13.02.2018

I2C-Challenge: Das wurde nach Season 3 bislang umgesetzt

Im Herbst endete die Season 3 der Innovation To Company (I2C)-Challenge der Wiener Wirtschaftskammer formell. Tatsächlich ging es mit der Entscheidung für die Startups und ihre "Buddy"-Unternehmen erst so richtig los.
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Bei der Abschlussveranstaltung der I2C Season 3 - I2C Challenge 2018
Bei der Abschlussveranstaltung der I2C Season 3
kooperation

Die Veranstalter der Innovation to Company (I2C)-Challenge werden nicht müde zu sagen, dass es bei Europas größtem Corporate Innovation-Wettbewerb nicht um Gerede, sondern um handfeste Kooperationen geht. Und das konnte mit Season 1 und 2 bereits mehrmals gezeigt werden. Wir haben dennoch nachgefragt, was ein Viertel Jahr nach den Entscheidungen in Season 3 bereits passiert ist. Konnte das Versprechen bei den sechs teilnehmenden Buddy-Unternehmen gehalten werden?

+++ I2C-Challenge 2017: Von FinTech AI bis Casino AR +++

ÖBB und Locca: “Deutlich schneller als erwartet”

Mit einem klaren “Ja” kann man die Frage wohl bei den ÖBB und Locca beantworten. “Es ging deutlich schneller, als wir erwartet hatten”, sagt Locca-Founder Julian Breitenecker. Tatsächlich wurde bereits am Tag nach der Entscheidung ein Testlauf mit den kleinen GPS-Sendern des Startups, die bei den ÖBB für Gepäcksicherung eingesetzt werden sollen, festgelegt. Kurze Zeit später startete der zweimonatige Test. In Kürze sind also Ergebnisse zu erwarten – dann wird die Möglichkeit eines größeren Rollout evaluiert.

⇒ Zum Artikel: Wiener Startup Locca gewinnt bei den ÖBB

RBI und Gauss Algorithmic: Proof of Concept mit Tochterbank

Auch bei der Raiffeisenbank International RBI ging es schnell zur Sache. Das Season 3-Sieger-Startup Gauss Algorithmic aus Brno (Tschechische Republik) hatte sich gegen mehr als 300 internationale Startups durchgesetzt. Wenig später ging es mit einer RBI-Tochterbank in Tschechien in die Proof of Concept-Phase. Nun wird bereits an einem größeren Rollout und an einer dauerhaften Zusammenarbeit mit dem gesamten RBI-Konzern gearbeitet. Die RBI hatte bereits bei Season 2 mitgemacht.

⇒ Zum Artikel: Gauss Algorithmic aus Brno gewinnt bei RBI

Deloitte und Smashdocs: Phase Eins von zwei abgeschlossen

Bei Deloitte und dem Münchner Startup Smashdocs verläuft die Zusammenarbeit in zwei Phasen. Phase Eins ist bereits abgeschlossen: Die Online-Dokumente-Lösung des Software-Startups wurde zunächst beim Beratungsunternehmen selbst implementiert. “Es ist eine echte Alltagserleichterung”, erfahren wir auf Anfrage. Der interne Test mit Deloitte sei daher schon bestanden. In Phase Zwei geht es jetzt zur Anwendung in Projekten mit Deloitte-Kunden. Damit wurde nun bereits begonnen. Über Kooperationen will Deloitte Österreich Smashdocs auch international promoten.

⇒ Zum Artikel: Münchner Startup Smashdocs gewinnt bei Deloitte

Casinos Austria und Holo-Light: “leichte Verzögerung”

Es gebe eine leichte Verzögerung bei der Umsetzung, erfahren wir von Casinos Austria. Dort hatte sich im November das Startup Holo-Light mit Sitzen in Tirol und München durchgesetzt. Die AR-Lösung des Startups sei die “spektakulärste” in der Challenge gewesen, erfuhren wir damals von Erich Schuster von Casinos Austria. Nun käme aber eine interne Umstrukturierung bei den Casinos dazwischen. Dennoch: Ein Pilot des AR-Konzepts von Holo-Light an einem Casino-Standort soll es heuer jedenfalls geben.

