17.01.2019

iab austria möchte sich 2019 verstärkt für Startups öffnen

Die Interessensvertretung der österreichischen Digitalwirtschaft iab Austria und der Onlinevermarkter austria.com/plus luden am Beginn der Woche zu einem Neujahrsempfang in die Wiener Krypt Bar. André Eckert, iab Präsident und Geschäftsführer bei Russmedia Digital, gab einen Ausblick auf die Vorhaben des iab austria für 2019.
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iab Austria
© iab Austria / breneis: André Eckert (Präsident iab austria), Alexandra Vetrovsky-Brychta (Managing Director von Bisnode Austria) und Stephan Kreissler (Geschäftsführer iab austria)

Beim traditionellen Neujahrsempfang des iab austria gab dessen Präsident André Eckert einen Rückblick auf das vergangene Jahr:  Das iab austria hätte laut Eckert wesentliche Erfolge bei der Ausgestaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung im engen Dialog mit der Bundesregierung erzielen können, obgleich die ePrivacy-Verordnung dem iab austria noch immer Kopfschmerzen bereite. Zudem konnten mit der Alliance for Digital Advancement nationale Allianzen führender Kommunikations- und Wirtschaftsverbände ausgebaut werden. 

+++ EU-Datenschutzverordnung: Das müssen Startups beachten +++ 

Zusammenarbeit im DACH intensivieren

Neben einem Rückblick auf das vergangene Jahr, gab es im Rahmen des Neujahrsempfangs auch einen Ausblick auf die Vorhaben des iab austria für 2019. Wie Eckert erläuterte, werde das iab Austria die Zusammenarbeit mit Schwesterorganisationen im deutschsprachigen Raum intensivieren. Den Beginn macht erstmalig ein DACH-Gipfel mit iab Switzerland und dem Bundesverband Digitalwirtschaft (BVDW), der nächsten Donnerstag, am 24. Jänner, in Wien stattfinden wird. Bei dem Gipfel sollen „gemeinsame europäische Themen“ auf der Agenda stehen, so Eckert.

Aus- und Weiterbildung und webAD

Auch im Bereich der Aus- und Weiterbildung möchte das iab austria bestehende Kollaborationen ausbauen. Als Beisiel führte Eckert das Programm Crashkurs Digitalmarketing an, das gemeinsam mit dem Marketing Club Österreich (MCÖ) ausgebaut werden soll. Zudem soll ein besonderes Augenmerk auf den webAD gelegt werden, einen Award mit dem herausragende Onlinewerbemaßnahmen in Österreich geehrt werden. Dieser soll sich laut Eckert zu einer „zentralen Leistungsschau“ der heimischen Digitalwirtschaft entwickeln.

iab austria Schwerpunkt auf Startups

Abschließend betonte Eckert, dass sich das iab austria als Interessensvertretung verstärkt für Startups mit Digitalschwerpunkt öffnen wolle. Ziel sei es, künftig alle Bereiche der Digitalwirtschaft zu repräsentieren. Zudem wolle das iab den Erfolgskurs der letzten Jahre weiterführen: „Wir blicken auf ein intensives und sehr erfolgreiches Jahr zurück. Wir konnten die Mitgliederbasis um 15 Prozent ausbauen und während der EU-Ratspräsidentschaft einen konstruktiven Dialog mit der österreichischen Bundesregierung aufbauen. Diesen werden wir weiter vertiefen und über internationale Kooperationen engagierte Initiativen für den heimischen Digitalstandort setzen“, so Eckert.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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