03.12.2024
KI

„Ich bin Adola, eine Künstliche Intelligenz, wie kann ich Ihnen helfen?“

Das Ziel des Wiener KI-Startups Adola ist es, eine Telefon-Assistenz für KMU und Einzelunternehmer:innen bereitzustellen. Der Audio-Chatbot unterstützt dabei sowohl eingehende als auch ausgehende Anrufe und ist an Unternehmen mit hohem Kommunikationsaufwand gerichtet.
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(c) Adola - Patrick Tomelitsch, Gründer der Adola.AI GmbH (l.) und Atilla Ceylan, Gründer und Geschäftsführer der Adola.AI GmbH.

Es gibt keine zweite Chance für den ersten Eindruck. Das ist das Motto von Adola.AI. Das Technologie-Startup aus Wien bietet einen Audio-Chatbot an, der das Telefonservice von Unternehmen jeder Größe übernehmen soll. In deutscher Sprache und auf Wunsch in 30 weiteren Sprachen.

Adola als vollwertige Mitarbeiter:in

Das Startup von Atilla Ceylan und Patrick Tomelitsch setzt dabei auf KI-gestützte Telefonassistenten, die kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmer:innen dabei unterstützen sollen, ihre Kund:innenkommunikation effizienter zu gestalten, Kosten zu senken und die Erreichbarkeit zu verbessern, wie es heißt. Konkret meldet sich anfangs eine freundliche Stimme und stellt sich zuerst vor: „Ich bin Adola, eine Künstliche Intelligenz, wie kann ich Ihnen helfen?“, sagt sie.

„Unser Ziel ist es, Unternehmen vom Arzt über die Bank, die Autowerkstatt bis hin zum Restaurant mit einer sympathischen Stimme zu unterstützen, Anrufe entgegenzunehmen, Termine zu vereinbaren oder Auskünfte zu geben“, sagt Ceylan. Für rund 250 Euro pro Monat bekomme der Auftraggeber einen vollwertigen Telefon-Mitarbeiter, der „24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche im Einsatz ist, nie krank ist und nie auf Urlaub geht“.

Die eingesetzten Stimmen wurden aus mehreren tausend Stimmen ausgewählt. „Adola.AI kann gleichzeitig mehrere tausend Anrufe abwickeln“, sagt Ceylan. Und Tomelitsch ergänzt: „Unsere Lösungen sind einerseits in wenigen Minuten einsatzbereit und können andererseits auf spezifische Kundenanforderungen hin individuell entwickelt werden. So bieten wir sowohl schnelle Standardoptionen als auch hochgradig anpassbare Integrationen.“

Kundenkommunikation

Mit diesem neuen Service will das Wiener Startup die Kommunikation seiner Kund:innen zu deren Kund:innen verbessern. „Im Mittelpunkt stehen die Kundenzufriedenheit, die Effizienz und das Senken der Betriebskosten“, so Ceylan weiter. „Wir lösen nicht alle Probleme, aber wir nehmen den Unternehmen lästige Arbeiten ab, damit sich die Mitarbeiter auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.“

Die Lösungen des Startups würden die Kund:innen laut Tomeltisch „sowohl für eingehende als auch ausgehende Anrufe mit minimaler Reaktionszeit unterstützen, selbst bei einer großen Anzahl von gleichzeitigen Anrufen. Ideal für Unternehmen mit hohem Kommunikationsbedarf“.

Adola: CRM-Integration möglich

Ein weiterer Pluspunkt sei die große Flexibilität beim Austausch zentraler Komponenten wie Large Language Models (LLMs), Speech-to-Text (SST) und Text-to-Speech (TTS). Zur effizienten Kund:inneninteraktion können Systeme wie Salesforce oder HubSpot für die CRM-Integration angepasst werden.

Ceylan abschließend: „Unsere Mission ist es, Unternehmen jeder Größe mit zukunftsweisender KI-Technologie zu unterstützen und die Kommunikation nachhaltig zu verbessern.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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