Technologie ausgegeben, um durch den Verkauf der Coins oder Tokens frisches Kapital aufzubringen. Der große Vorteil, den sich Startups von einem ICO/ITO versprechen ist, dass ohne die traditionellen – und häufig langwierigen – Methoden der Kapitalaufbringung bzw. Kapitalerhöhung frisches Geld aufgenommen werden kann. Wenn es um die Aufnahme frischen Kapitals geht, muss im gleichen Atemzug aber eines klargestellt werden: ein ICO ist kein IPO (Initial Public Offering), durch welches Anteile eines Unternehmens zum Verkauf in einem regulierten Markt (an der Börse) angeboten werden.

Keine Anteile und hohe Volatilität

Coins oder Tokens, die im Zuge eines ICO/ITO erworben werden, verschaffen ihrem Halter grundsätzlich keine Rechte an einem Unternehmen und verbriefen auch keine Anteile an dem Unternehmen, das die Coins ausgibt. Mit anderen Worten: wer Coins im Zuge eines ICO erwirbt, erhält dafür keine Unternehmensanteile des Unternehmens, das die Coins ausgibt, also des Emittenten. Diese Coins oder Tokens sind daher auch nicht das, was üblicherweise als Wertpapier bezeichnet wird. Und das kann man ruhig bildlich verstehen, denn Coins oder Tokens sind, ähnlich wie Bitcoin oder andere Kryptowährungen, höchst volatil, weil ihr Wert auf einem – zumindest derzeit – unregulierten Markt bestimmt wird.

Beim ICO kreiere ich also mein eigenes Geld?

Das kommt darauf an. Es gibt viele verschiedene Ideen, die Unternehmen zu einem ICO/ITO bewegen. Manche wollen den ICO „nur“ um frisches Geld zu holen und hoffen, dass „ihre“ Coins stark im Kurs steigen. Manche wollen ihren Kunden eine alternative Möglichkeit geben, innerhalb eines Ökosystems für diejenigen Waren und Dienstleistungen zu bezahlen, die das Unternehmen verkauft (Ein Beispiel wäre hier Herosphere, das den ersten ICO in Österreich durchführt). Andere wiederum wollen bestimmte Rechte und Privilegien an das Halten von Coins oder Tokens knüpfen, etwa in dem bestimmte Produkte, Dienstleistungen oder Angebote „only for members“ zugänglich sind. Ob nun wirklich eigenes „Geld“ (oder mit anderen Worten: alternative Bezahlmethoden) herausgegeben wird, hängt stark von der jeweiligen Funktion ab, die der Emittent „seinen“ Coins oder Tokens gibt. Die rechtlichen Konsequenzen dieser Entscheidung können jedoch weitreichend sein.

+++ Julian Hosp von TenX: “Zu viele Fälle, wo Token Sales missbraucht werden” +++

Was immer du machst, mach’s richtig.

Komplexe Sachverhalte werden komplex geregelt. Kryptowährungen sind ein vergleichsweise junges Phänomen. Die bestehenden Gesetze wurden deutlich früher verfasst, als dem Gesetzgeber das Phänomen bekannt wurde, auf das seine Gesetze schließlich angewendet werden. Die Aufsichtsbehörden können aber freilich nur die Gesetze und Regeln verwenden, die sie zur Hand haben. Um nur ein Beispiel von vielen zu nennen: Coins, die im Zuge eines ICO ausgegeben werden, können rechtlich als E-Geld unter der EU E-Geld Richtlinie (welche die Mitgliedstaaten jeweils in nationales Recht umsetzen mussten) qualifiziert werden, wenn der monetäre Wert in Form einer Forderung gegenüber dem Emittenten besteht und gegen Zahlung eines Geldbetrags ausgestellt wird, um damit Zahlungsvorgänge durchzuführen, und der auch von anderen Personen als dem E-Geld-Emittenten angenommen wird. Mit anderen Worten: wenn

  • der Halter der Coins damit eine Forderung gegen den Emittenten hat;
  • Coins verwendet werden können, um damit Zahlungen durchzuführen; und
  • die derart durchgeführten Zahlungen nicht nur vom Emittenten akzeptiert werden,

spricht vieles dafür, dass die Ausgabe von E-Geld mit diesen Eigenschaften nur den Haltern einer von der Aufsichtsbehörde des jeweiligen Heimatstaats ausgestellten E-Geld Lizenz erlaubt ist.

Navigation durch die Weiten des Banken- und Aufsichtsrechts, Kapitalmarktrechts, Verbraucherschutzrechts und E-Commerce-Rechts

Ist die Party damit zu Ende? Nein! Denn wenn der Halter des elektronischen Gelds nur innerhalb eines begrenzten Netzes Waren oder Dienstleistungen kaufen kann, ist das Erfordernis einer Lizenz gemäß der Bestimmungen der E-Geld Richtlinie (und somit der jeweils lokalen Gesetze in den Mitgliedstaaten) nicht anwendbar. Die genaue Definition eines solchen „begrenzten Netzes“ ist unumgänglich, um die regulatorischen Kosten im Griff zu behalten. Und das ist nur einer von vielen Bereichen, in denen maßgeschneiderte Rechtsberatung vor regulatorischen Komplikationen (und anderem bösen Erwachen) schützen kann. Je nachdem welche Funktionen die Coins haben sollen, ist eine klare Navigation durch die Weiten des Banken- und Aufsichtsrechts, Kapitalmarktrechts, Verbraucherschutzrechts und E-Commerce-Rechts für jeden erfolgreichen ICO unerlässlich.

