12.10.2023

IBM, Red Hat, AWS und IT-PS machen bei Nachhaltigkeit gemeinsame Sache

Open Innovation: Für die wohl größte Herausforderung des Planeten arbeiten drei globale Player nun zusammen. Den Start machten sie dieses Jahr in Alpbach.
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Vertreter:innen von IBM, Red Hat, AWS und IT-PS bei der Open Innovation-Session in Alpbach | (c) IBM
Vertreter:innen von IBM, Red Hat, AWS und IT-PS bei der Open Innovation-Session in Alpbach | (c) IBM
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„Wir haben im Unternehmen eine lange und sehr erfolgreiche Tradition im Bereich Forschung und Innovation. Über viele Jahre haben wir das in unseren Research Labs alleine gemacht. Das hat sich aber in den vergangenen Jahrzehnten stark geändert“, sagt Marco Porak, Generaldirektor IBM Österreich. Mittlerweile spielt hier nicht mehr nur die Kooperation mit Universitäten und Forschungseinrichtungen eine große Rolle, sondern vor allem auch die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen. Das Schlagwort lautet Open Innovation.

Gemeinsam anpacken, statt Konkurrenzdenken

Es ist ein Ansatz, der für Red Hat, die weltweit größte Open Source-Organisation, direkt im Zentrum des Geschäftsmodells steht. „Open Innovation heißt für uns: Es gibt keine Silos und keine Hürden in der Zusammenarbeit mit unseren Partnern“, erklärt Dieter Ferner-Pandolfi, Country Managing Director von Red Hat in Österreich. Das bedeutet: Gemeinsam anpacken, statt Konkurrenzdenken.

IBM, Red Hat, AWS und IT-PS nutzen Synergien, um Lösungen für den Planeten zu finden

Und genau das braucht es, um die größte Herausforderung des Planeten zu bewältigen: den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft. Wie das gelingt, wollen nun IBM und Red Hat gemeinsam mit AWS (Amazon Web Services) und dem österreichischen IT-Dienstleister IT-PS zeigen. Den Start machten sie bei einer gemeinsamen Open Innovation-Session in Alpbach unter dem Titel: „What if open innovation & technology could act as a catalyst for change to save the planet?“ Das Ziel: die jeweiligen Kompetenzen und die Synergien zwischen diesen nutzen, um gemeinsame Lösungen für den Planeten zu finden.

Vom nachhaltigen Cloud-Computing bis zum KI-Projekt mit der NASA

Doch wie können die Technologien von IBM, Red Hat und AWS und der Support durch IT-PS zum großen Ziel beitragen? Sebastian Eckler von AWS gibt ein Beispiel: „Wir erreichen in unseren Datenzentren derzeit eine fünfmal so hohe Energieeffizienz, wie das durchschnittliche europäische Datenzentrum.“ Eine wichtige Rolle spiele dabei das Chip-Design. „Außerdem haben wir uns selbst dazu verpflichtet, dabei zu einhundert Prozent auf erneuerbare Energien zu setzen.“ Für Partner und Kunden bedeutet das, sie können Cloud-Services auf nachhaltige Weise nutzen.

vlnr.: Sebastian Eckler, AWS, Dieter Ferner-Pandolfi, Red Hat und Marco Porak, IBM | (c) IBM

IBM-Generaldirektor Porak gibt ein Beispiel aus seinem Unternehmen: „Wir arbeiten in Kooperation mit der NASA aktiv daran, KI-Modelle zu entwickeln, um Satellitendaten in hochauflösende Karten von Überschwemmungen, Bränden und anderen Landschaftsveränderungen umzuwandeln. Damit lassen sich die bisherigen Auswirkungen des Klimawandels auf unseren Planeten aufdecken“. Die Modelle und Erkenntnisse daraus werden übrigens Open Source zur Verfügung gestellt. Stark setze man im Bereich Nachhaltigkeit auch auf Entwicklungen im Quantencomputing – ebenfalls ein Bereich, in dem Kooperationen eine enorme Rolle spielen.

„Wir müssen die Barrieren abschaffen und das gemeinsame Wissen auf der Welt nutzen“

Nun wollen die vier Partner gemeinsam an weiteren Angeboten arbeiten, die ihren Kund:innen ein nachhaltiges Wirtschaften ermöglichen. „Wir wollen heimische Unternehmen dabei unterstützen, nachhaltige Produkte und Lösungen zu entwickeln“, sagt Werner Höger, Managing Director von IT-PS. Dieter Ferner-Pandolfi von Red Hat fasst zusammen, worauf es dabei ankommt: „Wir müssen zusammenarbeiten. Wir müssen die Barrieren abschaffen und das gemeinsame Wissen auf der Welt nutzen, aber gleichzeitig auf lokale Bedürfnisse eingehen, um alle Lösungen zu schaffen, die eine nachhaltige Wirtschaft braucht“.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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