10.01.2025
SELBSTSTÄNDIGKEIT

„Ich wollte unternehmerisch immer out of the box denken“ – Ana Simic spricht über ihre Gründung

Ana Simic fokussiert sich mit der Gründung ihres Beratungsunternehmens Propeller auf persönliches KI- und Digitalisierungs-Coaching für Führungskräfte. Dabei will sie technologische Innovation mit menschlichem Coaching verbinden.
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Ana Simic gründet Beratungsunternehmen Propeller (c) Ana Simic

In der österreichischen KI-Szene ist der Name Ana Simic nicht mehr wegzudenken. Ihre berufliche Expertise sammelte sie über mehrere Jahre hinweg bei Henkel, bwin und A1. Bis zum Ende des vergangenen Jahres leitete Simic die Wiener Digitalagentur Engage (brutkasten berichtete).

Mit Anfang 2025 verkündete Simic die Neugründung ihres Beratungsunternehmens Propeller-AI Consultancy, mit welchem sie sich auf das persönliche KI- und Digitalisierungs-Coaching auf Führungsebene spezialisiert. Brutkasten hat exklusiv mit Ana Simic über ihr Unternehmen und über ihren Schritt in die Selbstständigkeit gesprochen.

Ana Simic: „Innovationsgen war immer dabei“

Wenn Ana Simic ihre berufliche Laufbahn Revue passiert, sieht sie sich einerseits in einer klassischen Rolle. Anderseits erkennt sie jedoch ihre Entwicklung hin zur selbstständigen Unternehmerin: „Ich war über 20 Jahre lang ein klassisches Corporate-Kind. Heute erkenne ich aber, dass ich unternehmerisch immer out of the box denken wollte. Ich habe viele Initiativen gestartet, die immer ein bisschen außerhalb des Spielradius waren“, erzählt die heutige Unternehmerin.

Dabei erwähnt Simic Projekte, die sie dank ihrer starken Eigeninitiativen umsetzen konnte, wie beispielsweise das A1-Frauen-Netzwerk. Mit dem Thema der selbstständigen Unternehmensgründung setzte sie sich erst im vergangenen Jahr intensiv auseinander. Simic sagt: „Ich war die letzten drei Jahre in der Daten- und KI-Beratung unterwegs. Und dann habe ich zwei Beratungsunternehmen geleitet, die mir zeigten, was es bedeutet, ein Unternehmen zu führen.“

Für Simic fiel die Entscheidung zur Selbstständigkeit in ihrer Zeit bei Engage. Für ihre Leidenschaft der AI-Themen, dem Enablement der Führungskräfte und für die eigentliche Strategiearbeit brauchte sie mehr Raum. Auf einen Gedanken folgte der nächste und mit dem Potenzial der KI, wagte Simic den Schritt ins selbstständige Unternehmertum. „Es war eine bewusste Entscheidung, wie ich leben und arbeiten will. Ich glaube, dass ich mir das vor drei, vier, fünf, Jahren nicht getraut hätte, weil die technischen Möglichkeiten noch nicht da waren. Vielleicht hilft mir die KI heute sogar dabei, dass ich das erste Ein-Personen-Unicorn werde“, scherzt Simic.

„Ein Propeller hebt ab“

Den Namen Propeller hat Simic gewählt, weil: „Ein Propeller hebt ab. Ich glaube, dass auch die KI mit uns Menschen abhebt und die Innovation vorantreiben kann. Das ist doch eine sehr schöne Metapher.“

Die Idee hinter Propeller sieht sie in den mittlerweile bewährten KI-Tools. Denn diese können nur durch persönliches Coaching und Strategiearbeit zielgerichtet unterstützen, damit ein KI-Erfolg auch möglich wird. Durch ihre jahrelange Expertise konnte Simic oft beobachten, wie schwer der eigentliche Sprung von einer Idee in die tatsächliche Umsetzung ist. Und wie schwer der Sprung der tatsächlichen Umsetzung in die eigentliche Skalierung ist.

Simic sagt: „Rund 80 Prozent der KI-Projekte skalieren nicht. Der Grund liegt im Leadership, weil man mit wahnsinnig viel Ungewissheit konfrontiert ist und dadurch das Thema delegiert. Die KI verändert die Art, wie wir arbeiten grundlegend, das kann man nicht delegieren. Hier muss sich Leadership mehr engagieren, dann kann man dieses Thema rational lösen. Einerseits eine Strategie-Umsetzung beauftragen, andererseits auch emotional an die Sache gehen.“

KI braucht Emotionen

Mit Propeller möchte Simic eine Lücke schließen. Sie bezweifelt, dass rationale Tools alleine in Zukunft ausreichen. Sie verlässt sich auf ihre jahrelange Erfahrung als Coach: „Ich habe mit einem C-Level-Manager eines Industrieunternehmens mehrere Stunden im Einzelcoaching verbracht. Dabei habe ich gesehen, wie diese Person, die sich dann mit dem Thema emotional, Hands-on und mit einem persönlich zugeschnittenen Zugang auseinandergesetzt hat, aufgeblüht ist.“

Bei einem Überangebot an KI im Business-Umfeld fehlte es Simic bisher am persönlichen, ehrlichen Zugang. „Ich helfe dir als Mensch, als Führungskraft, die notwendigen Schritte zu machen, damit du dein Unternehmen nach vorne bringst, ohne dass ich jetzt versuche, dir ein technisches Projekt zu verkaufen“, sagt Simic und betont dabei, die Abkopplung vom Coaching mit eigentlichem Verkaufshintergrund.

Propeller: Raum für Ideen

In der Selbstständigkeit sieht Simic nun vor allem Freiheit für ihre Ideen, welche sie in den nächsten Jahren realisieren kann. „Ich habe alle drei Tage eine neue Idee. Jetzt habe ich da die Plattform für mich. Es gibt niemanden, dem ich das rechtfertigen muss“, sagt Simic über die Selbstständigkeit.

Sie sieht mit Propeller eine Plattform, in der sie neue Businessmodelle ausprobieren kann. Ihr Netzwerk und ihren Kundenstamm behält die KI-Expertin, was den Vorteil hat, sich die kritische Frage der Finanzierung gar nicht stellen zu müssen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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