23.05.2022

ibindo: Airbnb geht Partnerschaft mit Tourismus-Startup aus NÖ ein

Im Rahmen der Österreichischen Tourismustage verkündete das niederösterreichische Startup ibindo seine neue Partnerschaft mit Airbnb.
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Daniel Haas ibindo Airbnb
ibindo Co-Founder und CEO, Daniel Haas, im brutkasten-Interview über die neu verkündete Partnerschaft mit Airbnb. © brutkasten

Ob für private- oder Airbnb-Gastgeber:innen – im Zuge einer touristischen Vermietung sind in Österreich bestimmte Regeln zu folgen. Diese sind Kurzzeit-Vermieter:innen ein Dorn im Auge. Grund dafür: Die mit der Gästeregistrierung einhergehende Bürokratie und Zettelwirtschaft. Um der Meldepflicht nachzukommen, müssen Gäste ihre Daten auf Papier angeben und unterschreiben. “Das muss sich nun ändern”, sagte ibindo-Co-Founder und CEO, Daniel Haas und entwickelte eine Plattform, die dieses Problem zettelfrei löst. Das niederösterreichische Startup ermöglicht die digitale Erfassung von Gästeblättern. Mit seiner Idee hat Haas nicht nur für die Erleichterung des Melde-Prozesses gesorgt, sondern kürzlich auch Airbnb als Partner gewonnen. “Die Vorteile des digitalen Gästeblattes für unsere Hosts liegen auf der Hand”, sagt Ellen Madeker, Head of Public Policy für DACH, CEE und Russland bei Airbnb.

In Österreich müssen Kurzzeit-Vermieter:innen der Meldepflicht für Gäste nachgehen. Gibt es außer dieser Meldepflicht weitere Regulatoren, die verfolgt werden müssen? 

Daniel Haas: Ja, dieser Prozess endet nicht nur beim Gästeblatt. Gastgeber:innen müssen zudem eine monatliche Nächtigungsstatistik beim Magistrat oder bei der Gemeinde einreichen. Zusätzlich müssen sie eine Ortstaxe berechnen und bezahlen. Das Problem endet dennoch nicht hier. Viele Hosts haben Regale voll mit Ordnern, da diese Gästeblätter sieben Jahre lang aufbewahrt werden müssen. Das ist nicht nur ein kleines Problem, sondern entwickelt sich für Hosts auch zu einem Platzproblem.

Wie kann ibindo hiermit helfen?

Wir lösen dieses Problem, indem Hosts statt Zetteln einen Gästeblatt-Link nutzen und diesen an ihre Gäste senden. Der Gast füllt das Gästeblatt aus und unterschreibt mit dem Finger – wie beim Postboten. Somit wird jeder Gast in die Datenbank aufgenommen. Mit diesen Daten wird die monatliche Nächtigungs-Statistik automatisch erstellt und kann als Excel- oder PDF-Datei an die Gemeinde oder an das Magistrat gesendet werden. Auch die Ortstaxe wird somit automatisch ausgerechnet. 

Das bedeutet es gibt keine Zettel mehr, dafür aber mehr Zeit und weniger Bürokratie?

Vor allem die Bürokratie-Ersparnis ist enorm, besonders für größere Unterkünfte.

Im Rahmen der Tourismustage Österreich habt ihr eure neue Partnerschaft mit Airbnb verkündet. Wie kam es zu dieser Zusammenarbeit?

Eine Zusammenarbeit mit Airbnb war immer mein Traum. Deshalb habe ich auf LinkedIn eine Angestellte bei Airbnb angeschrieben und gefragt, ob das Unternehmen Interesse an unserem digitalen Gästeblatt hat, da viele Gastgeber:innen das Problem mit der Zettelwirtschaft in Österreich kennen. So sind wir ins Gespräch gekommen und haben uns im Frühjahr 2022 dazu geeinigt, gemeinsam durchzustarten. 

Daniel hat euch mit seiner Idee über LinkedIn kontaktiert. Warum hat ibindo euer Interesse geweckt? 

Ellen Madeker: Bei Airbnb ist es unser großes Ziel, das Leben der Gastgeber:innen zu erleichtern. Deshalb haben wir keine Berührungsängste, wenn es um neue und  innovative Lösungen geht. Wir sind ein globales Unternehmen, aber jeder Markt ist anders. So schließen wir entsprechende Partnerschaften in den jeweiligen Ländern der Gastgeber:innen und bleiben somit Hyper-Local. Genau aus diesem Grund war unser Interesse an einer Zusammenarbeit mit ibindo groß. Als Daniel meine Kollegin kontaktierte, haben wir seine Geschäftsidee intern diskutiert und die Vorteile seiner Lösung – digitale Gästeblätter für Gastgeber:innen – liegen auf der Hand. Da mussten wir nicht lange überlegen. 

Die Partnerschaft ist noch ganz neu. Wie schaut die Zusammenarbeit aktuell aus? 

Im Rahmen unserer Partnerschaft ermöglichen wir Wiener Gastgeber:innen, ibindo ein Jahr lang kostenlos zu nutzen. Die Idee ist, dass wir auch nach Ablauf dieser Aktion den Service für Gastgeber:innen vergünstigt anbieten. Wir starten erstmal mit Wien und werden eventuell zu einem späteren Zeitpunkt in anderen Bundesländern nachziehen.

Welche Vorteile ergeben sich aus dieser Partnerschaft für Airbnb? 

Die Lösung spart Zeit und hilft den Gastgeber:innen, die in der Regel ihr eigenes Zuhause vermieten. Sie haben keine Marketing- oder Buchhaltungsabteilung und müssen ihre Rechnungen mit der Hand machen. Für sie zählt jede Minute, die sie einsparen können. Hier eine Erleichterung für sie zu schaffen, ist Airbnb ein großes Anliegen. 

Die Pandemie hat in den letzten zwei Jahren unser Leben in fast allen Lebensbereichen verändert. Gibt es somit auch neue Reisetrends?

Global gesehen ist die Zahl der Langzeit-Aufenthalte – damit meinen wir 28 Tage oder länger – im ersten Quartal 2022 so hoch wie nie zuvor. Daran sieht man, wie die Pandemie die Art des Reisens und Lebens verändert hat. Die Grenzen zwischen Reisen, Arbeiten und Leben verschwimmen. Viele arbeiten nun dort, wo wir normalerweise Urlaub machen. Gleichzeitig wurde unser Zuhause, wo wir sonst unsere Freizeit verbracht haben, zum Home Office. Aktuelle Daten zeigen, dass die Reisenden weltweit – aber auch in Österreich – verstärkt besondere, außergewöhnliche Unterkünfte suchen. Gefragt sind nicht alltägliche und authentische Erlebnisse. Ganz besonders im Trend sind in Österreich Bauernhöfe sowie generell Unterkünfte im ländlichen Raum.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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