⇒ Zum Artikel: Casinos Austria holen sich AR-Expertise von Holo-Light

Schlumberger und UserGems: Für eine Marke im Einsatz

“UserGems hatte aus unserer Sicht die bestmögliche und schnellstmögliche Lösung für uns”, erklärte uns Benedikt Zacherl aus der Schlumberger-Geschäftsführung bereits im Oktober, nachdem die Wahl auf das Salzburger Startup gefallen war. Die schnelle Umsetzung war also von Beginn an geplant. Und tatsächlich: Die Usergems-Lösung ist derzeit bereits für eine Marke unter dem Schlumberger-Dach im Einsatz. Dabei werden Influencer identifiziert und für das Marketing eingesetzt. Auf Dauer soll die Lösung in weiteren Bereichen angewandt werden. Und man freue sich insgesamt über neue Perspektiven durch das Projekt, erfahren wir bei Schlumberger.

⇒ Zum Artikel: Salzburger UserGems gewinnt die I2C-Challenge von Schlumberger

Weekend-Verlag und Baningo: Umsetzung in Arbeit

Last, but not least: Der Weekend-Verlag und das Wiener Startup Baningo befinden sich gerade in der Umsetzung, wie wir erfahren. Baningo, das sich einen Namen als FinTech gemacht hat, geht mit dem Weekend-Verlag quasi fremd. Gemeinsam werden neue Werbemittel entwickelt, die für Kunden des Verlags relevant sind. Momentan arbeite man noch an der Anbindung der Plattform an das eigene System des Verlags und zu unterschiedlichen Branchen und Bereichen.

⇒ Zum Artikel: Baningo mit Nicht-FinTech-Lösung für Weekend Verlag


Nach Season 3 ist vor Season 4

Nach Abschluss der Season 3 laufen die Vorbereitungen für den nächsten Durchgang inzwischen auf Hochtouren. “Wir haben bereits Vormerkungen für nächstes Jahr und freuen uns über das große Interesse seitens der etablierten Unternehmen an diesem Format”, sagte Wirtschaftskammer Wien-Präsident Walter Ruck bereits im Dezember.

⇒ Zur offiziellen Page der I2C-Challenge

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Die Kurstafel:

📉 Zweite schwache Woche in Folge, Bitcoin bei 63.600 Dollar

Starten wir mit einem Blick auf die Marktentwicklung. Nach der bereits schwachen Vorwoche (siehe Crypto Weekly #144) ging weiter abwärts. Bei Bitcoin blieb die zuletzt Anfang Juni überschrittene Marke von 70.000 US-Dollar somit außer Reichweite. Unter den großen Krypto-Assets verzeichneten Solana (minus elf Prozent) und Dogecoin (minus 13 Prozent) besonders starke Verluste, während sich Ethereum mit einem geringfügigen Kursabschlag von unter einem Prozent vergleichsweise fast stabil hielt - doch dazu später noch mehr.

Unter Druck geriet der Markt jedenfalls vor allem zum Wochenausklang. Unmittelbaren Auslöser dafür gab es keinen. Die Verluste dürften wieder einmal auf das allgemeine Marktumfeld zurückzuführen sein: Auch an der tech-lastigen US-Börse Nasdaq ging es am Donnerstag klar abwärts und am Freitag zeichnete sich vorbörslich ein eher schwacher Handelsstart ab. 

Die Nasdaq gilt gemeinhin als bester Vergleichsindikator für den Kryptomarkt. Denn empirisch bewegen sich Kryptowährungen weiterhin wie klassische Risk-on-Assets, zu denen auch Tech-Aktien zählen: Sie steigen, wenn die Risikolaune am Markt hoch ist - und fallen, wenn die Zeichen auf Zurückhaltung stehen. Der Aktienmarkt ist stark von den makroökonomischen Rahmenbedingungen beeinflusst, was dann indirekt auf den Kryptomarkt wirkt. 

Schon in der Vorwoche hatte sich die Zinsentscheidung der US-Notenbank - oder genauer gesagt, ihr Ausblick auf das laufende Jahr - in den Krypto-Kursen niedergeschlagen. Die Korrelation zwischen Krypto-Assets und US-Aktienmarkt ist - mit Unterbrechungen - insbesondere seit der Coronakrise stark. 

