21.12.2021

Ich will nur dass du duscht mit mir, Sophie – Innsbrucker Uni-Spin-Off entwickelt smarte Dusche

Sophie smart shower von den beiden Gründern Pavel Sevela und Johannes Frenger nutzt die Wärme des abfließenden Wassers um kaltes vorzuwärmen.
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Sophie smarte Dusche,
(c) Junge Wirtschaft Tirol/ Victor Malyshev - Die beiden Co-Founder Pavel Sevela (l.) und Johannes Frenger sind auf der Suche nach Investor:innen.

In Europa werden täglich 22.000.000 m³ warmes Wasser ohne weitere Nutzung ins Abwassersystem geleitet. Rund 70 Prozent des Bedarfs entfällt dabei auf das Duschen. Sophie smart shower der beiden Founder Pavel Sevela und Johannes Frenger verfügt über einen Wärmetauscher, der die Wärme des ablaufenden auf das kalte zufließende Wasser überträgt und vorwärmt. Das Wassermodul ist zudem noch mit einem Erhitzer ausgestattet und kann somit ohne ein zentrales Warmwassersystem auskommen. Das spare Energie.

Zur Erklärung: Beim Duschen fließt das warme Wasser in herkömmlichen Systemen ungenützt ab, während das frische Kaltwasser erhitzt werden muss. Die Erfindung der Tiroler nütze diese Tatsache für sich und ermögliche eine Wärmerückgewinnung ohne Zwischenspeicherung.

Sophie smart shower ein Spin-Off der Uni Innsbruck

Sophie smart shower ist ein Spin-Off der Universität Innsbruck – hat beim „Euregio Innovationspreis“, der beim Forum Alpbach verliehen wird, den zweiten Platz belegt – und möchte mit seiner Lösung beim Duschen oder der Nutzung von Warmwasser bis zu 80 Prozent Energie einsparen. Und ist dabei derart konzipiert, sodass es in ein wandintegriertes Dusch-Modul Platz findet.

„Energieeffizienz ist einer der Schlüssel zur Energiewende. Auf unserer Suche nach Einsparpotenzialen entdeckten wir einen bislang kaum beachteten Aspekt – den Energieaufwand von Duschen. Der Vorteil von unserer Sophie ist, dass man die Duschkompaktlösung unkompliziert und schnell einbauen kann. Dazu benötigt es keine lange Planung und Berechnung. Sophie ersetzt das komplette Warmwasserystem für eine Wohneinheit“, sagt Gründer Sevela.

Fokus Wohnen

Die Komplettlösung für eine Warmwasserbereitung fokussiert darauf, den Heizwärmebedarf bei der Errichtung oder Sanierung von Gebäuden stark zu reduzieren. Dies würde, laut Founder, einen wichtigen Schritt bei der Reduktion von Energieverbrauch sowie Emissionen im Bereich des Wohnens setzen, besonders im Hinblick auf die Klimaziele der Agenda 2030.

(c) Sophie smart shower – Heizwärmebedarf im Vergleich zu Warmwasser-Energie.

Sevela nach habe der Heizwärmebedarf von Gebäuden stark abgenommen, die Menge an Energie, die für die Bereitstellung von Warmwasser benötigt wird, sei nahezu unverändert geblieben. Da gebe es noch massives Einsparungspotential.

Bisher gibt es von Sophie einen bestehenden Prototyp, zusätzliche Modelle sollen weiterentwickelt, zertifiziert und unter realen Bedingungen getestet werden, so der Plan, um Rückmeldungen von Nutzern und Betriebserfahrungen von etwa einem Jahr zu erhalten. Nach dieser Phase sei man bereit für ein VC-Investment. Das Sophie-Team ist auf der Suche nach einem Industriepartner, der bestehende Lieferketten, Fertigungskapazitäten und strategische Vertriebskanäle einbringen kann.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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