+++ Event: “The Rise of ICO” – Zukunft der Startup-Finanzierung? +++


Über den Autor: Mag. Nicholas Aquilina

(c) Brandl & Talos: Nicholas Aquilina

Nicholas Aquilina ist seit 2009 wissenschaftlicher Mitarbeiter der Kanzlei Brandl & Talos Rechtsanwälte und spezialisiert sich auf E-Commerce, Payments, Europarecht sowie Internationales Glücksspiel und Entertainment Recht, Social Gaming, Fantasy Gaming und E-Sports. Er ist Autor zahlreicher Fachpublikationen im In- und Ausland und spricht auf Veranstaltungen zu seinen Arbeitsschwerpunkten. Nicholas Aquilina ist Mitautor des Buches „Social Gaming in Europe“, LexisNexis Österreich, Wien 2013 sowie des Sammelbands „Bitcoins“, Jan Sramek Verlag, Wien 2014.

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(c) Brantner

Die Paprec-Gruppe wird strategischer Mehrheitsgesellschafter von Brantner green solutions, der Umwelt- und Abfallwirtschaftssparte der Kremser Brantner Gruppe. Das gaben die Unternehmen am Dienstag bekannt. Paprec übernimmt 80 Prozent, die restlichen 20 Prozent bleiben im Besitz der Familie Brantner. Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt der erforderlichen regulatorischen Genehmigungen, der Vollzug wird für das vierte Quartal 2026 erwartet. Zum Kaufpreis machen die Unternehmen keine Angaben. Der brutkasten hat bei Brantner green solutions nachgefragt.

Fünf Länder, 65 Standorte

Brantner green solutions wurde 1936 gegründet und ist in Österreich, wo sich auch der Hauptsitz befindet, sowie in der Slowakei, Tschechien, Rumänien und Serbien tätig. Das Unternehmen beschäftigt rund 2.500 Mitarbeitende an 65 Anlagen und Niederlassungen und betreut mehr als 28.000 kommunale, industrielle und gewerbliche Kunden. Der Umsatz liegt bei mehr als 320 Mio. Euro.

Für Paprec ist es der Eintritt in fünf neue Märkte. Nach der Schweiz, Spanien und Italien bezeichnet die Gruppe den Schritt als nächste Etappe ihrer europäischen Expansion und als Wachstumsplattform in Mittel- und Osteuropa.

„Diese Transaktion ist unsere wichtigste Akquisition seit dem Zusammenschluss mit Coved im Jahr 2016. Sie ermöglicht uns den Eintritt in fünf neue Länder und stärkt unsere europäische Präsenz erheblich“, wird Mathieu Petithuguenin, Chairman und CEO der Paprec-Gruppe, in der Aussendung zitiert.

Logistik und Immobilien bleiben in der Familie

Der Deal betrifft ausdrücklich nur die Kreislaufsparte. „Wichtig ist zu betonen, dass sich diese Partnerschaft ausschließlich auf Brantner green solutions bezieht. Brantner logistic solutions und Brantner Real Estate bleiben vollständig im Eigentum der Familie Brantner und werden unabhängig weiterentwickelt“, stellt Bernd Brantner klar. Er führt die Brantner Gruppe seit 24 Jahren als CEO und vertritt die dritte Generation der Familie.

Der Entscheidung ging laut Aussendung ein fast zweijähriger Prozess voraus, an dessen Ende sich die Familie einstimmig für Paprec aussprach. „Die Chancen, die vor uns liegen, sind enorm, ihre Realisierung wird jedoch erhebliche langfristige Investitionen erfordern“, begründet Bernd Brantner den Schritt. Als Familie habe man sich deshalb bewusst für einen starken strategischen Gesellschafter entschieden, der die eigenen unternehmerischen Werte teile. In der neu geschaffenen Gesellschaft übernimmt er die Rolle des stellvertretenden Vorsitzenden.

Von 40 auf 26.000 Mitarbeitende

Paprec startete vor 32 Jahren als kleines Altpapierrecycling-Unternehmen mit 40 Mitarbeitenden in La Courneuve bei Paris. Die Schweiz war vor mehr als 15 Jahren der erste Markt außerhalb Frankreichs, in Spanien beschäftigt die Gruppe heute fast 4.000 Menschen. Nach Abschluss der Transaktion soll Paprec rund 26.000 Mitarbeitende in 15 Ländern zählen und einen Jahresumsatz von mehr als 4,5 Mrd. Euro erreichen.

Brantner fiel zuletzt mit Innovationsprojekten auf

Das Kremser Familienunternehmen war in den vergangenen Jahren mehrfach mit Vorstößen in der Kreislaufwirtschaft präsent. 2024 vereinbarte Brantner green solutions gemeinsam mit dem Schaumstoffproduzenten Neveon die Gründung eines Joint Ventures für das Recycling von Matratzen mit Sitz in Krems. In Hohenruppersdorf betreibt das Unternehmen zudem eine Anlage, in der Asche und Schlacke aus der Müllverbrennung aufbereitet werden. Und mit Scarab brachte Brantner Österreichs ersten autonomen Müllroboter auf die Straße, der Mülltonnen ohne menschliches Zutun leert.

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