😮 US-Börsenaufsicht stellt Ethereum-Untersuchung ein…

Das größte Thema in den vergangenen Wochen in der Kryptobranche war aber nicht die Makroökonomie, sondern die US-Politik, in der sich Tauwetter abzuzeichnen begann. Zuerst genehmigte die US-Börsenaufsicht überraschend Ethereum–Spot-ETFs (siehe Crypto Weekly #141). Dann positionierte sich der republikanische Präsidentschaftskandidat Donald Trump mit einer expliziten Pro-Krypto-Message. Und schließlich gab es Medienberichte, die auch noch auf eine Neupositionierung des Lagers von Amtsinhaber Joe Biden hindeuteten (siehe Crypto Weekly #142). 

Hier gibt es also zwei Ebenen: Einerseits die Positionierung der Kandidaten im Wahlkampf, andererseits das Vorgehen der in diesem Bereich wohl wichtigsten Behörde. Und zu zweiterem Themenkreis gab es diese Woche eine weitere interessante Entwicklung: Denn die Börsenaufsicht hat offenbar eine Untersuchung zu Ethereum eingestellt. Dies gab das Blockchain-Unternehmen Consensys Mitte der Woche bekannt

Consensys hatte im April eine Klage gegen die Börsenaufsicht eingebracht. Das Ziel der Klage: Endlich Klarheit zu schaffen, ob Ethereum nach US-Recht als Wertpapier einzustufen ist oder nicht. Im Zuge dessen wurde bekannt, dass die Börsenaufsicht bereits im März 2023 eine Untersuchung zu genau dieser Frage eingeleitet hatte. Dies geschah offenbar vor dem Hintergrund der Umstellung des Ethereum-Konsensusmechanismus von “Proof of Work” auf “Proof of Stake” nach dem berühmten “Merge” im September 2022. Diese Untersuchung dürfte nun eingestellt worden sein.

"Die Entscheidung folgt auf einen Brief, den wir am 7. Juni geschickt haben, in dem wir die Börsenaufsicht gebeten haben, zu bestätigen, dass die Genehmigungen der ETH-ETFs vom Mai, die davon ausgingen, dass ETH eine Commodity (und kein Wertpapier, Anm. d. Red.) ist, bedeuten, dass die Behörde ihre Ethereum-2.0-Untersuchung einstellen wird", schreibt Consensys in einer Mitteilung. Ethereum 2.0 war eine Zeit lang der gängige Begriff für Ethereum nach dem “Merge”, also für das “Proof of Stake”-Ethereum.

🤔 Was die Entscheidung bedeutet - und was nicht

Zumindest lässt sich aus der Entscheidung wohl ableiten, dass die Argumente für eine Einstufung von Ethereum als Wertpapier nach Ansicht der Börsenaufsicht vielleicht nicht ganz so stark sind, wie Anfang 2023 gedacht. Gleichzeitig bedeutet die Einstellung der Untersuchung aber nicht, dass die Börsenaufsicht definitiv akzeptiert hat, dass Ethereum nicht als Wertpapier einzustufen ist. 

Eine interessante Einordnung dazu traf die auf Wertpapierrecht spezialisierte Jus-Professorin Carol Goforth von der University of Arkansas gegenüber Cointelegraph. Denn anders als von Consensys in der oben zitierten Mitteilung suggeriert, hat nach Einschätzung der Juristin “die  Zulassung eines ETF nichts damit zu tun, ob der Basiswert ein Wertpapier ist". Die Entscheidung der Börsenaufsicht, die Ethereum-Untersuchung einzustellen, sei aber "ein ziemlich guter Hinweis darauf, dass die Agentur nicht glaubt, ein Gericht davon überzeugen zu können, dass ETH ein Wertpapier ist." Die Behörde habe wohl eine möglicherweise peinliche Niederlage vor Gericht vermeiden wollen, vermutet die Juristin. 

Zusammenfassend gesagt: Gewissheit darüber, ob die Börsenaufsicht Ethereum als Wertpapier betrachtet, gibt es weiterhin nicht. Aber die Entscheidung ist ein weiteres Indiz dafür, dass eine solche Rechtseinschätzung in den USA zunehmend an Rückhalt verliert - auch innerhalb der Börsenaufsicht selbst.  


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