11.06.2018

I2C Challenge 2018: OMV, Vöslauer und Co. suchen nach Startups

Das Programm Innovation to Company der Wiener Wirtschaftskammer geht in die vierte Runde. Bei der I2C Challenge 2018 gibt es wieder fünf neue "Buddy-Unternehmen" die nach Startups für etwaige Kooperationen suchen.
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Bei der Abschlussveranstaltung der I2C Season 3 - I2C Challenge 2018
Bei der Abschlussveranstaltung der I2C Season 3

Das Prinzip hat sich für die einen mehr, die anderen weniger bewährt. Bereits zum vierten Mal suchen dieses Jahr etablierte Unternehmen mit Hilfe der Wiener Wirtschaftskammer mit konkreten „Challenges“ nach Startups. In Aussicht gestellt werden neben Geldpreisen längerfristige Kooperationen. Einige geglückte Beispiele kann man aus den vergangenen Jahren bereits vorweisen. Für die I2C Challenge 2018 wurde wieder ein komplett neues Set an teilnehmenden Corporates, sogenannten „Buddy-Unternehmen“, gewonnen. Dieses Jahr suchen OMV, Vöslauer, die Immobilienverwaltung Rosenberger und die Beratungsunternehmen Mercer, bekannt für die internationale Studie zur Lebensqualität, und Eblinger & Partner nach Startups.

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Heuer suchen auch KMUs

Mit Rosenberger und Eblinger sind damit erstmals auch weniger bekannte Namen in der Liste der Buddy-Unternehmen vertreten. „Unsere Rolle ist die des Enablers und der aktiven Plattform, immer mit dem Fokus auf Stärkung des Standorts Wien. Daher wurde die Initiative heuer auch auf KMUs erweitert“, erklärt dazu Walter Ruck, Präsident der Wirtschaftskammer Wien, in einer Aussendung. Die Öffnung des Formats für KMUs sei „der logische, nächste Schritt, um den Spirit und die Innovation von Startups möglichst vielen Wiener Unternehmen zugänglich zu machen“. Auffällig ist dennoch, dass die Zahl an etablierten Unternehmen im Programm – trotz Öffnung für KMUs – im Season-Vergleich rückläufig ist. Vor zwei Jahren waren es noch sieben teilnehmende Corporates gewesen, vergangenes Jahr sechs.

Die diesjährigen Challenges:

OMV: Gesucht werden Cyber Security-Lösungen auf AI-Basis. Die Startups müssen bereits gegründet sein. Das Produkt muss „zumindest in einem PoC-fähigen Stadium“ sein.

Vöslauer: Der Mineralwasser-Hersteller sucht Lösungen im Bereich „Digital Customer Experience“. Es soll ein „emotionales Produkterlebnis“ geschaffen werden. Das Startup sollte „idealerweise“ schon gegründet sein, bestenfalls bereits erfolgreich am Markt sein. Zumindest ein MVP bzw. Prototyp sollte vorliegen.

Mercer: Gesucht werden Konzepte aus dem Bereich „Employee Experience“, etwa „Financial well-beeing Modelling“, „Behavioral Prediction“ und „Future Skill Detection“. Explizit nicht sucht man nach Recruitment-Lösungen. Es muss zumindest ein MVP bzw. Prototyp vorliegen.

Rosenberger Immobilienverwaltung: Gesucht werden Konzepte im Bereich Facility Management. Das Startup sollte bereits gegründet sein. Ein MVP bzw. Prototyp sollte „idealerweise“ vorliegen.

Eblinger & Partner: Gesucht sind HR-Startups, mit Konzepten in den Bereichen (Self)Assessment (inkl. „Future Fit“), multimediale KandidatInnen-Interaktion, Audio- und Videoanalyse oder BewerberInnen-Unternehmen-Matching. Das Startup muss bereits gegründet sein. Zumindest ein MVP bzw. Prototyp sollte vorliegen, bestenfalls ein Proof of Market.

Bewerbung für die I2C Challenge 2018

Die Bewerbungsphase für die I2C Challenge 2018 läuft bis zum 27. Juli. Danach nahmen Analysten, die Bewerber für die Corporates unter die Lupe. Anschließend werden im September je Unternehmen drei bis fünf Finalisten aus den Startup-Bewerbern ermittelt, die die Chance haben, bei einem Pitch-Day im Oktober als Sieger zu überzeugen. „Dazwischen gibt es eine intensive Betreuungs- und Kennenlernphase, damit der ideale Fit zwischen den Unternehmen und den Startups gefunden wird“, heißt es von der Wiener Wirtschaftskammer. Für die geografische Herkunft der Startups gibt es keinerlei Einschränkung – wichtig ist die Bereitschaft zur Zusammenarbeit aus Wien heraus.

⇒ Zur offiziellen Page mit Detailinfos und Bewerbung

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Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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